Nds. Lehramt GHR --> BBS

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Kristek85
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Nds. Lehramt GHR --> BBS

Beitrag von Kristek85 »

Hallo!

Ich habe vor kurzem das Referendariat an einer Relaschule beendet und bin auf Stellensuche. In der der ersten Runde habe ich (Niedersachsen) leider nichts bekommen. Zwar gibt es noch einige Stellen für mich, die ich favorisere, doch allzu hoffnungsvoll bin ich nicht.
Mir kam recht spät die Idee, mich auf Stellen auf BBS`en zu bewerben und tatsächlich gibt es eine Stelle für Theorielehrkräfte (DE/GE), auf die ich mich bewerben möchte. Der Konrektor dieser Schule meinte, dass ich ein entweder ein BBS- bzw. Gym-Lehramt bräuchte, um dort einzusteigen. Auf der Seite von EiS-Online steht jedoch, man könnte auch bspw. als Realschullehrer einsteigen und würde dann im Tarifverhältnis arbeiten. Ich habe mich auch erfolglos auf andere Stellen beworben. Die letzte Absage erhielt ich nicht aufgrund meiner Sek. I-Lehrbefähigung, sondern aufgrund einer fehlenden Ausbilung im Fach Englisch. Ich bin nun etwas verwirrt und weiß nicht so recht, ob ich mit meiner Lehrbefähigung an die BBS darf.
Komisch fand ich die Aussage des Konrektors, dass man Abi-Prüfungen abnehmen muss, was gleichbedeutend mit hoher Verwantwortung ist. Wieso wird auch den jungen Ex-Referendaren, die ihr Ref nicht an einem Gym gemacht haben solch eine Verantwortung nicht zugetraut? Was ich auch nicht verstehen kann ist die Tatsache, dass Lehrer des Fachgymnasiums auch junge Leute in den verschiedensten Zweigen der BBS unterrichten dürfen, in denen es drum geht, den Hauptschulabschluss nachzuholen und den Realschullehrkräften dies scheinbar verwehrt wird?

Lasis
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Re: Nds. Lehramt GHR --> BBS

Beitrag von Lasis »

Es geht hier um die Höhe des Abschlusses.
Nur mit Sek-II Befähigung darf man Abitur abnehmen. Die erhält man nun mal nur mit dem Ref am Gymnasium oder an der Berufsschule. Es gibt auch Gymnasiallehrer, die ein Dritt-Fach mit kleiner Fakultas haben, in dem sie auch nur Sek-I unterrichten dürfen und kein Abitur abnehmen können.

omg1234
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Re: Nds. Lehramt GHR --> BBS

Beitrag von omg1234 »

Kristek85 hat geschrieben:Hallo!

Auf der Seite von EiS-Online steht jedoch, man könnte auch bspw. als Realschullehrer einsteigen und würde dann im Tarifverhältnis arbeiten.
Kannst du mal den Link dazu posten oder noch besser, die entsprechende rechtliche Grundlage?

Kristek85
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Re: Nds. Lehramt GHR --> BBS

Beitrag von Kristek85 »

In den niedersächsischen Schuldienst an berufsbildenden Schulen können verschiedene
Gruppen von Lehrkräften eingestellt werden.
Für den Theorieunterrichtsind dies Lehrkräfte, die nach § 6 in Verbindung mit § 7 NLVOBildung die Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erlangen.
Auf Stellenausschreibungen für das laufende Kalenderjahr können sich auch Referendarinnen und Referendare bewerben und eingestellt werden, die den Vorbereitungsdienst bis spätestens 31.10. d. J. beendet haben.
Grundsätzlich werden Stellen für Theorielehrkräfte mit einer beruflichen Fachrichtung und
ggf. mit einem allgemeinen Unterrichtsfach/Ausbildungsschwerpunkt ausgeschrieben.
Kann bei einer Stelle das zwingend erforderliche Unterrichtsfach voraussichtlich nicht mit
einer Bewerberin oder einem Bewerber mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen besetzt werden, dann kann die Stelle auch mit einem Fach für Bewerberinnen und Bewerber, die die Lehrbefähigung für dasLehramt an Gymnasien gemäß § 6 in
Verbindung mit § 7 NLVO-Bildung erworben haben, ausgeschrieben und besetzt werden.
Vorrangig auswählbar sind Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt an berufsbildenden Schulen (nach § 6 in Verbindung mit § 7 NLVO-Bildung). Bei
Ausschreibungen in Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern, in denen nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an berufsbildenden Schulen zur Verfügung stehen, werden nachrangig Einstellungsmöglichkeiten für Lehrbefähigte gemäß § 8 NLVOBildung zugelassen. Diese Lehrkräfte, ohne eine füreine Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene Lehramtsausbildung (Quereinstieg), können bei Vorliegen der in § 8
NLVO-Bildung genannten Voraussetzungen im Beamtenverhältnis eingestellt werden. Lehrkräfte, die nach § 8 NLVO-Bildung keine Lehrbefähigung wegen fehlender Berufstätigkeit
erlangen, können zunächst als tarifbeschäftigte Lehrkräfte eingestellt werden. Wenn der
Nachweis über eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit (gemäß § 8, Abs. 1 NLVOBildung) erbracht ist, können auch diese Personen in das Beamtenverhältnis übernommen
werden. Hinweise für den Quereinstieg sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums (http://www.mk.niedersachsen.de) unter dem Pfad „… Home >
Schule > Lehrkräfte > Einstellungen > Quereinstieg“abrufbar.

Fränzy
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Re: Nds. Lehramt GHR --> BBS

Beitrag von Fränzy »

Ich habe nur das erste Posting gelesen, aber es geht ganz klar nicht um das Zutrauen, sondern um die Lehrbefähigung. Für berufliche Gymnasien, BK und duale BS braucht man Sek II. Fürs Berufsgrundjahr, Berufsfachschule reicht die kleine Fakultas. Und wenn die BBS den Bedarf nicht mit Berufsschulleuten (nachrangig Gy) nicht decken können, dann kommen HR Leute zum Zug.

Die Leute sind halt nicht überall einsetzbar. Was jetzt nicht heißt, dass es nicht geht. Bei uns sind sicher 30% RL (aber BW) und die werden dann alle in den Aufstiegslehrgang gezwungen.
שָׁלוֹם

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