Verbeamtung/Anstellung

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Livia
Beiträge: 25
Registriert: 19.08.2008, 13:26:55

Verbeamtung/Anstellung

Beitrag von Livia »

Habe eine ganz doofe Frage!!


Nach welchen Kriterien wird denn festgelegt, ob man nach dem Ref verbeamtet wird oder "nur" angestellt wird?

Also warum werden manche nur angestellt während andere verbeamtet werden? Woran wird das festgemacht?


Wäre nett wenn mir das mal einer erklärt :)

Grüße!
Jahrgang 1984 / Master GHR / Fächer Ev. Religion und Deutsch

Malinanrw
Beiträge: 74
Registriert: 17.12.2008, 19:49:41

Beitrag von Malinanrw »

Das wurde schon einige Male hier im Forum erkärt :roll: .
Also das hängt davon ab, ob du eine Planstelle hast, die gesundheitlichen Anforderungen erfüllst und ein tadelloses Führungszeugnis hast.
Wenn das alles ok ist, wirst du zunächst "auf Probe" verbeamtet. Innerhalb deiner Probezeit hast du Unterrichtsbesuche von deiner Schulleitung und die schreibt dir dann am Ende ein Gutachten. Fällt das positiv aus, wirst du auf Lebenszeit verbeamtet.

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
Wohnort: B.-W. Gymnasium

Beitrag von Herbie »

Hi!

Das hängt von mehreren Dingen ab. Dazu gehört:
  • Der potentielle Dienstherr entscheidet, ob er neu einzustellende Lehrer überhaupt verbeamten will oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, daß nach geltender Rechtslage die Bundesländer frei entscheiden können, ob sie verbeamten oder nicht. Einzige Maßgabe: Sie dürfen dabei nicht willkürlich vorgehen (d.h. etwa Herrn Müller verbeamten, weil er einen blauen Audi fährt, aber Frau Maier nicht, weil sie einen roten Fiat fährt).
     
  • Wenn der potentielle Dienstherr grundsätzlich bereit ist, neu einzustellende Lehrer zu verbeamten, hängt es noch davon ab, ob der Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (gesundheitliche u.a.) erfüllt.
     
  • Schließlich spielt es eine Rolle, ob man eine „echte“ Planstelle ergattert oder nicht. Von denen gibt es nun mal nicht beliebig viele. Um ein Beispiel zu geben: Ein verbeamteter Lehrer wird schwer krank und fällt langfristig aus. Also wird ein Vertretungslehrer eingestellt. Allerdings ist die Planstelle immer noch durch den erkrankten Beamten besetzt und wird daher i.d.R. nicht neu vergeben. Die Folge: Der Vertretungslehrer wird (vorerst) mit einer Angestelltenstelle abgespeist; möglicherweise kann dieser aber zu einem späteren Zeitpunkt verbeamtet werden.
Bisweilen hat man allerdings schon den Eindruck, daß die Bundesländer mit der Verbeamtung herumhantieren, wie es ihnen lieb ist. Und daß auch Willkür mit im Spiel ist. Da werden z.B. Lehrer mit gewünschten Fächerkombination bei der Verbeamtung bevorzugt, oder es wird kurzfristig die Höchstaltersgrenze herauf- oder heruntergesetzt. Ob diese Maßnahmen rechtlich gesehen immer einwandfrei sind, ist sehr fraglich. Diese Frage haben aber letztlich die Gerichte immer wieder zu klären. Dieser Beitrag mag als Kostprobe in dieser Hinsicht dienen.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

DaX
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Registriert: 08.08.2006, 14:38:21
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Beitrag von DaX »

glaub die ienfachste antwort ist der schnitt des endexamens...

es werden halt nur bis zu einem gewissen schnitt planstellen, also beamtenstelle vergeben....alle, die diesen schnitt nicht erreichen, werden eben "nur" angestellt
GESCHAFFT seit 03.06.08, seit September 08 RSL

Anja82
Beiträge: 1037
Registriert: 19.03.2006, 20:45:39

Beitrag von Anja82 »

Das mag in Bayern so sein, in anderen Bundesländern ist das gar nicht so, DaX.

neutrino292
Beiträge: 133
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Beitrag von neutrino292 »

Auch in Bayerb wird früher oder später verbeamtet, zumindest wenn man statt Planstelle zunächst einen Supervertrag erhalten hat und später die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nur, wenn man insgesamt oder im Zweiten Examen schlechter als 3,50 ist, wird nicht verbeamtet bzw. überhaupt nicht eingestellt (zumindest offiziell! Gilt scheinbar nicht für Mangelfachkombinationen!).

Ulysses
Beiträge: 3348
Registriert: 30.09.2006, 20:13:09
Wohnort: Bayern

Beitrag von Ulysses »

zumindest in einer bayerischen Großstadt scheint die Verbeamtung sehr von der Willkür gewisser Verantwortlicher abzuhängen.

ich nenne den Namen dieser Großstadt nicht, da hier das Gerücht geht, dass diese Verantwortlichen mit Anzeigen und Klagen wegen Verleumdung usw. recht schnell sind, wenn das Wort "Willkür" erscheint. ob das was damit zu tun hat, dass getroffene Hunde gerne bellen, sei dahingestellt ...

ich wurde jedenfalls nicht verbeamtet, und der gesamte Vorgang war sehr merkwürdig ... ich wurde von Facharzt zu Facharzt geschickt, jedesmal, wenn ein Facharzt mich für tauglich und gesund befunden hat, durfte ich zum nächsten marschieren ... bis einer halt was gefunden hat ... :evil:

(zum Kardiologen musste ich gehässigerweise sogar zweimal innerhalb von vier Wochen, weil es dem Amtsarzt anscheinend nicht gepasst hat, dass der mich beim erstem Mal für gesund befunden hat ... logisch, dass mein Herz so mies war, beim zweiten Mal immer noch genauso gesund zu sein wie beim ersten Mal :evil: )

das nur als kleine Kuriosität am Rande ... es kann alles passieren und hängt oft nur von den verantwortlichen Personen ab ...
Bayern, Gymnasium, Latein/Geschichte.
LAss seit Februar 2008 -- Planstelle an einem überaus elitären :mrgreen: städtischen Gymnasium
[i]... causas viresque perquirere rerum ...[/i]

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