GKV - 2monatige Kündigungsfrist??!??

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jona
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Registriert: 27.07.2005, 18:49:55
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GKV - 2monatige Kündigungsfrist??!??

Beitrag von jona »

Hallo,

habe gestern diese Seite entdeckt und schon hab ich eine Frage ans Forum:

Weiß jemand wie man die zweimonatige Kündigungsfrist der GKV, in der man freiwillig versichert war, umgehen kann?

Ich werde in wenigen Tagen vereidigt (Beamtin auf Wid.) :D und der Antrag bei der PKV läuft auf Hochtouren. Eben bekam ich einen "netten" Anruf meiner GKV, dass ich gefälligst noch 2 Monate drin bleiben soll. :shock: Nachdem ich die Beiträge der anderen Forumsmitglieder gelesen habe, hab ich Angst, dass das ziemlich teuer werden wird... Kennt sich jemand damit aus?


HELP!

Es wäre ganz prima, wenn sich jemand zu diesem Thema äußern würde...

Lieben Gruß, Eure Jona

schutthuffe
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2005, 15:30:32

Beitrag von schutthuffe »

Soweit ich weiß, hast Du bei Verbeamtung ein Sonderkündigungsrecht, d.h. Du kannst bis 14 Tage nach Aushändigung der Ernennungsurkunde fristlos kündigen. Vorher ist denk ich aber sicherer. Bei meiner Krankenkasse war das kein Problem. Hak nochmal dort nach. Und: In der Kündigung muss das auch drinstehen (Sonderkündigung wegen Verbeamtung).

Viel Glück,

Schutthuffe

leppy

Beitrag von leppy »

Laut meiner GKV - die Beraterin am Telefon hat gesagt sie habe extra in den Gesetzen nachgelesen - hat man definitiv eine zweimonatige Kündigungsfrist, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist. Das hängt damit zusammen, dass der Status der Versicherung als Beamter ein freiwilliger ist. Nur wenn man vorher pflichtversichert ist, hat man dieses Sonderkündigungsrecht.

Nachdem ich diese Auskunft erhalten habe, habe ich mich einige Tage 100% in der PKV versichert, bevor meine Ausbildungsversicherung dort beginnt.

Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als bis zum 1.10. den höheren Beitrag in der GKV zu zahlen (monatl. ca. 140-160EUR). Kündige am besten sofort Deine GKV und stelle den Antrag auf Aufnahme in der PKV zum 1.10.

Gruß leppy

schutthuffe
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2005, 15:30:32

Beitrag von schutthuffe »

Ja, aber so wie ich das verstanden habe, ist Jona ja noch nicht verbeamtet. Und als Student oder Familienversichterte/r oder Arbeitnehmer ist man ja in der Regel auch noch pflichtversichert, und dann gilt das Sonderkündigungsrecht.

jona
Beiträge: 2
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Beitrag von jona »

Vielen Dank erstmal für Eure schnellen Antworten!

Ich glaube, dass ich tatsächlich in den sauren Apfel beissen muss und mich zu 100% in der GKV versichern muss, weil ich halt freiwillig versichert, keine Studentin mehr und über 25 Jahre alt bin... :cry:

Da kann man wohl nix machen!

Liebe Grüße und ein schönes WE,
Eure Jona

Herbie
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Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitrag von Herbie »

Hi, Jona!

Mir ging's leider auch so wie Dir: Ich war in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und mußte eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten. In dieser Zeit war die 100%ige Beitragsleistung fällig :evil:.

Zwar habe ich auch verschiedene Möglichkeiten geprüft, vorher auszusteigen, aber es hat nicht geklappt. Wenn ich rechtzeitig vorher gewußt hätte, daß mit der privaten Versicherung alles gutgeht, dann hätte ich natürlich die gesetzliche früher gekündigt ... :?
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Jens
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Registriert: 04.08.2005, 18:53:53

Re: GKV - 2monatige Kündigungsfrist??!??

Beitrag von Jens »

jona hat geschrieben:Hallo,

habe gestern diese Seite entdeckt und schon hab ich eine Frage ans Forum:

Weiß jemand wie man die zweimonatige Kündigungsfrist der GKV, in der man freiwillig versichert war, umgehen kann?

Ich werde in wenigen Tagen vereidigt (Beamtin auf Wid.) :D und der Antrag bei der PKV läuft auf Hochtouren. Eben bekam ich einen "netten" Anruf meiner GKV, dass ich gefälligst noch 2 Monate drin bleiben soll. :shock: Nachdem ich die Beiträge der anderen Forumsmitglieder gelesen habe, hab ich Angst, dass das ziemlich teuer werden wird... Kennt sich jemand damit aus?


HELP!

Es wäre ganz prima, wenn sich jemand zu diesem Thema äußern würde...

Lieben Gruß, Eure Jona

hallo jona, ich hatte selber das problem und weiß, dass man in diesem fall, wenn man den beamtenstatus erreicht, auch vom außerordentlichen kündigungsrecht in der GKV gebrauch machen kann, also lass dir nicht so ein quatsch erzählen und kündige zum stichtag (einen tag vor der verbeamtung), die GKV muß dich rauslassen, gruß jens

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