Ist das so? Offiziell geht das neue Schuljahr ja bereits am 1. August los. Damit müsste der Vorbereitungsdienst ja auch mit dem 30. September beendeet sein. Die Weiterbezahlung der Anwärterbezüge waren meiner Meinung nach eine Sonderleistung des Dienstherren im Sinne der Fürsorgepflicht.Illi-Noize hat geschrieben:Bis zum letzten Tag der SommerferienMarlboroMan84 hat geschrieben:Bis wann geht denn dein Vorbereitungsdienst offiziell?
Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
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Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Anderes Bundesland, umgekehrte Situation...
Ich hatte einen Angestellten-Vertretungsvertrag mit Bezahlung der Sommerferien (NRW, bis ca. 20. August), wurde in NDS zum Vorbereitungsdienst zum Widerruf zum 1. August verbeamtet.
Ich habe schon in Juni bei der Seminarzuteilung im Seminar angerufen und sofort einen formlosen Antrag auf "Nebentätigkeit" gestellt. Wurde genehmigt (von wem auch immer). Punkt, ich habe doppelt kassiert. (und ich war der Meinung, es stand mir zu.)
Ich hatte einen Angestellten-Vertretungsvertrag mit Bezahlung der Sommerferien (NRW, bis ca. 20. August), wurde in NDS zum Vorbereitungsdienst zum Widerruf zum 1. August verbeamtet.
Ich habe schon in Juni bei der Seminarzuteilung im Seminar angerufen und sofort einen formlosen Antrag auf "Nebentätigkeit" gestellt. Wurde genehmigt (von wem auch immer). Punkt, ich habe doppelt kassiert. (und ich war der Meinung, es stand mir zu.)
Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Hallo,
danke euch. Ich habe folgendes Formular gefunden. Und das bezieht sich scheinbar ja nur auf den "öffentlichen Dienst oder eine Ersatzschule"...
Was haltet ihr davon?
danke euch. Ich habe folgendes Formular gefunden. Und das bezieht sich scheinbar ja nur auf den "öffentlichen Dienst oder eine Ersatzschule"...
Was haltet ihr davon?
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Re: Weiterzahlung der Anwärterbezüge
Welches Formular?