PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
Thomas Kliem
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Re: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie

Beitrag von Thomas Kliem »

AXA/DBV, Antrag 21001479 (04.18)
und
Debeka, Antrag III 1 (25.05.2018)
Thomas Kliem
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Buffy
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Re: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie

Beitrag von Buffy »

Thomas Kliem hat geschrieben:AXA/DBV, Antrag 21001479 (04.18)
und
Debeka, Antrag III 1 (25.05.2018)
Vielen Dank für die Info. Bei der DBV/AXA war mir das Bewusst, Debeka ist ja dann neu. Aber fällt dann jetzt bei der Debeka auch die unbegrenzte Abfrage nach Krankheiten, Unfallfolgen, etc. weg? Weil wenn diese Frage bestehen bleibt, müsste man die Therapie bzw. Diagnose ja auch nach 3 Jahren noch angeben.

kzd32
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Re: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie

Beitrag von kzd32 »

Soweit ich weiß fallen diese Fragen nicht weg. Weshalb auch ich in diesem Fall keine Therapiesitzungen oder ähnliches mehr angeben muss, wohl aber die Diagnose die ich damals bekommen habe.
Was eventuell helfen könnte ist, wenn man einen ärztlichen Attest hat, der deine jetztige Gesundheit bestätigt.
Dann aber am besten nur einen Probeantrag stellen.

Thomas Kliem
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Re: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie

Beitrag von Thomas Kliem »

"Soweit ich weiß" bedeutet nicht, dass es so ist :-)

Anzugeben ist grundsätzlich das, wonach der Versicherer in Textform fragt.

Zu der hier genannten Diagnose sind folgende Fragen relevant (stationär wurde nicht erwähnt, daher vorsichtshalber mit aufgeführt):

DBV:
2.Bestehen Krankheiten (z. B. auch Augenerkrankungen),
Behinderungen, Schwerbehinderungen, Fehlstellungen,
Fehlbildungen, Funktionsbeeinträchtigungen oder tragen
Sie Körperimplantate (keine Zahnimplantate) – auch wenn Sie
derzeit nicht behandelt werden?

3. Finden oder fanden in den folgenden Zeiträumen ambulante
oder stationäre Behandlungen, Operationen, Beratungen,
Beobachtungen, Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen,
Kontrolluntersuchungen, Therapien oder Verordnungen/Einnahme
von Medikamenten – auch aufgrund eines unerfüllten
Wunsches nach eigenen Kindern oder aufgrund psychischer/
psychosomatischer Erkrankungen – durch Ärzte oder andere
Leistungserbringer im Gesundheitswesen statt?
ambulant – in den letzten 3 Jahren?
stationär – in den letzten 5 Jahren?
3a.Sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?


Debeka:
3. Erfolgten in den letzten drei Jahren
3.1 ambulante Behandlungen, Medikamentenverordnungen, Untersuchungen oder Beratungen?
4. Erfolgten in den letzten fünf Jahren stationäre Behandlungen/Untersuchungen?
6.6. Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?


Wenn also im Anfragezeitraum keine Untersuchungen, Bahandlungen etc. diesbezüglich erfolgten und die Krankheit nachweisbar nicht mehr besteht, sehe ich kein Problem.
Thomas Kliem
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