Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

NotoriousVIK
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Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

Beitrag von NotoriousVIK »

Hallo, ich heisse Viktor, bin noch Lehramtsstudent und habe mich für kommendes Jahr in Baden-Württemberg für einen Ref-Platz beworben.
Aufgrund dessen muss ich nun um ein amtsärztliches Zeugnis ersuchen. Seit knapp zwei Monaten wurden in BW die Aufgaben des Amtsarzts bezüglich Bewerber fürs Lehrerreferendariat nun auf niedergelassene Ärzte übertragen (was hier ja sicher bekannt ist). Dadurch konnte ich auch direkt einsehen, da die Formulare online beim Gesundheitsamt aufrufbar sind, was für Fragen ich zur Krankenvorgeschichte beantworten muss.

Erste Frage: Hat jemand Erfahrungen mit dieser Umstellung? Sind durch diese neue Regelungen strengere oder schlaffere Überprüfungen die Regel? Nur zur neuen Regleung habe ich noch keine Erfahrungsberichte gefunden. Ich stelle mir aber vor, dass es durch diese Listen etwas standardisierter ablaufen wird?!

Zweite Frage (ich muss nur "etwas" ausholen dafür): Ich mache mir auch etwas Sorgen, was die Untersuchung angeht. Nicht die Untersuchung an sich, da ich körperlich fit bin und ich mir nicht vorstellen kann, dass irgendeine Eignung nicht gegeben sein wird. Allerdings gibt es eine Vorgeschichte. Vor ca. 8 Jahren musste ich wegen starker Durchfälle ins Krankenhaus, eine Darmspiegelung zeigte, dass mein Darm entzündet war ohne auffindbaren Keim, etc. Auch nach Pathologie waren die Ärtze sich nicht sicher, weil es nicht allzu typisch war, aber sie entschieden sich dann mir den Stempel "Morbus Crohn" aufzudrücken, was eine chronische Darmerkrankung darstellt. Cortison, Antibiotika und Immunsuppressiva taten danach ihren Dienst und die Entzündung kling schnell ab. Ich verbesserte meine damals sehr schlechte Ernährung zu einer halbwegs gesunden Ernährung und änderte auch mein Bewusstsein bezüglich Streß, was evtl auch ein Faktor war.
Ich war danach bei einem sehr guten Gastroenterologen in Behandlung. Nach etwa ein paar Moanten haben wir Cortsion abgesetzt und nach etwa 2 Jahren Behandlung auch alle restlichen Medikationen (im Grunde die Immunsuppressiva). Eine abschliessende Magen- und Darm-spiegelung zeigte, dass ich entzündungsfrei bin und ich habe sogar einen Arztbrief meines Gastroenterologen, in dem er in der Beurteilung schrieb, dass "der Verlauf dann zeigen wird ob es sich tatsächlich um einen M. Crohn oder um eine infektiöse Colitis gehandelt hat". Er hat die Diagnose also nach meinem Verständnis angezweifelt.
Seit dem hatte ich nie wieder Probleme, nicht mal im entferntesten. Auch nicht in großen Stresssituationen und die waren ausreichend vorhanden. Es blieb bei diesem einen Schub 2008.
Nach ein paar Jahren merkte ich auch, dass ich auch nicht mehr wirklich so sehr darauf achten musste.
Mittlerweile ernähre ich mich sogar sehr gesund (nicht weil ich wegen der Diagnose dazu gezwungen war, sondern für mich selbst), bin sehr ausgeglichen, treibe regelmässig Sport und weiss auch, dass diese Entzündung mit großer Sicherheit durch meine miserable Ernährung hervorgerufen wurde in Kombination zu einer stressigen Zeit auf meiner früheren Arbeit. Ich bin auch überzeugt, dass ich keinen Schub mehr bekommen werde. Nicht zuletzt, weil ich überzeugt bin, dass es eine Fehldiagnose war. Nebenbei gemerkt gab es in meiner Familie nie solche Fälle und eine genetische Komponente ist bei chronischen Darmerkrankungen anscheinend nicht selten, was noch viel weniger dafür sprechen würde, dass ich das tatsächlich hatte.

