Hi,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe ab August - Dezember 06 mein erstes Staatsexamen in Bayern. Im September 07 beginne ich dann voraussichtlich mit dem Referendariat. Nun habe ich gehört (Gerücht?), dass die erste Amtsarztuntersuchung bereits vor dem 1. Staatsexamen stattfindet.
Ich habe Übergewicht und wollte dies bis zum Referendariat runter bringen. Nun habe ich Angst, dass ich schon in ein paar Wochen zur Untersuchung muss und zwecks meines Gewichts Probleme bekomme. Ich habe zwar schon gelesen, dass dies erst für eine Verbeamtung entscheidend wäre und man auch noch im Referendariat abnehmen kann. Ich möchte jedoch nach Möglichkeit überhaupt keinen Vermerk in der Rchtung bekommen.
Vielleicht kann mir jemand sagen, wann die erste Amtsarztuntersuchung wirklich ist oder wo man sich dementsprechend informieren kann.
mfg Sunny
Wann ist die erste Amtsarztuntersuchung?
Hi!
Also, ich kenne die Sache auch nur aus Baden-Württemberg. Hier heißt es, das amtsärztliche Zeugnis soll beim Dienstantritt nicht älter als drei Monate sein.
Davon, daß man den Wisch auch noch nachreichen kann, weiß ich auch nichts. Denn in ein Beamtenverhältnis darf eigentlich nur berufen werden, wer dienstfähig ist. Also muß das vor der Einstellung geprüft werden. Eine Referendarskollegin hat die Untersuchung damals nicht rechtzeitig auf die Reihe gebracht und wurde deswegen zunächst nicht eingestellt! Sie begann ihr Referendariat quasi als geduldete, aber unbezahlte Praktikantin und wurde ohne Gehaltsnachzahlung mit Verspätung eingestellt, nachdem das amtsärztliche Zeugnis paletti war.
Ich würde also ein Vierteljahr im voraus die Sache in Angriff nehmen.
Also, ich kenne die Sache auch nur aus Baden-Württemberg. Hier heißt es, das amtsärztliche Zeugnis soll beim Dienstantritt nicht älter als drei Monate sein.
Davon, daß man den Wisch auch noch nachreichen kann, weiß ich auch nichts. Denn in ein Beamtenverhältnis darf eigentlich nur berufen werden, wer dienstfähig ist. Also muß das vor der Einstellung geprüft werden. Eine Referendarskollegin hat die Untersuchung damals nicht rechtzeitig auf die Reihe gebracht und wurde deswegen zunächst nicht eingestellt! Sie begann ihr Referendariat quasi als geduldete, aber unbezahlte Praktikantin und wurde ohne Gehaltsnachzahlung mit Verspätung eingestellt, nachdem das amtsärztliche Zeugnis paletti war.
Ich würde also ein Vierteljahr im voraus die Sache in Angriff nehmen.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]