Hallo,
mal angenommen man kommt über die Öffnungsaktion in die PKV, hat man da irgendwelche Nachteile?
Ist jemand über die Öffnungsaktion rein und hat dann deswegen irgendwann etwas nicht erstattet bekommen, was man als "normal Privatversicherter" erstattet bekommt?
Oder anders gefragt, seid ihr über die Öffnungsaktion rein, und zufrieden, weil ihr alle Tarife abschließen konntet und alles erstattet bekommt?
VG
Nachteile Öffnungsaktion?
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Re: Nachteile Öffnungsaktion?
Ich bin noch nicht "lange genug" dabei, um zu wissen, wieviele Nachteile ich davon habe.
Ich bin zufrieden.
Meine Impfungen für eine Reise wurden nicht übernommen, weil es in einem Baustein gewesen wäre, den ich nicht habe, ich glaube, den wollte ich und der wurde dann gestrichen, bin aber nicht 100%ig sicher.
Eine Kollegin von mir hat MS und produziert jeden Monat mehrere Tausende Euros Behandlungskosten. die PKV zahlt absolut zuverlässig alles, bis zum letzten Cent.
Ich bin zufrieden.
Meine Impfungen für eine Reise wurden nicht übernommen, weil es in einem Baustein gewesen wäre, den ich nicht habe, ich glaube, den wollte ich und der wurde dann gestrichen, bin aber nicht 100%ig sicher.
Eine Kollegin von mir hat MS und produziert jeden Monat mehrere Tausende Euros Behandlungskosten. die PKV zahlt absolut zuverlässig alles, bis zum letzten Cent.
Re: Nachteile Öffnungsaktion?
In der Vergangenheit wurden hier im wesentlichen drei Nachteile genannt:
1.) Soweit die geltende Beihilferegelung keine stationären Wahlleistungen im Krankenhaus vorsieht, sind diese normalerweise
auch nicht versicherbar, d.h. stationär im Krankenhaus ist man zwar abrechnungsrechtlich Privatpatient da man nicht GKV ist, Beihilfe und PKV zahlen dann aber auch nur die stationären Fallpauschalen, so wie bei der GKV.
In Ländern mit Wahlleistungen, z.B. NRW, Bayern,... gibt es das Problem nicht.
2.) Keine oder nur eingeschränkte Beihilfergänzungstarife, d.h. Tarife die mögliche aktuelle oder künftige Leistungslücken der Beihilfe schließen gibt es nicht oder nur mit geringem Leistungsumfang. Typisches Beispiel wäre z.B. die Übernahme von Arztrechnungen oberhalb der von der Beihilfe akzeptierten Steigerungssätze, das gibt es in der Öffnungsaktion meistens nicht.
3.) Krankenhaustagegeld: Hier sind oft nur geringe Beträge möglich.
1.) Soweit die geltende Beihilferegelung keine stationären Wahlleistungen im Krankenhaus vorsieht, sind diese normalerweise
auch nicht versicherbar, d.h. stationär im Krankenhaus ist man zwar abrechnungsrechtlich Privatpatient da man nicht GKV ist, Beihilfe und PKV zahlen dann aber auch nur die stationären Fallpauschalen, so wie bei der GKV.
In Ländern mit Wahlleistungen, z.B. NRW, Bayern,... gibt es das Problem nicht.
2.) Keine oder nur eingeschränkte Beihilfergänzungstarife, d.h. Tarife die mögliche aktuelle oder künftige Leistungslücken der Beihilfe schließen gibt es nicht oder nur mit geringem Leistungsumfang. Typisches Beispiel wäre z.B. die Übernahme von Arztrechnungen oberhalb der von der Beihilfe akzeptierten Steigerungssätze, das gibt es in der Öffnungsaktion meistens nicht.
3.) Krankenhaustagegeld: Hier sind oft nur geringe Beträge möglich.
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Re: Nachteile Öffnungsaktion?
nrw31 hat geschrieben: 3.) Krankenhaustagegeld: Hier sind oft nur geringe Beträge möglich.