Problem: Ich war im Krankenhaus und ich bekam diese Diagnose. Das heisst, um bei der Wahrheit zu bleiben, müsste ich beim Arzt Krankenhausaufenthalt und Erkrankung bei Verdauungsorgane angeben. Soviel wie ich bereits aus anderen Threads herausgelesen habe, werdet ihr mir hier sicher raten, es nicht zu verschweigen, weil das zu größeren Problemen führen kann, bzw. wird. Ich habe auf diversen Seiten gelesen, dass Bewerber mit Morbus Crohn direkt abgelehnt wurden und auch Klagen nichts gebracht hat teilweise. Diese Fälle waren aber echte Erkrankte mit häufigeren Schüben. Aber auch das war noch vor dieser 2013-"überwiegende Wahrscheinlichkeit"-Geschichte. Einige Informationen meinten auch, dass seit 2013 auch mit M. Crohn eine Verbeamtung möglich sei.

Nun die Frage: Kann man mit der Diagnose Morbus Crohn seit 2013 verbeamtet werden?
(Nicht zu vergessen, dass ich [falls überhaupt] einen sehr sehr leichten Verlauf habe, seit 7 Jahren Schubfrei bin und seit 6 Jahren ohne Medikamente und ohne Behandlung auskomme und einen Arztbrief dabei habe, in dem mein ehemaliger Gastroenterologe die Diagnose auch noch anzweifelt...)
Lässt sich da so ein Amtsarzt, auch wenn es jetzt keiner mehr ist, mit sich reden? Ich hab ja genug Argumente parat...

Evtl. kann mir jemand auch eine Art Tipp geben, wie ich am besten vorgehe, ohne etwas zu verschweigen, ohne mir das mit der Verbeamtung zu vermiesen.

Vielen Dank im Vorraus.

dreistein
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Re: Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

Beitrag von dreistein »

Es geht ja um einen Referendariatsplatz. Das Referendariat dauert in BaWü 18 Monate, der Arzt soll also eine Prognose über diesen Zeitraum stellen. (Vor der Verbeamtung auf Probe/auf Lebenszeit geht es hingegen um die verbleibende Zeit bis zur Pensionierung, also die nächsten 40+ Jahre.)

Die gesundheitliche Eignung, um in den nächsten 18 Monaten nicht dauerhaft dienstunfähig zu werden oder längere Ausfallzeiten als wahrscheinlich gelten zu lassen, die dürfte fast jeder Bewerber haben, z. B. auch Bewerber mit schweren progredienten Krankheiten wie Multipler Sklerose. Wegen einer Verdachtsdiagnose "Morbus Crohn" musst du dir sicher keine Gedanken machen.

Aber wiederum gilt: Bei der "richtigen" Untersuchung vor der Verbeamtung auf Probe wird man das sicher sehr genau prüfen, ob symptomfrei oder nicht, weil Morbus Crohn nicht heilbar ist, häufig Operationen (und damit stationäre Behandlungen, Reha etc.) und allerlei Komplikationen nach sich zieht und eine Erkrankung, deren charakteristisches Symptom ständig wiederkehrende Durchfälle sind, erhebliche Schwierigkeiten im Lehreralltag mit sich bringt (man kann ja nicht Dutzende Male am Tag den Unterricht unterbrechen und die Schüler unbeaufsichtigt lassen, nur weil man die Toilette aufsuchen muss).

dreistein
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Re: Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

Beitrag von dreistein »

Ach ja, zur Rechtsprechung bei chronischen Darmerkrankungen habe ich gerade folgendes Urteil gefunden:

https://openjur.de/u/573857.html

Hier geht es zwar nicht um Morbus Crohn, sondern um Colitis ulcerosa, aber die Situation des Bewerbers (über Jahre weitgehend symptomfreier Verlauf, Behörde lehnt Einstellung ab, Bewerber klagt) ist vergleichbar. Tenor des Urteils: "Für eine die Einstellung in das Beamtenverhältnis (auf Probe) ablehnende Entscheidung sind schon nachhaltige Zweifel an der gesundheitlichen Eignung ausreichend."

Valerianus
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Re: Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

Beitrag von Valerianus »

Das Urteil des VG Düsseldorf liegt vor dem Urteil des BVG und ist damit juristisch hinfällig. Der entscheidende Witz ist doch: Bei einem schweren Morbus Crohn Verlauf erhält man locker einen GdB, der entweder für die Schwerbehinderung oder zumindest für die Gleichstellung reicht und damit ist man drin. Dann Leute mit einem leichten oder non-existenten Verlauf rauszukicken, erscheint gelinde gesagt...nicht durchdacht...
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Krambambuli
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Re: Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

Beitrag von Krambambuli »

NotoriousVIK hat geschrieben: Nun die Frage: Kann man mit der Diagnose Morbus Crohn seit 2013 verbeamtet werden?
(Nicht zu vergessen, dass ich [falls überhaupt] einen sehr sehr leichten Verlauf habe, seit 7 Jahren Schubfrei bin und seit 6 Jahren ohne Medikamente und ohne Behandlung auskomme und einen Arztbrief dabei habe, in dem mein ehemaliger Gastroenterologe die Diagnose auch noch anzweifelt...)
Lässt sich da so ein Amtsarzt, auch wenn es jetzt keiner mehr ist, mit sich reden? Ich hab ja genug Argumente parat...

