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Fertig und dann?
KMK: "Mit dem erfolgreich absolvierten Zweiten Staatsexamen endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf."
Die Fakten: Die Kultusministerkonferenz vergisst zu erwähnen, dass Arbeitssuchende nach Ende des Beamtenverhältnises auf Widerruf sich zwar arbeitslos melden können, aber kein Arbeitslosengeld beziehen, da sie rechtlich nicht arbeitslos sind. Als Beamte auf Widerruf unterlagen sie nicht der Sozialversicherungspflicht, d.h. sie haben nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, weshalb sie dann keine Leistungen in Anspruch nehmen können. Nach Ablauf des Referendariats muss man folglich gegebenenfalls Sozialhilfe beantragen.
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