Verbeamtung trotz Kind?
Verbeamtung trotz Kind?
Mir wurde letzte Woche erzählt, dass man nicht verbeamtet wird wenn man schon ein Kind hat. Das kann jawohl nicht sein oder. Ich meine was hat den ein Kind damit zu tun. Wäre froh wenn mir jemand schreibt ob das stimmt. Lebe in Bayern. Danke
Hallo, Anja!
Die Behauptung ist definitiv Schwachsinn. Selbstverständlich kannst Du auch dann verbeamtet werden, wenn Du schon ein oder mehrere Kinder hast. Verheiratetsein und/oder Kinderhaben kann sogar ein Pluspunkt sein, wenn es darum geht, eine Lehrerstelle zu bekommen.
Es gibt lediglich eine Altersgrenze für die Verbeamtung. Wenn Dich das interessiert, kannst Du direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Die Behauptung ist definitiv Schwachsinn. Selbstverständlich kannst Du auch dann verbeamtet werden, wenn Du schon ein oder mehrere Kinder hast. Verheiratetsein und/oder Kinderhaben kann sogar ein Pluspunkt sein, wenn es darum geht, eine Lehrerstelle zu bekommen.
Es gibt lediglich eine Altersgrenze für die Verbeamtung. Wenn Dich das interessiert, kannst Du direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]
Da geh ich mit...
Hallo Anja,
da hat man dir in der Tat Falsches erzählt. Im Gegenteil hat man mit Kind sogar eine Erziehungszeitanrechnung von 3 Jahren auf die Altershöchstgrenze - diese liegt in NRW bei 35 Jahren offiziell (gilt nicht für Mangelfächer). In dem Falle kann eine Verbeamtung also noch bis 38 erfolgen. Allerdings, und das ja im regelmäßigem Turnus, steht auch das momentan wohl wieder zur Frage...aber, dieses ganze Verfahren obliegt ja wohl auch im Endeffekt einer nicht zu durchschauenen Logik, wenn man mal die Beiträge hier im Forum zur Verbeamtung liest.
Gruß
Markus
da hat man dir in der Tat Falsches erzählt. Im Gegenteil hat man mit Kind sogar eine Erziehungszeitanrechnung von 3 Jahren auf die Altershöchstgrenze - diese liegt in NRW bei 35 Jahren offiziell (gilt nicht für Mangelfächer). In dem Falle kann eine Verbeamtung also noch bis 38 erfolgen. Allerdings, und das ja im regelmäßigem Turnus, steht auch das momentan wohl wieder zur Frage...aber, dieses ganze Verfahren obliegt ja wohl auch im Endeffekt einer nicht zu durchschauenen Logik, wenn man mal die Beiträge hier im Forum zur Verbeamtung liest.
Gruß
Markus
Auch wenn ich mich wiederhole: Man kann mit und ohne Kind gleichermaßen verbeamtet werden. Alles andere wäre auch wirklich schwachsinnig. Wahrscheinlich liegt irgendein Mißverständnis vor.
Wenn man nach dem Referendariat eine Beamtenstelle antritt, dann wird man ja ins Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Nach erfolgreicher Probezeit wird das Beamtenverhältnis umgewandelt von „auf Probe” in „auf Lebenszeit“. Dabei wäre zu sagen, daß eine Probezeit nicht allein aus Erziehungsurlaub bestehen kann.
Es hat also wenig Sinn, nach dem Beginn der Probezeit sofort ein Kind zu bekommen, seinen Erziehungsurlaub in Anspruch zu nehmen und derweil darauf zu hoffen, daß quasi nebenbei die Verbeamtung auf Lebenszeit veranlaßt wird. Man muß schon aktiv im Dienst sein, sonst wird die Verbeamtung auf Lebenszeit hinausgeschoben (aber nicht aufgehoben).
Ein gewisser Teil der Probezeit kann meines Wissens auch durch einen Erziehungsurlaub abgegolten werden, aber eben nicht die gesamte. Deshalb gibt es immer wieder Kolleginnen, die sagen: Ich warte jetzt mal lieber noch ein bißchen mit dem Kinderkriegen, bis die Verbeamtung gelaufen ist. Dann bin ich auf der sicheren Seite, und die Probzeit ist vorbei.
Wenn man nach dem Referendariat eine Beamtenstelle antritt, dann wird man ja ins Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Nach erfolgreicher Probezeit wird das Beamtenverhältnis umgewandelt von „auf Probe” in „auf Lebenszeit“. Dabei wäre zu sagen, daß eine Probezeit nicht allein aus Erziehungsurlaub bestehen kann.
Es hat also wenig Sinn, nach dem Beginn der Probezeit sofort ein Kind zu bekommen, seinen Erziehungsurlaub in Anspruch zu nehmen und derweil darauf zu hoffen, daß quasi nebenbei die Verbeamtung auf Lebenszeit veranlaßt wird. Man muß schon aktiv im Dienst sein, sonst wird die Verbeamtung auf Lebenszeit hinausgeschoben (aber nicht aufgehoben).
Ein gewisser Teil der Probezeit kann meines Wissens auch durch einen Erziehungsurlaub abgegolten werden, aber eben nicht die gesamte. Deshalb gibt es immer wieder Kolleginnen, die sagen: Ich warte jetzt mal lieber noch ein bißchen mit dem Kinderkriegen, bis die Verbeamtung gelaufen ist. Dann bin ich auf der sicheren Seite, und die Probzeit ist vorbei.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]