Hallo,
der Wechsel bei der Debeka vom Bisex in den Unisex, ist bei einer beihifebedingten Änderung ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Ohne eine beihifebedingte Änderung ist ein Wechsel nur mit Gesundheitsprüfungen zu erreichen.
Eine Beihilfebedingte Änderung, ist je nach Beihilferecht, bei Geburt und Wegfall der Berucksichtigten Person und bei Pensionierung möglich.
Neben den mehrleistungen, werden die Alterungsrückstellungen bei der Debeka auch erhöht, auch der Rechungszins ändert sich von 3,2 % auf 2,7 %.
Link Empfehlung: https://www.debeka.de/produkte/versiche ... sun.html#5
Die Alterungsrückstellungen sollten besonders bei Beamten, um eine steuerlich geförderte Reduzierung der Beiträge ergänzt werden, wenn ab Pensionierung der Beihilfesatz nicht mehr erhöt wird.
Grüße aus Heidelberg
Marc Hagenmaier
DEBEKA: Wechsel Bisex/Unisex-Tarife - Frage
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Re: DEBEKA: Wechsel Bisex/Unisex-Tarife - Frage
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Re: DEBEKA: Wechsel Bisex/Unisex-Tarife - Frage
Hallo,
ich denke sie meinten den Wechsel von Bisex nach Unisex, denn andersherum ist es ja ausgeschlossen.
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Re: DEBEKA: Wechsel Bisex/Unisex-Tarife - Frage
Hallo Conan,
natürlich liegen Sie richtig, danke für den Hinweis.
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Re: DEBEKA: Wechsel Bisex/Unisex-Tarife - Frage
Hallo Herr Hagenmaier,
kann ich auch mit einem ruhenden Bi-sex Tarif (war seinerzeit mit 70% Beihilfeanspruch während der Übergangsgebührnisse Bundeswehr atktiv; mit Beihilfeergänzung) bei einer im nächsten Jahr anstehenden Verbeamtung (50 % Beihilfeanspruch) ohne Gesundheitsprüfung in den Unisex Tarif wechseln (B, BC, WL)? Hier handelt es sich ja auch um eine Änderung des Beihilfeanspruchs (je nach Betrachtungsweise von 0% auf 50% bzw. von 70% auf 50%). Falls relevant: Ich habe auch den WK-Plus, der ja auch eine Anwartschaftsversicherung enthält. Derzeit bin ich in der GKV pflichtversichert.
Könnte ich ggf. schon jetzt den ruhenden Bi-sex in einen ruhenden Unisex umwandeln? Wäre hierzu eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Danke vorab!
kann ich auch mit einem ruhenden Bi-sex Tarif (war seinerzeit mit 70% Beihilfeanspruch während der Übergangsgebührnisse Bundeswehr atktiv; mit Beihilfeergänzung) bei einer im nächsten Jahr anstehenden Verbeamtung (50 % Beihilfeanspruch) ohne Gesundheitsprüfung in den Unisex Tarif wechseln (B, BC, WL)? Hier handelt es sich ja auch um eine Änderung des Beihilfeanspruchs (je nach Betrachtungsweise von 0% auf 50% bzw. von 70% auf 50%). Falls relevant: Ich habe auch den WK-Plus, der ja auch eine Anwartschaftsversicherung enthält. Derzeit bin ich in der GKV pflichtversichert.
Könnte ich ggf. schon jetzt den ruhenden Bi-sex in einen ruhenden Unisex umwandeln? Wäre hierzu eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Danke vorab!
Marc.Hagenmaier hat geschrieben:Hallo,
der Wechsel bei der Debeka vom Bisex in den Unisex, ist bei einer beihifebedingten Änderung ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Ohne eine beihifebedingte Änderung ist ein Wechsel nur mit Gesundheitsprüfungen zu erreichen.
Eine Beihilfebedingte Änderung, ist je nach Beihilferecht, bei Geburt und Wegfall der Berucksichtigten Person und bei Pensionierung möglich.
Neben den mehrleistungen, werden die Alterungsrückstellungen bei der Debeka auch erhöht, auch der Rechungszins ändert sich von 3,2 % auf 2,7 %.
Link Empfehlung: https://www.debeka.de/produkte/versiche ... sun.html#5
Die Alterungsrückstellungen sollten besonders bei Beamten, um eine steuerlich geförderte Reduzierung der Beiträge ergänzt werden, wenn ab Pensionierung der Beihilfesatz nicht mehr erhöt wird.
Grüße aus Heidelberg
Marc Hagenmaier