Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Illi-Noize
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Illi-Noize »

Stefan24 hat geschrieben:Dann aber wenigstens auch das verursachende und sachlich falsche Post löschen.
Sobald man kein deutscher Staatsbürger ist, wird man nicht verbeamtet. Auch als Ref.
Es ist nicht die Aufgabe der Moderation, falsche Postings zu löschen - vor allem wenn dort das 100%ige Fachwissen fehlt. Vielmehr ist es Aufgabe aller User, die sich besser auskennen, mögliche Fehler SACHLICH zu korrigieren.

CherryOnTop
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von CherryOnTop »

SL hat geschrieben:
Illi-Noize hat geschrieben:
CherryOnTop hat geschrieben:Sobald man kein deutscher Staatsbürger ist, wird man nicht verbeamtet. Auch als Ref.
Diese Aussage ist falsch. Beamter auf Widerruf kann man unabhängig von der Nationalität werden.
Diese Aussage ist ebenso falsch. Sobald man kein Deutscher ODER kein EU-Staatsbürger ist, wird man auch auf Widerruf nicht verbeamtet.
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Ulysses
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Ulysses »

SL hat geschrieben:Hm... wer hat nun Recht?
DIe Schweiz gehört nicht zur EU, soviel ist klar...
und Schweizerin war sie ganz sicher, das war nicht zu überhören :wink:
Bayern, Gymnasium, Latein/Geschichte.
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[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]

Stefan24
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Stefan24 »

Für BW sieht es wie folgt aus:
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden vom Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Studienreferendarinnen bzw. zu Studienreferendaren ernannt, sofern sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen. Im Übrigen kommt ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis in Betracht.
http://www.lehrer-online-bw.de/servlet/ ... sep_07.pdf
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

Anny
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Anny »

Illi-Noize hat geschrieben:
Kaja512 hat geschrieben:ist hier vielleicht jemand, der in Bayern das Ref ohne Verbeamtung gemacht hat?
Habe ich doch auf der letzten Seite schon geschrieben? Jeder kommt als Beamter ins Ref, der Amtsarzt untersucht Dich nicht für das Ref.

Edit: Edit: So gut wie jeder (siehe Ausführungen vom User SL) kommt als Beamter ins Ref.
Ok, gut zu wissen, danke. Man muss also vor und nach dem Ref zum Amtsarzt? Ist das nicht ein wenig doppelt gemoppelt dann?

Anny
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Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Anny »

Okay, danke für die Antworten!

Rüssel

Re: Keine Verbeamtung- Was ist dadurch anders im Ref?

Beitrag von Rüssel »

Also kümmert euch lieber darum, ob ihr nicht morgen sterben werdet vielleicht. Das wäre rentabler, also besser als sich um eine Verbeamtung zu kümmern.

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