Entlassung aus dem Referendariat - Wer kennt sich aus?

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Mavi
Beiträge: 1
Registriert: 17.01.2006, 14:19:47

Entlassung aus dem Referendariat - Wer kennt sich aus?

Beitrag von Mavi »

Hallo, liebe Referendare und Ex-Referendare!

Ich bin - hoffentlich - bald eine Ex-Referendarin, doch der Weg dahin ist schwerer als gedacht.
Dass man zu diesem Zwecke einen Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst stellen muss, ist mir bereits bekannt. Auch die dafür notwendigen Gespräche mit dem Schulleiter und dem Seminarleiter habe ich mittlerweile geführt.
Um jedoch ohne allzu grosse persönliche Nachteile ausscheiden zu können, muss auf dem Formular ein wichtiger Grund angegeben werden. Hierzu meine Frage: Kennt sich jemand in dieser Angelegenheit gut genug aus, um mir mitzuteilen, welche gesundheitlichen Gründe im allgemeinen als schwerwiegend genug akzeptiert werden?
Was passiert z. B. , wenn ich den Antrag auf Entlassung absende, der Grund aber nicht als "wichtig" anerkannt wird? Bin ich dann trotzdem entlassen - soz. "in Unehren" - oder kann ich dann einen weiteren Antrag stellen? Wichtig ist mir, dass ich auch anschließend noch im öffentlichen Dienst beschäftigt werden und - nach Möglichkeit - auch ALG II beziehen kann. Zweckdienliche Hinweise nehme ich gern entgegen!

Beatrice
Beiträge: 299
Registriert: 31.05.2005, 12:49:15

Beitrag von Beatrice »

Hallo Mavi!

Schau Dir mal meine bisherigen Beiträge zum Thema an (Funktion "Suchen" nach Beiträgen von "Beatrice" im Forum). Dort wirst Du fündig zum Thema Ausstieg! Sorry, wenn ich mich zum Thema nicht ständig wiederholen möchte, aber es wurde bereits alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Gesundheitliche Gründe sind gut, wenn man aus dem Dienst schreiten möchte (wichtiger Grund), aber schlecht für eine Rückkehr oder Karriere im öffentlichen Dienst -- wegen der Eintragung in der Personalakte!
Der einfachste Weg aus dem Dienst ist nicht automatisch der einfachste Weg in den Dienst!

Gruß
Beatrice
Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse. (Antoine de Saint-Exupéry)

allestoll
Beiträge: 4
Registriert: 16.01.2006, 22:57:24

Beitrag von allestoll »

hallo mavi,
habe auch gerade den schritt gemacht und muß dir leider
mitteilen das nach meiner information (bezreg nrw) neuer-
dings die gründe erst geprüft und ev. akzeptiert werden
im rahmen einer zweiten bewerbung . das bedeutet unsicherheit
bis zuletzt , aber man wundert sich ja über garnichts mehr .
frage doch zur sicherheit bei deiner bezreg und dem zuständigen
sachbearbeiter der auch deine erste bewerbung bearbeitet hat
an . welche gründe "wichtig" sind oder nicht scheint individuell
entschieden zu werden . finanzielle auch wenn noch so nachvollziehbar (fahrkosten usw) werden nicht akzeptiert .

veständnissvolle grüße

bluesky
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Beitrag von bluesky »

Hallo mavi,

Niedersachsen verfährt wie NRW, Prüfung erst bei Wiederbewerbung.

Beatrice
Beiträge: 299
Registriert: 31.05.2005, 12:49:15

Beitrag von Beatrice »

Hallo!

Die Überprüfung der Entlassungsgründe, die nun mehr bei einer Bewerbung um Widereinstieg in den Vorbereitungsdienst erfolgt, bietet für die Behörde folgende Vorteile:

- Keine Zusagen (Verbindlichkeiten) gegenüber den Aussteigern
- Verkürzung der Sachbearbeitung bei Ausstieg
- Einstellung erfolgt nur noch nach Bedarf (und aktuellen Erlassen)

