Hätte mal eine Frage.
Was passiert wenn man eine Planstelle bekommt, aber (aus gesundheitlichen Gründen) nicht verbeamtet werden kann. Wie wird man dann bezahlt? Nach TV-L wie jeder andere normal angestellte oder irgendwie anders? Bzw. was für Vorteile hat man denn dann überhaupt noch im Gegensatz zu einer Aushilfsstelle (auf Vollzeit)?
Gilt die Einstiegsabstufung dann auch bei TVL? Also quasi statt A13 A12 und dann auf TVL übertragen statt E13 E12 oder wie kann ich mir das alles vorstellen?
Danke
Planstelle als Angestellter
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Re: Planstelle als Angestellter
Du gibst dir die Antworten schon selbst. Genauso ist es. Du bleibst dann eben Angestellter und z.B. als Realschullehrer wirst du nach TV-L E 13 bezahlt.
Dein Vorteil gegenüber den Aushilfsstellen ist, dass du eben einen unbefristeten und keinen befristeten Vertrag hast.
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Ich tippe immer schneller als ich denken kann ...man verzeihe mir die Rechtschreibfehler....
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Re: Planstelle als Angestellter
und die absenkung des einstiegsgehalts?? (gym)
Re: Planstelle als Angestellter
Bei Gym hab ich keine Ahnung...oder ist es diese Regelung, dass du erstmal A12 bezahlt wirst für einige Zeit? Das dürfte sich auf Angestellte nicht auswirken. Da kriegst du ja dann eh schon viel weniger.
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Re: Planstelle als Angestellter
Absenkung des Einstiegsgehalts gilt nur für Beamte, und wird meines Wissens eh wieder aufgehoben. Als Angestellter bekommst du am Gymnasium E13, wenn du die Voraussetzungen der Ernennung zum Studienrat erfüllst E13 SR.
Lieber befristet und glücklich als Planstelle und unglücklich.
Städtisches Gymnasium München - jetzt auch mit Planstelle.
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Re: Planstelle als Angestellter
ah danke und da würde man nach einem jahr in stufe 2 kommen und bei Stufe 5 ist schluss? hab ich das richtig verstanden?
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Re: Planstelle als Angestellter
Mir wurde das von offizieller Stelle so erklärt: Das Referendariat wird dir mit 6 Monaten angerechnet, d.h. du kommst nach 6 weiteren Monaten in Stufe 2. Sämtliche weitere Unterrichtserfahrung nach dem Ref wird dir ebenfalls angerechnet - an der selben Schulart voll, an anderen Schularten halb (wenn du also Gymnasium bist und Ref + 6 Monate Gymnasium hast kommst du in Stufe 2, bei Ref + 6 Monate Realschule hast du erst 9 Monate anrechenbar). FOS/BOS gilt dabei aber glaube ich wie Gymnasium, d.h. das wird einem voll angerechnet.refbayern201012 hat geschrieben:ah danke und da würde man nach einem jahr in stufe 2 kommen und bei Stufe 5 ist schluss? hab ich das richtig verstanden?
In Stufe 2 kommst du nach einem Jahr Stufe 1, in Stufe 3 nach 2 Jahren Stufe 2 (insg. 3 Jahre) usw., d.h. nach 10 Jahren bist du in Stufe 5 (weiter geht es nicht).
Ob es Sonderregelungen für unbefristete Angestelltenverträge gibt, weiss ich nicht.
Und noch ne interessante Info: mit einem festen Angestelltenvertrag kann man einen Antrag stellen, nicht als LAss, sondern als StR i.B. (im Beschäftigungsverhältnis) geführt zu werden - gab wohl Probleme damit, dass viele Eltern einen LAss für eine Art Referendar halten.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/lehrer/
Zum StR i.B.: http://www.bpv.de/downloads/pi465.pdf
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