Hi,
in der Steuererklärung muss man ja die sogenannte erste Tätigkeitsstätte angeben (wenn man Mr.Google glauben mag, kann es auch nur eine pro Arbeitgeber geben). Intuitiv würde ich behaupten, dies sei die Schule. Dienstrechtlich ist es der Seminar. Was davon stimmt nun?
Und wie sind die Fahrten zum Seminar zuzuordnen? Sind das Dienstreisen?
(Ich weiß, dass es das Thema schon öfters gab - allerdings mit höchst unterschiedlichen Einschätzungen u.ä. - daher die Frage).
Steuererklärung / "erste Tätigkeitsstätte" [NRW]
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Re: Steuererklärung / "erste Tätigkeitsstätte" [NRW]
Ist in der Regel egal, da du als Reffi idR sowieso deine ganze Lohnsteuer wiederbekommst. Und mehr geht nicht.
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Re: Steuererklärung / "erste Tätigkeitsstätte" [NRW]
Deine erste Tätigkeitsstätte ist das Seminar. Fahrten zum Seminar können also nur einfach, also mit einem Weg angesetzt werden.
Jede Fahrt zur Schule gilt als Dienstreise und kann mit Hin- und Rückweg angesetzt werden. Ich hab es im Ref genau so angegeben und es ist anstandslos durchgegangen.
Jede Fahrt zur Schule gilt als Dienstreise und kann mit Hin- und Rückweg angesetzt werden. Ich hab es im Ref genau so angegeben und es ist anstandslos durchgegangen.
schöne Grüße,
dzeneriffa
dzeneriffa