Evtl. kann mir jemand auch eine Art Tipp geben, wie ich am besten vorgehe, ohne etwas zu verschweigen, ohne mir das mit der Verbeamtung zu vermiesen.

Vielen Dank im Vorraus.

Die Antwort: Ja, kann man. Ich habe auch Morbus Crohn (ohne Zweifel) und wurde letztes Jahr in NRW verbeamtet (feste Stelle nach dem Ref). Gerade seit 2013 hat sich da einiges geändert, die Beweislast dass du nicht bis zum Pensionsalter dienstunfähig wirst, liegt auf Seiten des Dienstherrn.

Wichtig: Von Anfang an mit offenen Karten spielen, nichts verschweigen. Bring die Arztberichte mit, die du hast. Erst recht wenn drin steht dass du einen leichten Verlauf hast.
Ich habe das sehr lange schon, teilweise schwere Verläufe, war auch zeitweise im Krankenhaus aber wurde nie operiert. Seit einigen Jahren schubfrei, seit drei vier Jahren kein Immunsuppressiva und nichts mehr.
War bei einem sehr strengen und genauen Amtsarzt, hat aber geklappt. Ansonsten kannst du klagen. Schließ sofort eine Rechtsschutzversicherung ab wenn du noch keine hast.

Falls du weitere Fragen hast, gerne per PN.

nrw31
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Re: Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

Beitrag von nrw31 »

dreistein hat geschrieben:Es geht ja um einen Referendariatsplatz. Das Referendariat dauert in BaWü 18 Monate, der Arzt soll also eine Prognose über diesen Zeitraum stellen. (Vor der Verbeamtung auf Probe/auf Lebenszeit geht es hingegen um die verbleibende Zeit bis zur Pensionierung, also die nächsten 40+ Jahre.)
Meines Wissens, zumindest war das vor einigen Jahren so als eine Bekannte in BW ins Referendariat ging, ist die Untersuchung allerdings eine ganz normale amtsärztliche Untersuchung. Bei Beweber/innen die keine auffälligen Erkrankungen mit absehbarem Dienstunfähigkeitspotential haben wird dann bereits vor dem Ref. die Eignung auf Lebenszeit bescheinigt und nach dem Ref. wohl zumindest bei Stellen in BW ohne weitere Untersuchungen eingestellt, wenn es keine auffälligen Fehlzeiten o.ä. gegeben hat.

Bewerber/innen die vor dem Ref. aus Sicht des Amtsarztes die Kriterien für ein Verbeamtung auf Lebenszeit nicht erfüllen, müssen dann vor einer Verbeamtung auf Probe nochmal hin, können aber natürlich ins Ref.

Amtsarzt
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Re: Amtsarzt und chronische Krankheiten seit 2013

Beitrag von Amtsarzt »

