PKV und Psychotherapie

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Joey
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PKV und Psychotherapie

Beitrag von Joey »

Hallo,

ich bin Lehramtsstudent und werde in einem Jahr meine Examensprüfungen machen und danach ins Referendariet gehen. Leider muss bzw. will ich eine Psychotherapie machen. Momentan bin ich noch bei der GKV familienversichert. Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass der Eintritt in eine PKV bei einer Therapie enorm schwierig ist. Die Informationen im Internet schwanken zwischen "kein Eintritt möglich", "mind. 5 oder 10 Jahre Wartezeit" und "mit nem guten Makler geht alles". Hat jemand dazu sichere Informationen oder Tipps? Oder woher bekommt man kostenfreie, sichere Informationen?

Habe auf jeden Fall gehört, dass es keinen Unterschied macht, ob ich nun die Therapie privat oder über meine derzeitige Kasse mache, da ich bei einem Eintritt in die PKV über meinen Gesundheitszustand wahrheitsgemäße Fakten abliefern muss. Im Übrigen würde ich sowiese Verschweigen nicht als Alternative sehen.

Gruß,
Joey

Thomas Kliem
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Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo Joey,

kommt darauf an, was es für eine Therapie ist und wie lange sie andauern wird.

Im Regelfall werden Sie danach keine PKV bekommen. Ausnahmen sind höchstens Therapien wegen besonders einschneidender und plötzlich auftretender Ereignisse wie z. B. Tod eines nahen Angehörigen oder Trennung vom Partner mit 4 - 5 Sitzungen (die man sich dann aber eigentlich auch sparen kann).

Wenn die Therapie nicht unbedingt sein muss, vielleicht doch lieber abwarten und anderweitig Hilfe suchen. Ist nicht persönlich gemeint. ich kenne Sie und Ihr Problem ja nicht. Ich habe nur den Eindruck, dass wir uns langsam amerikanischen Verhältnissen annähern.
Thomas Kliem
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Tiffy_01
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Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von Tiffy_01 »

Je nachdem, wie dringend dein Anliegen / Problem ist, würde ich über folgende Alternativen nachdenen:

- Beratung bei der Caritas oder anderen sozialen Einrichtungen. Dort zahlst du einen geringen Prozentsatz deines Einkommens, als Student glaube ich ca. 10 € pro Sitzung.

- Eine Kurzzeittherapie, bieten z.B. viele Systemische Therapeuten an. Du zahlst einmalig einen Preis, gehst aber nach einer Sitzung wieder raus und bist "fertig". Die Sitzung kann dann auch mal 4-5 Stunden dauern. Hilft eher bei "kleineren" Sachen wie Phobien z.B.

Du solltest auch wissen, dass möglicherweise deine Verbeamtung auf dem Spiel steht, wenn du einmal eine Therapie gemacht hast.
Wie oben bereits gesagt wurde - das Anliegen ist entscheidend. Trotzdem kannst du dir eine Menge Sorgen, Ärger und Stress sparen, wenn du die Therapie umgehen kannst.
Würde ich aber auch nur raten, wenn es "nichts Großes" ist, was dich bewegt!
Ich habe vieles über das Leben gelernt, aber das Wertvollste war: Es geht weiter. (Brigitte Bardot)

freckle
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Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von freckle »

Du könntest dir auch Hilfe beim psychologischen Beratungsdienst der Uni holen. Dort sitzen ausgebildetet Psychologen, die dir vielleicht auch helfen können ohne gleich ne Therapie zu beginnen (falls du keine gravierenden Probleme hast). Da es umsonst ist taucht es auch niergendwo auf...

Thomas Kliem
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Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von Thomas Kliem »

Auch wenn eine PT-Beratung nirgendwo auftaucht, muss diese ganz streng genommen angegeben werden, wenn nach einer Beratung gefragt wird. Im eigenen Interesse!

Manche Versicherer fragen bei PT nach Beratung, andere nach Behandlung.

Wenn die Beratung nicht angegeben wird, und der Versicherer erlangt später davon Kenntnis, kann er den Vertrag anfechten.

Es ist übrigens für den Versicherer gar nicht so schwer, diese Informationen zu erhalten. Die größte "Schwachstelle" dabei ist der Kunde selber.

Nehmen wir einmal an, der Versicherer fragt im Antrag nach einer PT-Beratung. Diese Frage wird verneint, obwohl z. B. der psychotherapeutische Beratungsdienst der Uni in Anspruch genommen wurde. Zwei Jahre nach Abschluss der Versicherungsvertrages wird vom Kunden eine reguläre PT beantragt. Der Versicherer wird nun beim Arzt, der die PT verordnet hat, eine Anfrage stellen (entweder auf Basis einer generellen Schweigepflichtentbindung im Antrag oder nach Genehmigung durch den Kunden = vertragliche Obliegenheit).

"Dummerweise" hat der Kunde dem Arzt mitgeteilt, dass vor drei Jahren eine PT-Beratung durch den psychotherapeutischen Dienst der Uni erfolgte. Im Rahmen seiner Dokumentationspflicht hat der Arzt das natürlich erfasst und berichtet nun wahrheitsgemäß dem Versicherer auf dessen Anfrage hin von diesem Umstand. Das war's dann. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Anfechtung des Vertrages und Ablehnung der PT.

Merke: Genau auf die Formulierung der Antragsfragen achten und wenn man schon die Unwahrheit erzählt, dann bitte immer konsequent. Auch Lügen will gelernt sein.
Thomas Kliem
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Fränzy
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Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von Fränzy »

Hallo,

wenn Du die Therapie brauchst, würde ich sie machen, egal ob Du dann noch in die PKV kommst. Beratungsstellen, wie z.B. von der Caritas beraten in der Regel maximal 5 bis 10 Stunden therapeutisch und vermitteln dann weiter. Kann man nur für den Anfang empfehlen. Für die Lösungsorientierte Therapie gilt, dass sie nur für wirklich kleine Problemlagen geeignet ist, bei denen nichts aufgearbeitet werden muss, da man ausschließlich den Blick auf die Zukunft (Lösungen) richtet. Ist immer Kurzzeittherapie.

Wenn Du z.b. eine Anorexie/ Depression/Psychose hast, dann liegt möglicherweise ein so schwerwiegendes Krankheitsbild vor, dass eine Therapie (egal, unter welchen Umständen) angezeigt ist.

Viele Grüße und außerdem, meinen Respekt
zur Entscheidung

FRanzi
שָׁלוֹם

Joey
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Re: PKV und Psychotherapie

Beitrag von Joey »

Hallo,

danke für die vielen Antworten. Ich möchte die Therapie auf jeden Fall machen, weil ich denke, dass es sinnvoll ist. Möchte das aber nicht im Detail erklären.

Ich habe jetzt neue Infos und bin zuversichtlich. Es gibt eine Beamtenöffnungsklausel, die es mir ermöglicht, trotz Psychotherapie in die PKV zu kommen, allerdings mit bis zu 30 % Risikoaufstockung. In meinem Alter sollte das aber bei 10 - 20 % liegen. Es dürfte somit keinen Grund zur Abweisung geben. Für fast alle PKs gilt das.

Gruß,
Joey

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