Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Schnauzevoll
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Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Beitrag von Schnauzevoll »

Hi,
wenn der Amtsarzt einen LAA für dienstunfähig erklärt, ist man dann auch automatisch erwerbsunfähig?

Oder anders gefragt: Was macht das Jobcenter mit einem dienstunfähigen Ex-LAA?

Danke

Esperanza13
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Re: Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Beitrag von Esperanza13 »

dienstunfähig ist nicht gleich erwerbsunfähig. Man kann entsprechend seiner körperlich/geistigen Konstitution durchaus für andere Arbeit in Frage kommen -> damit wäre sicher eine Umschulung o.ä. möglich

chilipaprika
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Re: Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Beitrag von chilipaprika »

dem ex-LAA beibringen, dass es andere Jobs gibt und er also ein paar Stunden in der Woche an der Kasse stehen kann..

Schnauzevoll
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Re: Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Beitrag von Schnauzevoll »

Welche Umschulung kann man denn mit dem 1. Staatsexamen machen?
dem ex-LAA beibringen, dass es andere Jobs gibt und er also ein paar Stunden in der Woche an der Kasse stehen kann..
behauptet wer? Ich meine, wer z.b. wegen einer schweren Sozialphobie dienstunfähig geworden ist, kann doch nicht als Kassierer arbeiten. Oder welches Geschäft soll das sein, wo nur wenig Leute sind?

kriminelle
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Re: Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Beitrag von kriminelle »

Von einem Jobcenter ist übrigens auch nicht sonstwas zu erwarten.

Du musst selbst überlegen, welche sinnvollen Weiterbildungen oder Anknüpfungsmöglichkeiten deine Studienfächer dir bieten und darüber hinaus: Welche Berufsspektren eröffnen sie dir? Welche Tätigkeiten kannst du damit ausüben? Ohne Perspektive und ohne Motivation bringen dir irgendwelche Umschulungen gar nichts. Du musst selbst wissen, was du machen kannst und machen willst und Vorschläge bringen.

lisamaus
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Re: Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Beitrag von lisamaus »

Schnauzevoll hat geschrieben:Welche Umschulung kann man denn mit dem 1. Staatsexamen machen?
Also bevor ich dieses Jahr ins Ref gegangen bin habe ich 6 Jahre bei einem Anbieter von Umschulungen gearbeitet. Da gab es immer mal wieder ehemalige Lehrer, oder Leute, die eigentlich Lehrer werden wollten.

Die Arbeitsagentur, oder teilweise die Rentenversicherung beauftragt am Anfang ein Gutachten zu erstellen, welcher Beruf überhaupt noch möglich ist. Oft gibt es dann die Möglichkeit erst mal bei der Ausbildung einen Tag rein zu schnuppern um zu schauen, ob es passt.

Ich erinnere mich z.B. an eine Umschülerin, die Gesundheitskauffrau gelernt hat. Die konnte sehr wohl mit Menschen, aber eben nicht mit so jungen Schülern. Sie hat später in der Verwaltung von einem Krankenhaus (oder wars ein Altersheim?) gearbeitet.

Sicherlich sind das nicht die tollsten Berufsaussichten, wenn man ja eigentlich studiert hat, aber besser ein sichers Leben mit einem Beruf, den man bis zum Rentenalter aushält, als ewig den Stress, mit einem Beruf, in dem man nicht glücklich ist.
Vier ist bestanden, bestanden ist gut und gut ist fast eine Eins!

chilipaprika
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Re: Dienstunfähig = Erwerbsunfähig?

Beitrag von chilipaprika »

Das Problem, ist, dass - zugegeben war es bei meinem ersten Beitrag nur eine Vermutung, aber jetzt mehr als das - es ein Unterschied ist, ob man 1) "dienstunfähig" ist und sich um alles bemüht, um etwas anderes zu finden oder 2) darauf hinaus arbeitet. Und ja, ich schließe nicht aus, dass manchmal beide Fälle miteinander vermischt sind und dass in 2) oft eher ein "damit Abfinden" in "jetzt ist es doch bequem" übergeht.

Solange wir (weil in diesem Forum als potentielle Antwortgeber) nicht wissen, aus welchem Grund du dienstunfähig werden könntest, können wir keine Ideen geben, was passieren könnte.

Ersetze meinetwegen "an der Kasse stehen" durch "Regale einräumen". Ich glaube, da wird es wohl keine Gründe dagegen geben, warum man nicht ein paar Stunden am Tag / die Woche Regale einräumen kann....

chili

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