Ob das "laut Eltern" sein kann oder nicht, das ist im Klassenbuch dokumentiert. Wieso eigentlich Fehlstunden, werden die einzeln aufgezählt? Oder meinst du Fehltage. Dann greifen schon andere Maßnahmen, wie Meldung ans Ordnungsamt, Einbeziehen des Jugendamts.svcds hat geschrieben: 1. Dieser Junge soll 41 Fehlstunden haben, aber davon seien 15 unentschuldigt - das kann aber laut der Eltern nicht sein
? Gibts für Rechtschreibung eine Zeile im Zeugnis?svcds hat geschrieben: nun steht da in der Zeile "Rechtschreibung" eine 4.
*huch* gaaaanz überraschend hält sich das Kind nicht mehr an Gesprächsregeln und ist permanent in Konflikte verwickelt! Das hat die Lehrerin bestimmt niemals mit den Eltern und dem Kind besprochen die letzten 4 Jahresvcds hat geschrieben: 3. stehen in der Begründung (es steht ja der Schulwechsel an) mehrere Dinge, die schlecht für die Wahl der Schule für das Kind sein werden
Die Frau kann doch Diktate schreiben, wie sie lustig ist, wer sagt denn, dass die Note noch mit ins Halbjahr reinzählt? Außerdem ist sowas Schulsache. Die Eltern können ja in Konferenzbeschlüsse Einsicht nehmen.svcds hat geschrieben: 4. Bis wann müssen alle Noten für die Zeugnisse feststehen?
Prinzipiell hilft ein Blick ins Schulgesetz deines Bundeslandes, wer wann was regelt und wie anfechten kann.