Hi Leute,
ich bewerbe mich gerade für das Referendariat in NRW und stehe vor der Frage, ob ich mich privat oder gesetzlich krankenversichern lassen sollte.
Dabei habe ich mich auch gefragt, ob man nach dem Referendariat überhaupt Anspruch auf ALG I hat, wenn man während des Referendariat privat versichert war und nicht in die staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte. Es ist ja gar nicht mal so unwahrscheinlich, dass man nach dem Referendariat etwas Zeit bis zur nächsten Stelle überbrücken muss und da ist ALG I sicherlich angenehmer als ALG II (Hartz 4).
Meines Wissens muss man ja mindestens 1 Jahr gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG I zu haben. Aber muss man in diesem Zeitraum auch in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben als gesetzlich Versicherter oder ist das irrelevant? Ich bin da im Internet nicht ganz schlau geworden. Hat jemand vielleicht Erfahrung damit? Falls das zutreffen sollte, wäre das ja ein Argument für die gesetzliche Krankenversicherung.
Vielen Dank für die Hilfe =)
Grüße,
Sunny
ALG I nach Referendariat
Re: ALG I nach Referendariat
Hallo,
Ich musste bei deinem Beitrag ein wenig schmunzeln. Die Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung und hat mit Arbeitslosigkeit nichts zu tun.
Du bist im Ref als Beamter auf Zeit nicht arbeitslosenversichert und hast keinen Anspruch auf ALG I. Auch wenn du gesetzlich krankenversichert bist.
Ich wünsche dir ein erfolgreiches Referendariat
Ich musste bei deinem Beitrag ein wenig schmunzeln. Die Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung und hat mit Arbeitslosigkeit nichts zu tun.
Du bist im Ref als Beamter auf Zeit nicht arbeitslosenversichert und hast keinen Anspruch auf ALG I. Auch wenn du gesetzlich krankenversichert bist.
Ich wünsche dir ein erfolgreiches Referendariat
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: ALG I nach Referendariat
WENN du jetzt / vor dem Ref Anspruch auf ALG1 hast, und auch nur einen Tag ALG1 beziehst, können deine Rechte / Ansprüche für einen Zeitraum von (glaube ich) 4 Jahren eingefroren werden und du also nach dem Referendariat direkt wieder ALG1 beziehen.
Es funktioniert allerdings nur, wenn du tatsächlich schon vor dem Ref Ansprüche erworben UND "eröffnet" hast.
Es funktioniert allerdings nur, wenn du tatsächlich schon vor dem Ref Ansprüche erworben UND "eröffnet" hast.
Re: ALG I nach Referendariat
Vielleicht habe ich mich ungünstig ausgedrückt. Ich bin davon ausgegangen, dass man, wenn man gesetzlich krankenversichert ist während des Referendariats, auch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leistet. Eben wie bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis. Oder ist das nicht der Fall? Also wenn man sich gesetzlich krankenversichert als Referendar, leistet man bis auf die gesetzlichen Krankenversicherungsbeträge keine Sozialabgaben ab?Agrippina hat geschrieben:Hallo,
Ich musste bei deinem Beitrag ein wenig schmunzeln. Die Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung und hat mit Arbeitslosigkeit nichts zu tun.
Du bist im Ref als Beamter auf Zeit nicht arbeitslosenversichert und hast keinen Anspruch auf ALG I. Auch wenn du gesetzlich krankenversichert bist.
Ich wünsche dir ein erfolgreiches Referendariat
Danke 'chilipaprika' für den Hinweis. Ich bin in der Tat bereits zurzeit ALG I berechtigt durch meine jetzige Arbeit. Hast du selbst damit Erfahrung gehabt?
-
- Beiträge: 3251
- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: ALG I nach Referendariat
nee, du bist von allen Sozialabgaben durch deinen Beamtenstatus befreit. Du kannst sie auch nicht freiwillig leisten. Du "darfst" dich privat versichern (bei einigen ist das "dürfen" halt schwierig), du kannst dich aber auch gesetzlich versichern. Mit den Mehrkosten, die es mit sich bringt, aber es hat nur Einfluss auf die Krankenversicherung.
Ja, ich habe Erfahrungen mit dem ALG1-ANtrag und war also darauf vorbereitet, im Anschluss am Ref noch ca. einen Monat Ansprüche zu haben. Allerdings habe ich sofort eine Planstelle bekommen und kam also nicht in die "freudige" Erfahrung, wieder den Antrag auszufüllen. Da ich aber schon vorher in 2 verschiedenen Abschnitten ALG1 gehabt hatte UND ich mit meiner Sachbearbeiterin (spezialisiert auf LehrerInnen) alles abgeklärt hatte, weiß ich, dass ich dadurch abgesichert war. Aber wie gesagt: man muss mindestens 1 Tag ALG1 bezogen haben. Dann gilt quasi der Anspruch noch 4 (?) Jahre und der Restzeitraum wird noch verschoben.
Ja, ich habe Erfahrungen mit dem ALG1-ANtrag und war also darauf vorbereitet, im Anschluss am Ref noch ca. einen Monat Ansprüche zu haben. Allerdings habe ich sofort eine Planstelle bekommen und kam also nicht in die "freudige" Erfahrung, wieder den Antrag auszufüllen. Da ich aber schon vorher in 2 verschiedenen Abschnitten ALG1 gehabt hatte UND ich mit meiner Sachbearbeiterin (spezialisiert auf LehrerInnen) alles abgeklärt hatte, weiß ich, dass ich dadurch abgesichert war. Aber wie gesagt: man muss mindestens 1 Tag ALG1 bezogen haben. Dann gilt quasi der Anspruch noch 4 (?) Jahre und der Restzeitraum wird noch verschoben.
Re: ALG I nach Referendariat
Das mit dem "Verschieben" kann ich bestätigen. Ich war zwischen Ausbildung und Studium immer mal wieder ein paar Tage arbeitslos. Dazwischen Nebenjobs. Und ich habe für alle Zeiträume ohne Arbeit ALG I bekommen. Aber auch nur, weil ich mich direkt nach der Ausbildung erst einmal arbeitslos gemeldet hatte.
-
- Beiträge: 657
- Registriert: 03.01.2015, 13:59:37
Re: ALG I nach Referendariat
Wenn du dich im Ref gesetzlich versicherst, ist das eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Nicht die Pflichtversicherung.
Du hast nach dem Ref keinen Anspruch auf ALG 1.
Du hast nach dem Ref keinen Anspruch auf ALG 1.