Hallo Viktor,
Auch hier sei grundsätzlich auf die entsprechende aktuelle Leitlinie (Stand 1/2014) verwiesen.
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-004.html
„Die Diagnose eines M. Crohn soll durch das klinische Erscheinungsbild, den Verlauf sowie eine Kombination aus endoskopischen, histologischen, radiologischen und laborchemischen Methoden gestellt werden“( Empfehlung 1-1)
„Es gibt keine diagnostische Untersuchung, die als Goldstandard zur Diagnostik eines M. Crohn herangezogen werden kann. Mitunter kann die Diagnose aber schon allein in der Ileokoloskopie gestellt werden. Auch in diesen Fällen ist es wichtig, zu klären, ob ein Befall des Dünndarms oder des oberen GI-Traktes vorliegt, da im weiteren Verlauf zentrale klinische Entscheidungen vom Befallsmuster der Erkrankung abhängen.“ (Seite 12-13)
Zur initialen Labordiagnostik siehe Seiten 13-15, zu weiterführenden klinischen Untersuchungen siehe Seiten 15-19. Zur Verlaufsbeurteilung siehe eigene Wahrnehmung einer jahrelangen Anfallsfreiheit bzw. fehlende Dokumentation über Rezidive. Zu histopathologischen Aspekten siehe Empfehlung 1-25 und Erläuterungen dazu S. 26-28.
Hinsichtlich der Karzinomprävention und Überwachungskoloskopien siehe CU-Empfehlung 8-6 (Seite 28).
Seite 33: „In der Diskussion über therapieinduzierte Infektionen wird häufig vergessen, dass die klassischen Medikamente für die Behandlung des Schubes, die Glukokortikoide, ebenso ein relevantes Infektionsrisiko beinhalten.“ Sie erhielten eine derartige Therapie, folglich haben sich Ihre Ärzte letztlich auch hinsichtlich der Diagnose entschieden.
Zur Remissionserhaltung Seite 42: „In klinischen Studien zeigte sich eine Rezidiv-Häufigkeit mit 30-60% im ersten Jahr und 40-70% im zweiten Jahr. Frühe Rezidive scheinen prädiktiv für häufigere Krankheitsschübe in der Folgezeit und allgemein für einen komplizierten und schwereren Krankheitsverlauf zu sein. Die Wahrscheinlichkeit eines schubfreien Verlaufes lag in einer dänischen Kohorte nach 5 Jahren bei 22% und nach 10 Jahren bei 12% der Patienten.
Zu den erforderlichen Wahrscheinlichkeiten bei Ablehnung einer Beamtung und zur Beweislast bzw. den entsprechenden Ausführungen des BVerwG hatte ich mich bereits geäußert.
Die Landesregierung hält auch den Hausarzt um die Ecke offensichtlich sowohl für ausreichend qualifiziert, als auch durch die GOÄ vorgegebenen Liquidationsmöglichkeiten der Beratung und Begutachtung für ausreichend honoriert und schließlich hinsichtlich der geänderten Rechtsprechung für auch ausreichend juristisch geschult, hier eigenständig eine Beurteilung und ein Votum abzugeben. Nur Ihr Hausarzt wird die notwendige Empathie und Zeit aufbringen können, eine auf die individuellen Verhältnisse zugeschnittene ganzheitlich Beurteilung abzugeben. Die Landesregierung ist offensichtlich auch vorausschauend und kann zukünftige zu erwartende Änderungen der Rechtsprechung vorwegnehmen. In „Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Band 46 Heymanns Verlag) wurde als Leitsatz der 70iger Jahre noch veröffentlicht: „Die Bestellung eines behandelnden Arztes zu Sachverständigen ist nicht ratsam“. Da könnte man fast auf die Wertigkeit der Untersuchung und den Mut von Verwaltungsjuristen Rückschlüsse ziehen.
Sollten meine Äußerungen zuweilen als Sarkasmus interpretiert werden, so öffnen Sie die Augen. Die Realität hat in vielen Bereichen schon lange jegliche Ironie überholt. Lehrern davon zu berichten, hieße jedoch Eulen nach Athen zu tragen. Darüber kann man in Sack und Asche gehen oder sich alternativ schulterzuckend angenehmeren Facetten des Lebens zuwenden. Ich verstehe es ebenso wenig wie umgekehrt Sie wahrscheinlich die zum Teil medizinischen Fragestellungen des Anamnesebogens. Immerhin flog da die Sippenhaftung (Familienanamnese) einer früheren Version aus BW heraus. Nun frage aber niemand, unter welchen von welcher Seite nachzuweisenden Kriterien, ein Fehleintrag im Anamnesebogen als schuldhaft in der Auslegung als „bedeutsam“ zu bewerten ist. Hier würde jeder Verwaltungsprofi spätestens nun doch auf die Aufklärungspflichten Ihrer Hausärzte verweisen. Sehen Sie es positiv, die Beurteilung erfolgt von Ärzten, die als Anwalt Ihrer Patienten gelten, die Amtsärzte werden entlastet, der Nationale Ethikrat hielt eh nicht viel von der Untersuchung, die Verwaltungsänderungen halten sich noch in Grenzen und bleiben überschaubar, und alle sind zufrieden. Niemand klagt über Langeweile. Wo ist also das Problem? Das Verfahren der Delegierung hat doch auch bei Untersuchungen nach dem JArbSchG vorzüglich und reibungslos geklappt.
Hausärzte sind jedoch keine Amtsärzte (=Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen), die keine mehr sind, sondern überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Internisten in der hausärztlichen Versorgung. Gemeinsam haben beide Berufsgruppen, dass diese immer seltener werden. Seien Sie also immer schön nett, dann wird Ihnen auch geholfen.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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