Beamter auf Widerruf

Zitronenfalter
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Beitrag von Zitronenfalter »

@ emma123

Ich halte es für richtig und für notwendig, angehende Referendare ärztlich durchchecken zu lassen. Es geht bei dieser Untersuchung vornehmlich darum, ob jemand ansteckende Krankheiten hat o.ä., weniger ums Übergewicht.

Wenn man Übergeicht hat, bekommt man zu diesem Zeitpunkt vom Amtsarzt einen mehr oder weniger dezenten Hinweis darauf, dass man jetzt noch 2 Jahre Zeit habe, sein Gewicht zu reduzieren. Bei manchen hilft so ein Hinweis...

Was für jede Hilfskraft im Küchenbereich / Gastronomie etc. gilt, sollte auch zum Schutz unserer Kinder in der Schule für alle gelten, die dort mit ihnen in Berührung kommen.

Gruß

Zitro
heiter weiter!

Orangina
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Beitrag von Orangina »

Hallo zusammen!
Ich bin auch absolut nicht GEGEN die Untersuchung beim Gesundheitsamt! Es ist in jedem Fall verständlich, dass man das machen muss!!

Der Mensch dort kennt mich aber nicht und ich habe angst, dass er mir nicht glaubt wieviel Sport ich mache, mich sieht bzw. meinen BMI und dann gar nicht mehr zuhört... sozusagen: in ner Schublade drin und diskutieren hilft nix.
Und das fände ich einfach nicht fair.
Wenn er mir zuhört und dann nach einem normalen (!!!) Gespräch sagt: Tut mir leid, es geht aber trotzdem nicht, wäre das schade, aber okay!

Daher hab ich den Thread eröffnet, um einfach auch festzustellen, wie das genau abläuft und ob es vielleicht noch mehr Menschen gibt wie mich, die viel Sport machen und sich gesund ernähren und dennoch Probleme mit dem Gewicht haben und vielleicht findet sich ja jemand, der dann noch einen guten Tipp hat.

Wie bereits erwähnt arbeite ich daran schon länger, bin also nicht erst jetzt auf die Idee gekommen nur weil ich verbeamtet werden will. So werde ich auch weiter daran arbeiten, auch wenns nicht klappt.

Grüße
orangina

Emma123
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Beitrag von Emma123 »

Zitronenfalter hat geschrieben:@ emma123

Ich halte es für richtig und für notwendig, angehende Referendare ärztlich durchchecken zu lassen. Es geht bei dieser Untersuchung vornehmlich darum, ob jemand ansteckende Krankheiten hat o.ä., weniger ums Übergewicht.

Wenn man Übergeicht hat, bekommt man zu diesem Zeitpunkt vom Amtsarzt einen mehr oder weniger dezenten Hinweis darauf, dass man jetzt noch 2 Jahre Zeit habe, sein Gewicht zu reduzieren. Bei manchen hilft so ein Hinweis...

Was für jede Hilfskraft im Küchenbereich / Gastronomie etc. gilt, sollte auch zum Schutz unserer Kinder in der Schule für alle gelten, die dort mit ihnen in Berührung kommen.

Gruß

Zitro
Dann sind diese "Tests" dort aber nicht ausreichend, wenn das überprüft werden soll.... denn von Rückenanschauen, Augen und Ohrentesten und Urintests, wird das wohl nicht herausgefunden werden.

