Sorry fürs Spamen, aber ich steh vor dem nächsten Problem, ich glaub ich dreh noch durch....hab hier zwar auch wieder was zu dem Thema gefunden, allerdings scon über 5 Jahre alt...
Ich war während dem REF gesetzlich versichert. Dann wurde ich nicht sofort übernommen und habe seit Ende des Refs ein halbes Jahr bis zum 31.07. als Angestellte an der Schule gearbeitet. Da war ich pflichtversichert und die Beiträge wurden automatisch abgezogen. So weit, so gut.
Nun habe ich Ende Juli eine Planstelle bekommen, ab 12.09. D.h. ich bin grad auf der Suche nach einer PKV. Dummerweise habe ich angenommen, dass ich durch den Statuswechsel und mit dem Beitritt in die PKV ohne Frist bei meiner Gesetzlichen kündigen kann.
Dort bin ich zum 31.07. als pflichtversicherte ausgeschieden, habe mich jedoch (weil ohne Versicherung gehts ja schlecht) ab dem 01.08. freiwillig versichert. Nun hab ich hier gelesen bzw. heute vom Versicherungsmakler erfahren (bzw. er wusste es auch nicht genau), dass ich in diesem Fall der FREIWILLIGEN Versicherung eine 2-Monatige Frist einzuhalten habe??!!!
Das würde ja bedeuten 2 Monate einen horrenden Betrag an Versicherung zu bezahlen!
Angenommen ich schreibe eine Kündigung und schicke die morgen weg, dann gelten quasi September und Oktober als diese beiden Monate?? Wenn ichs nach dem 01.09. mache, dann wahrscheinlich gar noch der November?? Hab ich das richtig verstanden oder gibt es da doch noch einen Weg raus?? [EDIT: ok, diese Frage hat sich erledigt, das ist wohl tatsächlich so]
Bin ja schließlich nur diesen einen Monat (bzw. ab jetzt + 2Wochen) freiwillig versichert. D.h. selbst wenn ich am ersten Tag bereits gekündigt hätte, hätte das nicht hingehaun!
Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswechsel
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Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswechsel
Zuletzt geändert von refbayern201012 am 03.09.2012, 8:37:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswec
Ich würde bei meiner KK anrufen und nachfragen. Meine KK war da gerade sehr kulant, wenn auch aus anderem Anlass. Im Schreiben einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Das hat bei mir bisher immer geklappt
Wichtig aber ein wenig OT: unbedingt per Einschrieben mit Rückschein aufgeben. Die Post sortiert Kündigungen auf dem normalen Postweg seltsamerweise immer aus
Wichtig aber ein wenig OT: unbedingt per Einschrieben mit Rückschein aufgeben. Die Post sortiert Kündigungen auf dem normalen Postweg seltsamerweise immer aus
schöne Grüße,
dzeneriffa
dzeneriffa
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Re: Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswec
ok, kulanz also. hmm, vielleicht macht meine das ja auch. mal gucken, wüsste aber nicht wieso sie das tun sollten, sie verlieren ja dadurch geld.
aber danke! noch jemand erfahrungen mit der situation gemacht oder ein schlupfloch parat??
aber danke! noch jemand erfahrungen mit der situation gemacht oder ein schlupfloch parat??
Re: Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswec
Die gesetzliche Versicherung "muss" Dich aufgrund des Statuswechsels nicht rauslassen. Viele Berater aus der privaten KV sind dahingehend falsch informiert.
Meine gesetzliche hatte mich NICHT rausgelassen, Kulanz lehnten sie ab.
Sie sagten mir aber, dass ich eben fristgerecht hätte kündigen können (also zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch nicht weiß, in welcher Statusform man in zwei Monaten dann weiter beschäftigt wird) und falls kein Statuswechsel gekommen wäre, einfach die Kündigung zurücknehmen hätte können.
Für mich heißt das, was ich vorher nicht wusste, also "vorsorglich" mal zu kündigen und dann bei Bedarf die Kündigung zurückzunehmen.
Alles Gute.
Meine gesetzliche hatte mich NICHT rausgelassen, Kulanz lehnten sie ab.
Sie sagten mir aber, dass ich eben fristgerecht hätte kündigen können (also zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch nicht weiß, in welcher Statusform man in zwei Monaten dann weiter beschäftigt wird) und falls kein Statuswechsel gekommen wäre, einfach die Kündigung zurücknehmen hätte können.
Für mich heißt das, was ich vorher nicht wusste, also "vorsorglich" mal zu kündigen und dann bei Bedarf die Kündigung zurückzunehmen.
Alles Gute.
Die Menschen stärken, die Sachen klären. (H. v. H.)
Re: Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswec
Ist es tatsächlich rechtlich möglich, eine Person zwangsweise nach Ende des Studiums weiter gesetzlich zu versichern, wenn man sich nach der Anzeige des Studienendes weigert, den Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung nach ende der freiwilligen gesetzlichen Versicherung der Studenten oder Ende der Pflichtversicherung über den Arbeitgeber zu unterschreiben (Wenn zudem aufgrund der Verbeamtung keine Versicherungspflicht besteht?)tamina hat geschrieben:Die gesetzliche Versicherung "muss" Dich aufgrund des Statuswechsels nicht rauslassen.
Re: Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswec
Soweit ich weiß, besteht der Unterschied darin, ob man vorher pflichtversichert war oder freiwillig gesetzlich versichert. Wenn du pflichversichert warst und die Versicherungspflicht endet, dann muss die GKV dich rauslassen. Entscheidest du dich aber für eine freiwillige gesetzliche Versicherung, musst du die Kündigungsfrist einhalten.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass man lückenlos krankenversichert war. Ansonsten muss man sich bei Abschluss einer neuen Versicherung für die Zeit nachversichern.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass man lückenlos krankenversichert war. Ansonsten muss man sich bei Abschluss einer neuen Versicherung für die Zeit nachversichern.
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Re: Kündigung freiwillige gesetzl Versicherung bei Statuswec
Stimmt zu 100%Krina hat geschrieben:Soweit ich weiß, besteht der Unterschied darin, ob man vorher pflichtversichert war oder freiwillig gesetzlich versichert. Wenn du pflichversichert warst und die Versicherungspflicht endet, dann muss die GKV dich rauslassen. Entscheidest du dich aber für eine freiwillige gesetzliche Versicherung, musst du die Kündigungsfrist einhalten.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass man lückenlos krankenversichert war. Ansonsten muss man sich bei Abschluss einer neuen Versicherung für die Zeit nachversichern.
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