Für Beamte, die zum Zeitpunkt der Abschaffung auf Probe beschäftigt sind, hat das keine Konsequenzen. In der Probezeit geht es ja lediglich darum, sich zu bewähren. Im Sinne der Besitzstandswahrung kann dir durch Gesetz das Beamtum nicht mehr aberkannt werden.Rene hat geschrieben:Wer hat Informationen über die Abschaffung des Beamtenstatus in NRW? Welcher Zeitpunkt ist vorgesehen? Wie sieht das aus, wenn der Beamtenstatus z.B. 2007 abgeschafft wird und ich zu diesem Zeitpunkt bereits 1,5 Jahre eine feste Stelle mit Beamtenstatus (auf Probe) habe? Werde ich dann nicht mehr auf Lebenszeit verbeamtet?
Abschaffung des Beamtenstatus in NRW
Re: Abschaffung des Beamtenstatus in NRW
Noch eine Frage...
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie lange man Beamter auf Probe
sein muss, um die Verbeamtung zu erlangen ?
Viele Grüße
Ralph
kann mir jemand sagen, wie lange man Beamter auf Probe
sein muss, um die Verbeamtung zu erlangen ?
Viele Grüße
Ralph
Lebenszeitverbeamtung
Mindestens 1,5 und höchstens 3 Jahre befindet sich der Beamte in der Probezeit. Hat er sich bewährt, wird er Beamter auf Lebenszeit. (In wenigen unklaren Fällen kann die Probezeit auf fünf Jahre verlängert werden. Die Entscheidung hierüber liegt in den Händen des Schuldirektors. Also lieber in der Probezeit nicht so oft krank werden!)
Schock
Das Posting ist zwar schon alt, aber ich lese es erst jetzt. Und ich bin schockiert!
Was eigentlich versprechen sich die NRW Landespolitiker davon? Angestellte sind doch auch nicht billiger als Beamte, das hat ja schon Schleswig-Holstein einsehen müssen, die nach zwei Jahren keine Angestelltenverträge (selbst auf ausdrücklichen Wunsch des Lehrers) mehr ausstellten.
Oh Mann, versteh einer die Politiker...
Müssen Gesetze nicht auch irgendwie transparent sein? Dies riecht ja nach Vertuschungstaktik, nach Verschleierung und Täuschung.Im § 57, Abs. 4, S. 2 heißt es dort: "[...] Sie sind in der Regel Beamtinnen und Beamte [...]". Das bezieht sich auf den Status der Lehrerinnen und Lehrer. Ganz, ganz viel später und zig Seiten weiter hinten findet sich dann im Kleingedruckten folgendes:
§ 133: "Die Regelung des § 57, Abs. 4, S. 2 tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft."
Was eigentlich versprechen sich die NRW Landespolitiker davon? Angestellte sind doch auch nicht billiger als Beamte, das hat ja schon Schleswig-Holstein einsehen müssen, die nach zwei Jahren keine Angestelltenverträge (selbst auf ausdrücklichen Wunsch des Lehrers) mehr ausstellten.
Oh Mann, versteh einer die Politiker...