_waratte

Beitrag von _waratte »

@ Zitronenfalter
Da musste ich doch schon sehr viel lachen bei deinem Beitrag.
Schon mal im Gesundheitsamt gewesen, um die ein Attest abzuholen für die Gastromonie? Nein? Gut, ich erkläre dir das! (Es soll absichtlich zynisch sein!) Das der Wisch kostet rund 25 Euro, hat 5 Minuten gedauert und untersucht wurde ... NICHTS! Die Dame gab mir einen Zettel zum Durchlesen, wo ich SELBST entscheiden müsste, ob ich eine von den Krankheiten habe oder nicht. Das war's. Das hat also nur Kohle gekostet, aber ansonsten war das extrem unnötig.
Nun zur Verbeamtung:
Erst einmal ist der Besuch beim Amtsarzt eine Momentaufnahme, dh. er kann nicht erkennen, ob der Patient tatsächlich gesund ist, denn er sieht dich ja nur genau in diesen 15 Minuten. Ob am nächsten Tag bei dir die Pest ausbricht, kann er nicht sagen. Darum ist das mit den ansteckenden Krankheiten total Quatsch. Danach hat der gar nicht geguckt. Vllt ist es in anderen Ländern anders. Anhand der Untersuchungen, die der Arzt dort vornimmt, kann meiner Meinung absolut nicht festgestellt werden, ob der Patient ein Leben lang Schuldienst schieben kann. Von 2-3 Bewegungsübungen, Körpergröße messen und wiegen, eine zugeflüsterte Zahl hören und einmal Abhorchen geht das nicht.
In meinen Augen war die Untersuchung eine Farce, zudem verstößt sie gegen das Gleichstellungsgesetz. Es ist ja auch Verboten, im Einstellungsbogen nach Krankheiten zu fragen oder zu fragen, ob man gesund wäre. Alles nicht erlaubt. Erlaubt wäre lediglich die Frage, ob man eine Krankheit hat, die den Schuldienst einschränkt. Aber auch das ist umstritten.

Zitronenfalter
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Beitrag von Zitronenfalter »

_waratte:

Leider muss ich Dir Recht geben. In der praktischen Ausgestaltung nehmen die Gesundheitsämter ihre Pflichten nicht immer sehr genau. Andererseits verfügen die dortigen Personen auch über eine gewisse Menschenkenntnis und sind sich ihrer Möglichkeiten dort sehr genau bewusst. Es gilt dort, das Gröbste zu verhindern. Das mit den ansteckenden Krankheiten ist so gesehen kein Quatsch: In den Kreisgesundheitsämtern, mit denen wir zusammenarbeiten, wird z.B. beim Amtsarzt ein Attest eines Lungenarztes verlangt, dass keine TB vorliegt. In der Praxis werden nur sehr wenige Lehrkräfte unter 50 verrentet o.ä. Das bedeutet andererseits, dass die Gesundheitsämter und die Untersuchungen mit Sicherheit einen Zweck erfüllen - eben soweit dies bei allen Unwägbarkeiten möglich ist.

Es wäre ein Fehler, zu glauben, dass dies keinen Sinn hätte. In vielen Landratsämtern hat man vor ein paar Jahren den WKD runtergefahren, mit dem Argument, es gäbe ja so gut wie keine Hygieneschutzverletzungen in der Gastronomie. Auf die Idee, dass die dort Beschäftigten einfach einen guten (und notwendigen!) Job machen, kam irgendwie niemand. War aber so. Diese Erkenntnis sollte man Schülern wie auch Lehrkräften ersparen.

Gruß

Zitro
heiter weiter!

luncatic
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Beitrag von luncatic »

Emma123 hat geschrieben:Zitronefalter, darum geht's doch nicht. Ich frage mich, warum BW es nicht macht wie andere Länder, erst nach dem Ref zum Amtsarzt zu schicken. So müssen wir ja 2 Mal. Und da frage ich mich dann schon, ob das Land zu viel Kohle hat.
in rheinland-pfalz geht man drei mal - vor dem ref, vor der einstellung und vor der lebenszeitverbeamtung. und die untersuchung ist nennenswert aufwändiger als in bawü (zumindest vorm ref).

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Außerdem zahlt das Land die Untersuchung, wenn ich es recht weiß, nur vor dem Referendariat. Im anderen Fall zahlt der Bewerber.

Oder ist das inzwischen anders?
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

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