Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Kaja512
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Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Kaja512 »

Hallo!

War heut beim Amtsarzt in Bayern. Werde wahrscheinlich nicht verbeamtet, weil ich mal Probleme mit den Stimmbändern hatte. Ansonsten gabs aber keine Probleme.

Was passiert, wenn ich nicht verbeamtet werde, wenn ich dann kein "Beamter auf Probe" bin?
Krieg ich trotzdem nen Ref-Platz? Bekomme ich dann aber weniger Geld? Und kann ich noch mal versuchen beim Amtsarzt durchzukommen?

;-( der ganze Stress nervt echt, weil ich grad mitten im ersten Examen bin.

Würde mich also freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte, damit die Nerven erst mal ein bissl beruhigt sind;-)

Stefan24
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Stefan24 »

Stopp: du wirst im Ref nicht Beamter auf Probe, sondern Beamter auf Widerruf.
Wenn es im Ref aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dich als Beamtin "einzustellen", dann gibt es in allen Bundesländern, die dir das Beamtenverhätnis "verweigern", die Möglichkeit, das Ref im Angestelltenverhältnis zu machen, zu finanziell schlechteren Konditionen.

Das gleiche gilt für eine spätere Beschäftigung nach der Asubildung: entweder Verbeamtung oder Angestelltenvertrag (mit allen leider damit verbundenen finanziellen Einbußen bei gleicher Leistung).
Es gibt bei Ablehnung des Amtsarztes je nach Diagnose die Möglichkeit, erneut vorstellig zu werden und dann ggf. später verbeamtet zu werden.
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Kaja512
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Kaja512 »

ok, sorry, "Beamter auf Widerruf"

und was heißt "finanziell schlechtere Konditionen"? Meinst du damit, dass man keine Beihilfe bekommt, also dass man sich gesetzlich versichern muss oder gibt es auch ein geringeres Grundeinkommen? Und sprichst du aus Erfahrung?

Stefan24
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Stefan24 »

Ich spreche nicht aus eigener Erfahrung, denn ich war im Ref verbeamtet und bin es jetzt auch.
Du hast die schlechteren Konditionen des Angestelltenverhältnisses teilweise bereits genannt: (deutlich) weniger Einkommen (sowohl im Ref, als auch danach, wobei es danach bis zu 800 Euro/Monat an Unterschied geben kann, je nach Steuerklasse etc.) kommen noch zur eher schlechteren Versorgung der GKV (im Vergelich zur PKV) hinzu.

Was heißt denn: mal Probleme mit den Stimmbändern? Und was heißt: "wahrscheinlich" nicht verbeamtet?
Hat sich der Amtsarzt denn nicht dazu geäußert, ob die Verbeamtung nur momentan oder auch auf Dauer nicht erfolgen kann/wird?
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Anny
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Anny »

Mich würd das auch interessieren (auch BAY, aber GS) weil ich damit rechne nicht verbeamtet zu werden. Schön doof, aber das wusst ich schon vor dem Studium und ist halt so. Das nach dem Ref ist mir zumindestens einigermaßen klar, aber während dem Ref?

Das mit der KK wusste ich, dass da eben weniger vom Ref-Gehalt übrig bleibt, weil die gesetzliche eben teurer ist, und in eine PKK werde ich nicht kommen. Aber ansonsten bekommt man doch brutto das selbe Grundeinkommen (Laut dieser Seite z.B. für Grund- und Hauptschule, Realschule: 1021,78 €)?

Stefan24
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Stefan24 »

Ob und wieviel man im Ref, wenn man es als Angestellter/-r absolviert, weniger bekommt, dürfte, genau wie die Beamtenbezüge, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Die gleiche Summe brutto wird es aber wohl nicht sein.
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Anny
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Anny »

Ok danke. Kann man wohl eh nix machen ;) vielleicht weiß es ja jemand genauer.

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