Hallo ihr Lieben,
wenn ich in Hamburg eine Beamtenstelle bekomme, dann werde ich ja sofort als Beamter auf Probe eingestellt. Bekomme das entsprechende Gehalt und muss mich privat versichern. Die Amtsarztuntersuchung scheint in HH erst nach Dienstantritt zu sein.
Nun ist es bei mir so, dass ich evtl. gar nicht verbeamtet werde, da ich zwei Vorerkrankungen habe.
Was passiert, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass man nicht verbeamtet wird. Das überschüssige Gehalt werde ich zurückzahlen müssen, aber wie läuft das mit der PKV?
Bin ich dann rückwirkend nicht krankenversichert gewesen?
Wer kann mir da weiterhelfen?
LG Anja
Verwirrung Verbeamtung Amtsarzt Hamburg
Hi!
Die Frage, wann genau die amtsärztliche Untersuchung stattfindet, ist berechtigt. Bei mir (in B.-W.) gab es eine bereits vor dem Referendariat, danach keine mehr. In anderen Fällen ist sie vor der Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe, und falls nötig gibt's auch noch Untersuchungen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit. Das hängt aber eben vom Dienstherrn und von der persönlichen Situation ab.
Allerdings würde ich dazu folgendes sagen:
Die Frage, wann genau die amtsärztliche Untersuchung stattfindet, ist berechtigt. Bei mir (in B.-W.) gab es eine bereits vor dem Referendariat, danach keine mehr. In anderen Fällen ist sie vor der Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe, und falls nötig gibt's auch noch Untersuchungen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit. Das hängt aber eben vom Dienstherrn und von der persönlichen Situation ab.
Allerdings würde ich dazu folgendes sagen:
- Beamtenbezüge, die Du bereits erhalten hast, wirst Du nicht zurückzahlen müssen. Jedenfalls halte ich das für ausgeschlossen. Meines Erachtens kann auch eine Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe im nachhinein nicht einfach als „nicht durchgeführt“ deklariert werden (es sei denn, ein Bewerber hätte sich den Status durch gezielte falsche Angaben erschummelt). Es kann aber sein, daß Dir aus gesundheitlichen Gründen die Verleihung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit versagt bleibt.
- Wenn Du ins Beamtenverhältnis berufen wirst, bist Du nicht krankenversicherungspflichtig. Das bedeutet, Du kannst zwischen drei Möglichkeiten frei wählen:
- Du kannst weiterhin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben – freiwillig. (Voraussetzung: Du bist jetzt noch gesetzlich versichert. Sonst nehmen sie Dich wohl nicht mehr.)
- Du kannst auf einen Krankenversicherungsschutz ganz verzichten. (Keinesfalls zu empfehlen!)
- Du kannst Dich bei einer privaten Krankenkasse versichern.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]
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Bin nur begrenzt kompetent in diesen Dingen, möchte aber ein amüsantes Beispiel zur Fragestellung beisteuern. Mein Frauchen war Soldatin (A14) (einer muss ja lieb Vaterland in der Familie verteidigen) und wechselte als Beamtin zu einer Bundesbehörde auf eine A 13 Stelle. Wollte halt nicht dauernd umziehen, sondern bei ihrem Liebsten bleiben. Sie beantragte Besitzstandswahrung und erhielt ihr altes Gehalt zuzüglich alle regelmäßigen Gehaltserhöhungen. Nach etwa einem Jahr wurde ihr mitgeteilt, dass nur 1 Monat lang Anspruch auf die Besitzstandswahrung bestanden hätte. Nach einem Monat wäre sie nämlich in eine höhere Altersstufe gekommen, so dass die Gehaltsdifferenz zwischen A13 und A 14 zum Zeitpunkt des Einstellungstermins egalisiert worden wäre. Wir sollten nach Auffassung der Behörde die ganze Kohle zurückzahlen. Wir erklärten, das damals offenbar zu Unrecht erhaltene Geld sei bereits ausgegeben. Die Behörde wollte wissen wofür. Nach Studium der Kommentierungen in der Bibliothek meines Brötchengebers erklärten wir: Für Meißener Porzellan, Perserteppiche, Gemälde. Rechnungen könnten vorgelegt werden. Der Sachbearbeiter muss gekocht haben. Er erklärte, meinem Frauchen hätte beim zumutbaren Studium des Gehaltszettels die Unrechtmäßigkeit des Gehaltes erkennen müssen. Das Nichterkennen sei grob fahrlässig. Wir erwiderten, der Verbrauch der zu Unrecht erhaltenen Gelder sei lediglich fahrlässig gewesen, da wir uns von der umgangssprachlich Bedeutung des Wortes "Besitzstandswahrung" hätten irreführen lassen. Wir würden nicht ständig Gesetzesbücher mit uns herumtragen.
Der gute Sachbearbeiter musste sich vor dem Verwaltungsgericht (wir waren nicht einmal anwesend und hatten, soweit ich ich mich erinnere, auch keine anwaltliche Vertretung) erklären lassen, dass eine Nachforderung nicht mehr möglich sei.
Jetzt meine Gegenfrage: Wenn die Behörde eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes bzw. der Prognose unterlässt, wie sollten ihnen da eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden? Das ganze ist schon über 20 Jahre her, trotzdem würde die Geschichte ganz gelassen angehen.
Mit freundlichem Gruß
Amtsarzt
Der gute Sachbearbeiter musste sich vor dem Verwaltungsgericht (wir waren nicht einmal anwesend und hatten, soweit ich ich mich erinnere, auch keine anwaltliche Vertretung) erklären lassen, dass eine Nachforderung nicht mehr möglich sei.
Jetzt meine Gegenfrage: Wenn die Behörde eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes bzw. der Prognose unterlässt, wie sollten ihnen da eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden? Das ganze ist schon über 20 Jahre her, trotzdem würde die Geschichte ganz gelassen angehen.
Mit freundlichem Gruß
Amtsarzt
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)
Naja sie unterlässt es ja nicht, sondern tut es erst circa einen Monat später.Amtsarzt hat geschrieben: Jetzt meine Gegenfrage: Wenn die Behörde eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes bzw. der Prognose unterlässt, wie sollten ihnen da eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden? Das ganze ist schon über 20 Jahre her, trotzdem würde die Geschichte ganz gelassen angehen.
Mit freundlichem Gruß
Amtsarzt
LG Anja