NACH dem Ref Elterngeld?

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Richard84
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NACH dem Ref Elterngeld?

Beitrag von Richard84 »

Hallo Forum,

Meine Freundin wird ca. am 9. Mai rum unser Kind zur Welt bringen, wenn alles gut läuft.

Mein Ref. geht noch bis zum 24. Juli, dann ist der Vertrag vorbei.
Kann ich nach der Geburt Elterngeld beantragen?
Und wie hoch sind dann die Leistungen und wie lange kann ich sie beziehen?

Das wäre für mich nämlich ein Traum:
Meine Freundin hat einen festen Job.
Mich um unser Kind kümmern, nebenher die Bewerbungen machen, und noch einen kleinen Obulus von Vater Staat bekommen.

Fränzy
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Re: NACH dem Ref Elterngeld?

Beitrag von Fränzy »

Du bekommst 67% des durchschnittlichen Gehalts der 12 Monate vor der Geburt. Mindestens 300 Euro (Achtung stark verkürzt dargestellt). Genaueres bitte an anderer Stelle nachlesen, zb. beim Bundesministerium für Familie.

Dauer: zusammen 14 Monate, wenn der Partner min. 2 Monate nimmt (sog. Vätermonate).

Will Deine Freundin stillen? Bzw. was ist der Traum Deiner Freundin?

Ich war 6 Monate zu Hause, mein Mann auch. Das hat für uns beide gepasst.

Herzlichen Glückwunsch!
שָׁלוֹם

Richard84
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Re: NACH dem Ref Elterngeld?

Beitrag von Richard84 »

Danke!

Der Traum meiner Freundin wär, dass ich nach dem Ref schnell eine Stelle finde :D

Ja, sie will Stillen.

Hmm, also die Frage ist für mich eben, ob das Ref als "Arbeit" gilt, also ob ich dann, obwohl der Vertrag 6 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin endet, in die Elternzeit mit ca. 60% der Bezüge gehen kann.

Fränzy
Moderator
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Re: NACH dem Ref Elterngeld?

Beitrag von Fränzy »

Das Vertragsende hat erstmal nichts zu sagen, da dein durchschnittliches Gehalt der letzten 12 Monate herangezogen wird.

Wenn Deine Freundin stillen will, wird es sicher schwierig mit der Stelle, jedenfalls, wenn sie keine Elternzeit nimmt. Sollte sie eine Planstelle bekommen, kann sie dann direkt in Elternzeit gehen. Nur mal so am Rande bemerkt.
שָׁלוֹם

Richard84
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Re: NACH dem Ref Elterngeld?

Beitrag von Richard84 »

"Wenn Deine Freundin stillen will, wird es sicher schwierig mit der Stelle, jedenfalls, wenn sie keine Elternzeit nimmt. Sollte sie eine Planstelle bekommen, kann sie dann direkt in Elternzeit gehen. Nur mal so am Rande bemerkt."

Tut mir leid, das hab ich nicht verstanden?
Kannst Du das nochmal einfacher ausdrücken? ^^

Zur Info:
Meine Freundin ist seit diesem Schuljahr in Sachsen fest angestellt (beamtet wird da ja keiner mehr), ich mach z.Z. mein Ref.

Dass sie in Elternzeit gehen kann, steht außer Frage, aber wie sieht es bei mir aus...

Jill
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Re: NACH dem Ref Elterngeld?

Beitrag von Jill »

Du musst zuerst mal die beiden Begriffe "Elternzeit" und "Elterngeld" trennen.

Elternzeit musst du nicht nehmen, da dein Vertrag ja sowieso kurz nach dem Mutterschutzende deiner Freundin endet.

Das Elterngeld ist davon aber unabhängig, das kriegt jeder, der eben zu Hause bleibt, um sich ums Kind zu kümmern. Die Höhe hängt dann davon ab, was man die 12 Monate vor der Geburt so gemacht hat.

Richard84
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Re: NACH dem Ref Elterngeld?

Beitrag von Richard84 »

Achso, vielen Dank, das bringt einige Klarheit in die Sache!

Elternzeit ist ja 12 Monate, wenn nur einer, 14 Monate, wenn beide sie nehmen.

Kann man auch zu zweit in die Elternzeit? Denn meine Freundin wird als Frau sicher die erste Zeit zuhause bleiben wollen.

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