ich weiß, dass der status des lehrers egal ist. d.h., eine einstellung als verbeamteter lehrer auf lebenszeit ist praktisch möglich. aber ob es auch als beamter auf probe geht, muss noch geklärt werden
hier mal der link des kmk beschlusses, mehr hab ich noch nicht in erfahrung gebracht.
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffent ... raefte.pdf
Bundeslandwechsel als Beamter auf Probe mgl?
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Re: Bundeslandwechsel als Beamter auf Probe mgl?
...ich will den beitrag nochmal nach oben schieben, vielleicht gibts ja paar neue tipps für mich
danke im voraus
danke im voraus
Re: Bundeslandwechsel als Beamter auf Probe mgl?
ICh bin mir nicht sicher, aber da in diesen Beschlüssen/ im Beamtenrecht immer vom "Beamtenverhältnis" die Rede ist und nicht unterschieden wird zwischen Probe/ Lebenszeit, müsste das eigentlich genauso laufen?examen-sonder hat geschrieben: aber ob es auch als beamter auf probe geht, muss noch geklärt werden
Weißt du denn, ob eine Stelle in Berlin zu haben ist? und hast du dich mit dem Lehreraustauschverfahren auseinandergesetzt?
Und hast du "Sozial-Sonderpunkte", mit denen du deinen Wunsch gut begründen könntest?
Ansonsten: Personalrat fragen.
Re: Bundeslandwechsel als Beamter auf Probe mgl?
versetzungen können laut auskunft des personalrats bereits in der probezeit stattfinden, dass das genehmigt wird, ist aber angeblich relativ unwahrscheinlich und selten. (nur bei extem schwerwiergenden gründen...). prinzipiell hätten diese gründe ja schon vor der annahme der stelle bestehen können und dann hätte man diese stelle ja gar nicht annehmen müssen... (was natürlich bei der stellensituation fies ist...).
am besten einfach den versetzungsantrag bzw. ländertauschantrag stellen und hoffen, dass es klappt... wie hat denn dein schulleiter reagiert, als du ihn darauf angesprochen hast?
wurdest du bereits von ihm beurteilt oder steht das noch an?
am besten einfach den versetzungsantrag bzw. ländertauschantrag stellen und hoffen, dass es klappt... wie hat denn dein schulleiter reagiert, als du ihn darauf angesprochen hast?
wurdest du bereits von ihm beurteilt oder steht das noch an?
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Re: Bundeslandwechsel als Beamter auf Probe mgl?
Richtig. Aber Achtung: ein Bundeslandwechsel ist KEINE Versetzung!versetzungen können laut auskunft des personalrats bereits in der probezeit stattfinden, dass das genehmigt wird, ist aber angeblich relativ unwahrscheinlich und selten.
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Re: Bundeslandwechsel als Beamter auf Probe mgl?
LatinaTeacharin hat geschrieben:Richtig. Aber Achtung: ein Bundeslandwechsel ist KEINE Versetzung!versetzungen können laut auskunft des personalrats bereits in der probezeit stattfinden, dass das genehmigt wird, ist aber angeblich relativ unwahrscheinlich und selten.
Was soll das denn sonst sein? Es gibt zwar verschiedene Möglichkeiten, wie es zum Ländertausch kommen kann, letztlich vollzieht sich dieser jedoch nach § 15 BeamtStG im Rahmen einer Versetzung (Ausnahme bei Tarifbeschäftigten, dort ist eine Versetzung nicht vorgesehen).
Und ja, auch Beamte auf Probe können am Ländertauschverfahren teilnehmen, kommt allerdings nur in seltenen Fällen vor.
Re: Bundeslandwechsel als Beamter auf Probe mgl?
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, möchte von Nds. nach Berlin wechseln, bin Förderschullehrerin und zur Zeit noch Beamtin auf Probe.
Nach meinem Wissen ist ein Wechsel, wie bereits erwähnt, nur nach der Probezeit möglich. Ausnahmen gibt es sehr selten und dazu zählt z.B. die Pfege eines kranken Angehörigen.
Eine Schule kann dich zwar anfordern, dadurch ändert sich jedoch nichts am Verfahren. Dein jetziges Bundesland muss dich erst frei geben und wenn du Glück hast, kommst du dann an die anfordernde Schule.
Ich habe bereits mit dem Schulamt in Berlin telefoniert und mich an einer "Wunschschule" vorgestellt. Auch mit den Personalräten in Nds. und Berlin stehe ich in Kontakt- bin also bestens informiert.
Bei weiteren Fragen darfst du mich gerne persönlich anschreiben.
Nach meinem Wissen ist ein Wechsel, wie bereits erwähnt, nur nach der Probezeit möglich. Ausnahmen gibt es sehr selten und dazu zählt z.B. die Pfege eines kranken Angehörigen.
Eine Schule kann dich zwar anfordern, dadurch ändert sich jedoch nichts am Verfahren. Dein jetziges Bundesland muss dich erst frei geben und wenn du Glück hast, kommst du dann an die anfordernde Schule.
Ich habe bereits mit dem Schulamt in Berlin telefoniert und mich an einer "Wunschschule" vorgestellt. Auch mit den Personalräten in Nds. und Berlin stehe ich in Kontakt- bin also bestens informiert.
Bei weiteren Fragen darfst du mich gerne persönlich anschreiben.