Allerdings vermute ich dahinter folgende Absichten:
Das Verfahren dient zur langfristigen Wahrung der Interessen der jeweiligen Bezirksregierungen, jeden Bewerber wieder einstellen zu können, der auch bei mehrmaligen Austritt signalisiert, das er später noch Lehrer werden möchte. Ich vermute sogar, dass den Bezirksregierungen neue Zahlen vorliegen, aus denen zu entnehmen ist, dass die Zahl der derzeit aktiven Lehramtsanwärter und Referendare nicht ausreicht um das Modell Schule in Deutschland zu sichern und jede Bewerbung für Mangelfächer willkommen ist, was der vorzeitige Ausschluss durch einen "nicht anerkannten Grund" ja verbieten würde. In diesem Fall biegt sich der Staat seine eigenen Voraussetzungen und Vorschriften passend zum Angebot und Nachfrage und das ist doch erfreulich, wenn eine Entscheidung erst bei einer Neubewerbung erfolgt, anstatt nach einer Entlassung. In der Zwischenzeit kann sich schließlich viel ändern und man möchte Aussteigern nicht ganz verlieren, denn immerhin erfüllten sie mal die Voraussetzungen für den Lehrerberuf (sie standen ja schon mal im Dienst). Das Potential möchte sich der Staat einfach sichern, statt bei Austritt eine Absage zu erteilen!

Fazit
Dem ehemaligen Personal gibt man eine Chance, selbst dann, wenn es sich vorzeitig und selbst entlassen hat. Das trifft aber nur für jene Bewerber zu, die selbst einen Antrag auf Entlassung gestellt haben und Gründe angeben, die man im Bedarfsfall "frei interpretieren" kann. Ich betrachte die Anwärter, die selbst einen Antrag auf Entlassung gestellt haben als Reservisten, die im Notfall wieder eingesetzt werden dürfen, selbst wenn die Vorschriften das Gegenteil behaupten. Und die Chance auf Wiedereinstellung -- trotz mehrmaliger Unterbrechung -- wird sich aufgrund der Neuregelung sicher erhöhen, da jeder Fall individuell ist und der Bezirksregierung Freiraum zu Entscheidungen lässt, ohne vorher etwas zu versprechen! Wer allerdings aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst vorzeitig beendet hat, der wird sicher Opfer im späteren Ausleseverfahren und bekommt beim erneuten Anlauf keine Chance mehr. Auch in dieser Hinsicht ist das neue Verfahren sinnvoll, denn was bei Austritt nicht mehr zugesagt wird, kann man auch nicht fordern.

Wie gesagt, das sind nur meine Vermutungen bezüglich der Neuregelung! Am Ende läuft wohl alles darauf hinaus, das jeder, der will und schon mal im Dienst war, auch weiter machen darf -- egal wie oft er zuvor unterbrochen hat, denn die Ausbildungszeiten werden beim Einstieg ja immer angerechnet. Mehr Geld kostet es den Staat auch nicht, wenn jemand seine Ausbildung fortführt, die er oder sie einmal begonnen hatte.

Beatrice
Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse. (Antoine de Saint-Exupéry)

allestoll
Beiträge: 4
Registriert: 16.01.2006, 22:57:24

Beitrag von allestoll »

hallo beatrice ,
wäre toll wenn du recht hast aber wir werden es eventuell erleben und berichten.ich brauche erst einmal abstand um mir zu überlegen
ob ich das risiko eingehe und mit etwas pech wieder die goldene
a-karte ziehe (mobbing)I

Beatrice
Beiträge: 299
Registriert: 31.05.2005, 12:49:15

Beitrag von Beatrice »

Hallo allestoll!

Für mich habe ich die Entscheidung längst getroffen: Es gibt für mich kein 3. Mal, schon gar nicht im Lehramt. Ist nicht meine Welt, war sie nie! Zudem hindert mich mein aktuelles Jahreseinkommen daran, diesen Weg erneut in Erwägung zu ziehen, denn den Verdienstausfall könnte ich nach dem II. Staatsexamen nicht mehr aufholen, so sehr ich mich als Lehrerin auch bemühen würde. Selbst auf einer Privatschule wäre dies nicht möglich. Daneben wäre der Verzicht an Lebensqualität ebenfalls unbezahlbar, denn was ich in den Jahren der Anstellung von der Welt zu sehen bekomme und welchen Menschen ich dabei begegne, davon kann man als Lehramtsanwärterin und Lehrerin nur träumen. Sicherlich erhält man auch in meinem Job für Nichtstun keine Geschenke, aber wenigstens gibt es welche, wenn man gut ist und das auch zeigen darf. Im Lehramt habe ich da andere Erfahrungen machen müssen, denn Leistung war nie erforderlich, nur sinnlose Schikane. Ich werde für mein "Quatschen" fürstlich honoriert, während ich im Lehramt den Mund halten sollte um eine Nummer unter vielen Nullen zu sein. Als Nr. 1 passt man da nicht rein. Aber das mag jeder halten, wie er möchte.

Beatrice
Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse. (Antoine de Saint-Exupéry)

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