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Der zweite Ausbildungsabschnitt
Inzwischen sind die Referendar/Innen zu einsetzbaren Lehrern / Lehrerinnen herangereift. Man weiß, wie fleißig sie sind (die Beurteilung sitzt ihnen im Nacken), wie sehr sie sich anstrengen, sie können jetzt auf unschuldige Schüler losgelassen werden, erteilen von nun an eigenständigen und eigenverantwortlichen Unterricht. Wie viel der Staat von ihnen hält, wird an der Unterrichtsverpflichtung deutlich. Der Durchschnittsreferendar(in) erteilt 16-18 Wochenstunden Unterricht, dies entspricht einer 2/3-Stelle plus zwei Stunden. Dass das Referendarsgehalt jedoch weniger als die Hälfte einer 2/3-Gehaltes beträgt, ist für den Staat ein positiver Nebeneffekt. Und dennoch: Das sogenannte Zweigschuljahr lässt wieder erahnen, warum man diesen Beruf eigentlich gewählt hat. Vergessen sind die täglichen Gängelungen! Freude!
Seminartage
Über das Zweigschuljahr verteilt finden fünf Seminartage statt. An ihnen finden wiederum die allseits beliebten Fachsitzungen statt, man spricht über Probleme, die sich im eigenständigen Unterricht ergeben haben.
Seminarberichte
Über jede gehaltene Stunde muss eine kurze schriftliche Reflexion verfasst werden. Die Ausführlichkeit variiert von Seminarlehrer zu Seminarlehrer. Es ist tatsächlich kein Gerücht, dass bayerische Referendare über einen zweimonatigen Berichtszeitraum 87 DIN A4 Seiten abgegeben haben!
Die Zulassungsarbeit
Am Ende dieses Ausbildungsabschnittes wird es noch mal eng. Es gilt, eine wissenschaftliche Hausarbeit zu verfassen, die als Zulassung zum zweiten Staatsexamen definiert ist. Nicht dass dies eine unlösbare Aufgabe wäre, doch fragt sich manch einer nach dem Sinn dieser Veranstaltung. Schließlich haben wir alle bereits eine umfangreiche Zulassungsarbeit zum ersten Staatsexamen verfasst und bestanden. Die Fähigkeit, wissenschaftlich arbeiten zu können dürfte damit doch hinreichend bewiesen worden sein. Oder trauen die Kultusminister den Universitäten nicht?
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