-> 1. Vermittler leben nicht von Luft und Liebe, jaCF79Debeka hat geschrieben:Zur Information:P.Lange hat geschrieben:Achso, und die Vertrauensmänner, die ein angestellter Vertriebler laut Arbeitsvertrag bei der Debeka haben muss, kosten kein "Tippgeld"?CF79Debeka hat geschrieben:Außerdem hat die Debeka keine "Allianz Arena" oder einen "Schumi mit Werbung auf der Mütze".
Das kostet alles Geld zu Lasten der Versicherten. (Leistung, Preis, Niveau, Beratungsaufwand)
BG
P.Lange
PS: Die 80% debekaversicherten Beamten... ist dann leider auch nur ein Wunschdenken.
1. Es ist allgemein bekannt das Versicherungsverkäufer provisionsträchtig arbeiten.
2. Die Provisionen die der Tippgeber erhält, wird dem angestellte Außendienstler der Debeka
mit seiner Provision verrechnet/belastet. Heißt: Provision wird geteilt.
3. Den Vertrag das ein angestellter Außendienstler bei der Debeka einen Tippgeber haben MUSS
gibt es schlichtweg nicht. Hier handelt es sich um eine Vorgabe, nicht um eine Pflicht.
-> 2. Demzufolge wird die Empfehlung nicht aufgrund der qualitative hochwertigen
Leistungsübernahme ausgesprochen, sondern des schnöden Mamons wegen.
-> 3. Und Nichterfüllung von Vorgaben haben keine Kosequenzen? Nebenbei, wenn es
eine "Richtlinie" wäre, warum steht sie dann im Vertrag?
Immer wieder spannend zu sehen, dass die Wellen, die vom Ufer zurückkommen, höher sind als vom Stein selber....
BG
P.Lange