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Nebenjob im Referendariat
Als Lehrer / Beamter ist man dem Staat mit seiner gesamten Arbeitskraft verpflichtet. Deshalb sind nebenjobs genehmigungspflichtig. Wer also in einer Kneipe an der Bar arbeiten möchte, muss dies bei seinem Seminarleiter formell beantragen. In einem offiziellen Schreiben wird erklärt, um welche Tätigkeit es sich handelt und in welchem Ausmaß diese wahrgenommen werden soll. Wenn nicht zu erwarten ist, dass die eigentliche Arbeit unter dem Nebenjob leidet, wird dem Antrag i.d.R. entsprochen. Wenn man z.B. jedoch einen Job genehmigt bekommen hat und dann zu schlechte Leistungen im Referendariat zeigt, kann es zumindest theoretisch passieren, dass die Genehmigung wieder gestrichen wird. Die Zahl der Stunden unterscheidet sich je nach Bundesland: In Bayern sind es bis zu 6 Stunden pro Woche, in Berlin 4 pro Woche, in Brandenburg 8. In Berlin und Bayern kann die Genehmigung sofort erfolgen, in Brandenburg erst nach dem 1. Unterrichtsbesuch durch HauptseminarleiterIn.
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