Umgang mit Schwangeren

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CatherineDuquesne
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Re: Umgang mit Schwangeren

Beitrag von CatherineDuquesne »

Problem ist halt, dass manche Chefs das allerdings als "krank" deklarieren. Unsere Schulleitung wollte doch in den Jahresbericht was von "Krankheit" schreiben, warum zwei Damen hier frühzeitig im Schuljahr in den Mutterschutz gegangen sind.
Schreibt man aber auch in den Jahresbericht rein...
a) Weiß eh jeder, dass die schwanger waren. Und das recht früh (mit Einverständnis der Kolleginnen).
b) Ist das unmöglich, das so schreiben zu wollen in dem Dankes-Blabla im Jahresbericht. Bin gespannt, was dann drinstehen wird. Die Frau wollte das doch glatt so schreiben!!! (Habs zufällig gelesen beim Korrekturlesen für den Jahresbericht, hab das Geschreibsel der Chefin aber dann an den Personalrat weitergegeben, nachdem ich mitbekommen hatte, dass da Kollegen eh schon dran waren zur Überarbeitung.)

Aber, dies sei mir erlaubt zu sagen: Unmöglich finde ich es auch, was dann hier an der Schule abgelaufen ist. Es wollte nämlich keine Aushilfe her bzw. hat man sich sehr schwer getan, Aushilfen zu finden. Die haben aber überhaupt nicht ausgereicht.
Dann wurde derart umverteilt, da beide Damen Zehnte Hauptfach hatten, dass wir einfach nicht mehr konnten. Hab mich mit genug Kollegen unterhalten, die das so sehen, dass das sehr unglücklich gelaufen ist.
Weiß das auch von anderen mittlerweile, dass die was gesagt haben, schon vorher, dass sie gesundheitlich nicht mehr so gut können (und da ist wirklich was) - aber immer drauf!
Gerade da hätte man drauf achten sollen, dass man z. B. einer eh schon angeschlagenen Mutter nicht noch Arbeit aufhalst, die sie nicht so gut stemmen kann (aber die ist nicht angeschlagen wegen Kind).

Aber der Abschuss war ja trotzdem, dass im Jahresbericht eben "Krankheit" statt Schwangerschaft stehen sollte.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." B. Brecht

MarlboroMan84
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Re: Umgang mit Schwangeren

Beitrag von MarlboroMan84 »

nrw31 hat geschrieben:
André aus E. hat geschrieben: Eine Schwangere im Beschäftigungsverbot ist also keineswegs Krank, darf aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht arbeiten, was zum Schutze von Mutter und Kind geboten ist...
Es kommt drauf an, wenn eine Schwangere im BV z.B. aufgrund fehlender Immunität gegen Röteln das BV hat, kann der Schulleiter durchaus Arbeit anordnen, die sie zuhause erledigen kann. z.B. Überarbeitung der schulinternen Lehrpläne.

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