Allerdings empfinde ich persönlich das als ziemlich unnötig. Wüsste dafür keine Notwendigkeit.
Re: Nachteile Öffnungsaktion?
Es geht dabei um verbleibende Selbstbehalte. In NRW sind das z.B. für höchstens 30 Tage jährlich je Kalendertag 25 € d.h. insgesamt bis zu 750 € Jährlich pro Behilfeberechtigten bzw. berücksichtigungsfähige Person.MarlboroMan84 hat geschrieben:nrw31 hat geschrieben: 3.) Krankenhaustagegeld: Hier sind oft nur geringe Beträge möglich.
Allerdings empfinde ich persönlich das als ziemlich unnötig. Wüsste dafür keine Notwendigkeit.
Je nach individueller Lebenssituation kann es schon relevant sein, wenn plötzlich und ungeplant in der Familienkasse rechnerisch 750 € für andere Ausgaben oder zum Sparen fehlen.
Es ist halt immer eine Risikoabwägung. Wer einmal in 25 Jahren wegen einem Skiunfall 2,5 Wochen im Krankenhaus liegt der wird das irgendwie regeln können.
Wer aber chronisch Krank wird und über Jahre immer wieder kürzere oder längere Krankenhausaufenthalte hat für den rechnet es sich absolut. Nur weiss das niemand vorher, wie halt immer bei Versicherungen.
Und genau deshalb gibt es das meist nicht bei der Öffnungsaktion: Wer absehbar regelmäßig ins Krankenhaus muss, für den rechnet es sich schnell: z.B. 85 € Jahresbeitrag für 30 € Krankenhaustagegeld pro Tag = 90 € Auszahlung nach 3 Tagen Krankenhaus.
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Re: Nachteile Öffnungsaktion?
nrw31 hat geschrieben:Es geht dabei um verbleibende Selbstbehalte. In NRW sind das z.B. für höchstens 30 Tage jährlich je Kalendertag 25 € d.h. insgesamt bis zu 750 € Jährlich pro Behilfeberechtigten bzw. berücksichtigungsfähige Person.MarlboroMan84 hat geschrieben:nrw31 hat geschrieben: 3.) Krankenhaustagegeld: Hier sind oft nur geringe Beträge möglich.
Allerdings empfinde ich persönlich das als ziemlich unnötig. Wüsste dafür keine Notwendigkeit.
Je nach individueller Lebenssituation kann es schon relevant sein, wenn plötzlich und ungeplant in der Familienkasse rechnerisch 750 € für andere Ausgaben oder zum Sparen fehlen.
Es ist halt immer eine Risikoabwägung. Wer einmal in 25 Jahren wegen einem Skiunfall 2,5 Wochen im Krankenhaus liegt der wird das irgendwie regeln können.
Wer aber chronisch Krank wird und über Jahre immer wieder kürzere oder längere Krankenhausaufenthalte hat für den rechnet es sich absolut. Nur weiss das niemand vorher, wie halt immer bei Versicherungen.
Und genau deshalb gibt es das meist nicht bei der Öffnungsaktion: Wer absehbar regelmäßig ins Krankenhaus muss, für den rechnet es sich schnell: z.B. 85 € Jahresbeitrag für 30 € Krankenhaustagegeld pro Tag = 90 € Auszahlung nach 3 Tagen Krankenhaus.
Stimmt, war mir gar nicht so bewusst.
Re: Nachteile Öffnungsaktion?
Gibt es hinsichtlich der Leistungen Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen, wenn ich über die Öffnungsaktion in die PKV wechsele?
Oder wird man grundsätzlich in den Basistarif eingestuft, der sich hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen bei den einzelnen Unternehmen nicht unterscheidet?
Ich meine z. B. bei eventuellen "Lücken", die durch Beihilfeergänzungstarifen versichert werden können?
Oder wird man grundsätzlich in den Basistarif eingestuft, der sich hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen bei den einzelnen Unternehmen nicht unterscheidet?
Ich meine z. B. bei eventuellen "Lücken", die durch Beihilfeergänzungstarifen versichert werden können?