Hallo,
erstmal Entschuldigung, dass diese Frage hier in der falschen Rubrik gestellt wird. Eigentlich wollte ich das ganze unter "Schullrecht" fragen, aber ich habe "keine Rechte" in dieser Rubrik etwas zu schreiben.
Außerdem passt die Rubrik nicht, da ich kein Referendar mehr bin - also liebe Moderatoren: den Beitrag einfach gern an die Stelle verschieben, an die er gehört. Danke.
So nun zur Frage:
Wo kann ich nachlesen, was eine dienstliche Anweisung ist und was nicht. Ist es beispielsweise eine dienstliche Anweisung wenn mein Rektor mir sagt, dass ich zusätzlich zu den mind. 4 KA's in Mathematik noch ca. 10 Tests schreiben soll?
Bin im ersten Jahr nach dem Ref und fühl mich bei solchen "Auseinandersetzungen" noch ziemlich unsicher. Möchte mich natürlich nicht total gegen den Rektor auflehnen, jedoch mir auch nicht meinen Unterricht von ihm "diktieren" lassen.
Ich denke, es wäre für mein Selbstbewusstsein ganz gut, wenn ich wüsste was alles unter eine dienstliche Anweisung fällt.
Danke schonmal.
Lg Sonnenblume1986
Dienstliche Anweisung - oder doch nicht?
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Re: Dienstliche Anweisung - oder doch nicht?
Autsch. -> KAs.Sonnenblume1986 hat geschrieben:KA's
Eine direkte rechtliche Antwort kann ich nicht geben. Aber evtl. ein paar Ansprechpartner: Fachschaftsleitung, Personalrat, Lehrerverband.
Re: Dienstliche Anweisung - oder doch nicht?
Am besten das s ganz weglassen.Illi-Noize hat geschrieben:Autsch. -> KAs.Sonnenblume1986 hat geschrieben:KA's
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Re: Dienstliche Anweisung - oder doch nicht?
Laut Duden ist bei solchen "Abkürzungen" beides möglich:
Von Duden empfohlene Schreibung: Lkw
Alternative Schreibung: LKW
der Lkw; Genitiv: des Lkw[s], Plural: die Lkw[s]
http://www.duden.de/rechtschreibung/Lkw
Von Duden empfohlene Schreibung: Lkw
Alternative Schreibung: LKW
der Lkw; Genitiv: des Lkw[s], Plural: die Lkw[s]
http://www.duden.de/rechtschreibung/Lkw
Re: Dienstliche Anweisung - oder doch nicht?
mal was zur Sache... *hüstl*
Zuletzt geändert von Blackadder am 04.09.2015, 0:49:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dienstliche Anweisung - oder doch nicht?
Nu ja - Die Leistungsbeurteilung der Schüler obliegt dem Fachlehrer - und nicht dem Schulleiter.
Falls es an der Schule einen Konferenzbeschluss zur Anzahl der Klassenarbeiten und Tests gibt, ist dies eine Empfehlung - keine rechtlich bindende Vorschrift - bzw. eine "Grauzone". Dabei nun einen Kleinkrieg mit dem Schulleiter zu beginnen, wäre jedoch töricht.
Falls dieser jedoch auch noch die Vorlage der Tests verlangt, müsste man ihn fragen, ob er nichts Besseres zu tun hat. Bitte rhetorisch verstehen - und nicht durchführen. Das ist alles den Terz nicht wert - besonders, wenn die Lebenszeitbeamtung noch bevorsteht.
Einfach mal die Notenverordnung für Ba-Wü durchlesen - und sich DARAN halten.
Andererseits sind 5 Kopfrechentests / Kurztests pro Halbjahr schnell geschrieben. Am Besten ein Arbeitsblatt verwenden, auf dem direkt gerechnet werden muss - dann ist das ruckzuck durchkorrigiert - und gibt eine bessere Argumentatiobnsbasis bei der Erläuterung der Note bei Elternfragen.
Falls es an der Schule einen Konferenzbeschluss zur Anzahl der Klassenarbeiten und Tests gibt, ist dies eine Empfehlung - keine rechtlich bindende Vorschrift - bzw. eine "Grauzone". Dabei nun einen Kleinkrieg mit dem Schulleiter zu beginnen, wäre jedoch töricht.
Falls dieser jedoch auch noch die Vorlage der Tests verlangt, müsste man ihn fragen, ob er nichts Besseres zu tun hat. Bitte rhetorisch verstehen - und nicht durchführen. Das ist alles den Terz nicht wert - besonders, wenn die Lebenszeitbeamtung noch bevorsteht.
Einfach mal die Notenverordnung für Ba-Wü durchlesen - und sich DARAN halten.
Andererseits sind 5 Kopfrechentests / Kurztests pro Halbjahr schnell geschrieben. Am Besten ein Arbeitsblatt verwenden, auf dem direkt gerechnet werden muss - dann ist das ruckzuck durchkorrigiert - und gibt eine bessere Argumentatiobnsbasis bei der Erläuterung der Note bei Elternfragen.
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Re: Dienstliche Anweisung - oder doch nicht?
Danke für die Antworten.
Laut Schulrecht müssen in BW in einem Hautfach mindestens vier schriftliche Leistungen/Klassenarbeiten (weiß den genauen Wortlaut nicht mehr) im Schuljahr erbracht werden.
Ja die Lebenszeitverbeamtung steht noch aus.
Was wäre also eure Empfehlung?
Bis zur Lebenszeitverbeamtung "alles" so machen, wie es die Schulleitung möchte, auch wenn man selbst völlig anderer Ansicht ist?
Zum Problem wird dieses Vorgehen evtl.für mich, wenn ich mich gegenübern Eltern "rechtfertigen" muss, warum eine bestimmte Anzahl an Tests geschrieben wird/nicht geschrieben wird.
Meine eigenen Argumente zu vertreten fällt mir leichter, als die mir aufgezwungenen Argumente der Schulleitung...
Laut Schulrecht müssen in BW in einem Hautfach mindestens vier schriftliche Leistungen/Klassenarbeiten (weiß den genauen Wortlaut nicht mehr) im Schuljahr erbracht werden.
Ja die Lebenszeitverbeamtung steht noch aus.
Was wäre also eure Empfehlung?
Bis zur Lebenszeitverbeamtung "alles" so machen, wie es die Schulleitung möchte, auch wenn man selbst völlig anderer Ansicht ist?
Zum Problem wird dieses Vorgehen evtl.für mich, wenn ich mich gegenübern Eltern "rechtfertigen" muss, warum eine bestimmte Anzahl an Tests geschrieben wird/nicht geschrieben wird.
Meine eigenen Argumente zu vertreten fällt mir leichter, als die mir aufgezwungenen Argumente der Schulleitung...