Vertretungsstelle Privatschule

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gwys
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Vertretungsstelle Privatschule

Beitrag von gwys »

Hallo,

nachdem ich nun mein Ref erfreulicherweise in Kürze beendet haben werde, habe ich nun die Gelegenheit eine Vertretungsstelle an einer Privatschule zu bekommen.

Dazu die Fragen (betrifft NRW):

1. Werden auch Vertretungstätigkeiten an Privatschulen auf die Eingruppierung in die Ordnungsgruppe angerechnet?
(0,2 Punkte für die erten 500 Stunden Vertretungstätigkeit)

2. Kann ich auch die Vertretungstätigkeit an Privatschulen - wenn ich später eine feste Stelle an einer staatlichen Schule bekomme - auf die Dauer der Probezeit anrechnen lassen?
(Kürzung der Probezeit um ein halbes Jahr bei einem bestimmten geleisteten Stundenumfang)



Zu Frage 1 noch eine ergänzende Frage, da ich diesbzgl. widersprüchliche Aussagen gefunden/gehört habe:
Lassen sich auch Vertretungstätigkeiten, die bereits vor dem Referendariat geleistet wurden hierzu anrechnen?


Für mögliche Antworten vorab schonmal vielen Dank :-)

Illi-Noize
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Re: Vertretungsstelle Privatschule

Beitrag von Illi-Noize »

Hat mit dem Ablauf des Referendariats nichts zu tun -> *schwupps*

Unger
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Registriert: 09.10.2013, 11:40:02

Re: Vertretungsstelle Privatschule

Beitrag von Unger »

Hallo alle miteinander,
auch ich wäre an einer Beantwortung dieser Fragen interessiert, da mir ein ähnliches Angebot vorliegt :)
LG
Zuletzt geändert von Unger am 15.10.2013, 15:30:30, insgesamt 1-mal geändert.
"Die wahre Lebenskunst besteht darin, im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen."

Pearl S. Buck

Horst-Günther
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Re: Vertretungsstelle Privatschule

Beitrag von Horst-Günther »

Allgemeine Hinweise zum Einstellungsverfahren in den Schuldienst des Landes NRW
(zu finden unter www.leo.nrw.de)

7. Befristete Tätigkeiten führen bei ausreichender Stundenzahl zu einem Aufstieg in der Ordnungsgruppe/ zur Bonifizierung der Ordnungsgruppe.
Angerechnet werden nur solche Tätigkeiten, die nach bestandenem 2. Staatsexamen (nach Ende des Vorbereitungsdienstes)
im öffentlichen Schuldienst oder im Dienst einer staatlich genehmigten Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen geleistet wurden. ....

Eine Anrechnung auf die Probezeit erfolgt auch nur bei Vertretungstätigkeiten nach dem Referendariat und auch nur dann, wenn es sich um eine vergleichbare Schulform handelt oder anders gesagt, Vertretung an einer Grund- Haupt - oder Realschule werden nicht auf die Probezeit am Gymnasium (Studienrat/rätin) angerechnet.

carlosdercarlos
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Re: Vertretungsstelle Privatschule

Beitrag von carlosdercarlos »

wie sieht es denn aus, wenn man ausgebildeter Gy/Ge-Lehrer ist, an einer Realschule indes als Vertretungslehrer angestellt ist.

Kann man dann seine Ordnungsgruppe verbessern oder geht das nur, wenn man an der Schulform, für die man ausgebildet wurde, unterrichtet?

Horst-Günther
Beiträge: 157
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Re: Vertretungsstelle Privatschule

Beitrag von Horst-Günther »

Vertretungstätigkeiten sind nicht an die erworbene Lehramtsbefähigung gebunden und wirken sich für jede Lehramtsbefähigung eignungserhöhend aus, zitiert aus Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung

Unger
Beiträge: 6
Registriert: 09.10.2013, 11:40:02

Re: Vertretungsstelle Privatschule

Beitrag von Unger »

Ui, danke für die vielen Infos :)
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Pearl S. Buck

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