in welchem ausmass greift die beihilfe bei gkv?

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Sabine0
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Beitrag von Sabine0 »

Hallo,

ich bin auch in der GKV und habe das mit der Beihilfe wie folgt verstanden (komme aus NRW):

Als LAA bist du BEIHILFEBERECHTIGT, egal, ob du nun in der PKV oder GKV bist.

Die Beihilfe übernimmt bis zu max. 50% an Leistungen, die in ihrem Katalog aufgefuehrt sind.

Um Geld von der Beihilfe zu bekommen, musst du ihnen eine RECHNUNG einreichen. Die erhältst du in der Regel nur bei Privatleistungen, denn andernfalls rechnet der Arzt gleich mit der Kasse ab und du bekommst davon nichts mit.

Wenn du nun aber eine private Leistung in Anspruch nehmen willst, dann wuerdest du vom Arzt ja auch eine private Rechnung zugesandt bekommen. Diese Rechnung könntest du nun bei der Beihilfe einreichen und wuerdest evtl. 50% davon erstattet bekommen. Ob die anderen 50% nun du selbst zahlst, weil du keine PKV hast oder ob die PKV die anderen 50% übernimmt, das ist irrelevant (glaube ich).

Grundsätzlich gilt also, dass du fuer die Leistungen, die nicht von der GKV uebernommen werden, bei der Beihilfe um den Zuschuss bitten kannst.

@Lina: dein Beispiel wäre genau so ein Fall: du hast eine Behandlung in Anspruch genommen, die die Kasse nicht uebernimmt (Beihilfe und PKV aber vermutlich uebernommen hätten). Folglich hast du die Privatrechnung. Diese könntest du nun tatsächlich bei der Beihilfe einreichen und wenn du Glück hast, dann bekommst du 50% erstattet.

So, ich hoffe, dass ich jetzt auch nichts Falsches geschrieben habe, aber das ist jedenfalls was mir gesagt wurde und das es so logisch erscheint, wollte ich es einfach mal weiter geben :lol: .

Ein letztes noch: bevor ich eine private Leistung in Anspruch nehme, ist es ratsam abzuchecken, ob diese Leistung beihilfeberechtigt ist. Ansonsten muss man halt wirklich alles selbst zahlen.

LG SAbine

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