Verbeamtung
Nach dem Referendariat stellt sich die große Frage: Werde ich verbeamtet?
Die Antwort auf diese Frage fällt gar nicht einmal so leicht. Zwar werden Lehrer (aller Schularten) in der Regel tatsächlich verbeamtet, aber Ausnahmen gibt es immer mehr. So stellen einige Bundesländer (vor allem im Norden und Osten) ihre Lehrkräfte nur noch mit Angstelltenvertrag ein. Das Land Berlin macht häufig von sich reden, weil es trotz Lehrermangels seine frisch examinierten Lehrkräfte nur mit schlecht bezahlten Angestelltenverträgen ausstattet. Viele Berliner gehen deshalb nach Niedersachsen oder Hamburg, um dort eine Verbeamtung zu bekommen.
Gesundheitliche Eignung
Doch selbst, wer in einem Bundesland lebt, in dem Lehrer in der Regel Beamte sind, muss für eine Verbeamtung "geeignet" sein. Hierzu werden alle Kandidaten und Kandidatinnen vom örtlichen Gesundheitsamt auf ihre Tauglichkeit hin untersucht.
Die Gesundheitsprüfung darf keine gesundheitlichen Einschränkungen an den Tag bringen, die erwarten lassen, dass der Anwärter dienstunfähig werden könnte.
Je nach Bundesland und Gesundheitsamt (das immer einen gewissen Ermessensspielraum hat), stehen z.B. folgende Einschränkungen einer Verbeamtung im Wege:
- BMI (Body-Mass-Index) sollte nach Möglichkeit nicht über 25 liegen. (Gewicht in kg dividiert duch Körperlänge in m zum Quadrat: kg/m²)
- schwere psychische Probleme, z.B. Depressionen
- Probleme der Wirbelsäule, z.B. schwere Bandscheibenschäden
In unserem Forum werden viele Probleme diskutiert und Ratschläge zur Gesundheitsprüfung gegeben. Hier klicken!
Achtung: Es ist an dieser Stelle nicht möglich, mehr als einen kurzen Überblick zu geben. Die einzelnen Länderregelungen sind selbstständig bei den zuständigen Stellen (Ministerien, Bezirksregierungen) zu erfragen. Die hier geäußerten ersten Anhaltspunkte sind nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr!
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