Hallo!
Ich bin seit September Referendarin und wollte eine PKV bei der Debeka abschließen. Ich war 2003 in Behandlung bei einer Psychologin, habe aber bei ihr lediglich eine Zeitlang ein Medikament bekommen. Das hab ich dummerweise bei den Gesundheitsfragen angegeben und nun wollten die eine Stellungnahme von der Psychologin. Die hat in dieser Stellungnahme wiederum angegeben, dass ich begleitend eine "Gruppenpsychotherapie" im Studentenwerk gemacht hab, was eigentlich ANONYM und KEINE Kassenleistung war. Das steht nur in ihren Akten, dass ich da war (sie hatte es mir auch vorgeschlagen), aber sie weiß nicht mal, ob ich wirklich da war. Trotzdem hat sie's reingeschrieben und ich hab jetzt Angst, dass ich dadurch abgelehnt werde. Was meint ihr dazu? Sollte ich fragen, ob sie das mit der Therapie wieder rausnimmt (war ja schließlich nicht von ihr betreut)? Danke für eure Hilfe
PKV (Debeka)
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Hi Kathy,
im Allgemeinen gilt, dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung dann vorliegt, wenn ich bei den Angaben zum Vertragsschluß vorsätzlich oder unwissentlich Dinge verschweige.
In den Fragen taucht immer die Frage auf, ob der VN innerhalb der letzten 5 Jahre in Behandlung eines Aztes, Heilers oder Psycho-Doktors war. Egal, ob Neurologe, Psychiater oder Therapeut. Verschweige ich etwas, egal ob unwissentlich, riskiere ich meinen Versicherungsschutz und bekomme die Kündigung.
Ärgerlich bei Beamten ist in diesem Fall, dass auch die gesetzliche KV dann nicht verpflichtet ist, den Beamten aufzunehmen.
Fraglich ist, ob eine Gruppenpsychotherapie des Studentenwerks überhaupt relevant ist. Dies wäre dann der Fall, wenn tatsächlich ein Arzt, Heiler oder Psycho-Doktor Leiter dieser Therapie war.
Allgemein sind die Versicherer bei Psychologischen Problemen extrem vorsichtig und lehnen die Anträge erstmal ab.
Im Zweifel gilt: erst Versicherung abschließen ( PKV, BU/DU-Versicherung ) und dann zum Arzt gehen.
Realistisch gehe ich davon aus, dass eine PKV dich nicht nehmen wird.
im Allgemeinen gilt, dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung dann vorliegt, wenn ich bei den Angaben zum Vertragsschluß vorsätzlich oder unwissentlich Dinge verschweige.
In den Fragen taucht immer die Frage auf, ob der VN innerhalb der letzten 5 Jahre in Behandlung eines Aztes, Heilers oder Psycho-Doktors war. Egal, ob Neurologe, Psychiater oder Therapeut. Verschweige ich etwas, egal ob unwissentlich, riskiere ich meinen Versicherungsschutz und bekomme die Kündigung.
Ärgerlich bei Beamten ist in diesem Fall, dass auch die gesetzliche KV dann nicht verpflichtet ist, den Beamten aufzunehmen.
Fraglich ist, ob eine Gruppenpsychotherapie des Studentenwerks überhaupt relevant ist. Dies wäre dann der Fall, wenn tatsächlich ein Arzt, Heiler oder Psycho-Doktor Leiter dieser Therapie war.
Allgemein sind die Versicherer bei Psychologischen Problemen extrem vorsichtig und lehnen die Anträge erstmal ab.
Im Zweifel gilt: erst Versicherung abschließen ( PKV, BU/DU-Versicherung ) und dann zum Arzt gehen.
Realistisch gehe ich davon aus, dass eine PKV dich nicht nehmen wird.
Re: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Die Debeka fragt nach 3 jahren (ambulant) und 5 Jahre nur bei stationärer Behandlung.Stefan hat geschrieben: In den Fragen taucht immer die Frage auf, ob der VN innerhalb der letzten 5 Jahre in Behandlung eines Aztes, Heilers oder Psycho-Doktors war. Egal, ob Neurologe, Psychiater oder Therapeut. Verschweige ich etwas, egal ob unwissentlich, riskiere ich meinen Versicherungsschutz und bekomme die Kündigung.
@ kathy
Wenn Du seit seit 2 jahren therapiefrei bist und keine "Probleme" mehr hattest, sollte der Aufnahme wenig im Wege stehen.
Das Problem ist, dass die Debeka nicht erkennen kann, ob und welche Krankheit vorliegt, es könnte ja sein, dass eine akute Geschichte besteht, die einige, teure Behandlungen noch nach sich zieht.
Re: PKV (Debeka)
Hallo Kathy,Kathy hat geschrieben:Hallo!
Ich bin seit September Referendarin und wollte eine PKV bei der Debeka abschließen. Ich war 2003 in Behandlung bei einer Psychologin, habe aber bei ihr lediglich eine Zeitlang ein Medikament bekommen. Das hab ich dummerweise bei den Gesundheitsfragen angegeben und nun wollten die eine Stellungnahme von der Psychologin. Die hat in dieser Stellungnahme wiederum angegeben, dass ich begleitend eine "Gruppenpsychotherapie" im Studentenwerk gemacht hab, was eigentlich ANONYM und KEINE Kassenleistung war. Das steht nur in ihren Akten, dass ich da war (sie hatte es mir auch vorgeschlagen), aber sie weiß nicht mal, ob ich wirklich da war. Trotzdem hat sie's reingeschrieben und ich hab jetzt Angst, dass ich dadurch abgelehnt werde. Was meint ihr dazu? Sollte ich fragen, ob sie das mit der Therapie wieder rausnimmt (war ja schließlich nicht von ihr betreut)? Danke für eure Hilfe
also erstmal ist es nie falsch zuviele Angaben zu machen sondern nur wenn man zu wenige macht. Du willst doch schliesslich im Leistugnsfall auch Leistung erhalten oder?
Sollte es zu einer Ablehnung seitens der DeBeKa kommen schreibe eine Stellungnahme zur Ablehnung an die DeBeKa und schildere wahrheitsgemäss diesen Sachverhalt.
Gruss
-LarS-
Gelernter Versicherungskaufmann (DeBeKa)
Magister - Politikwissenschaft, Neueste Geschichte, Pädagogik
★★★ Bei Fragen rund um Versicherung einfach eine PN an mich schreiben
-LarS-
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Vorvertragliche anzeipflicht!
Hallo Leute,
wenn Ihr solche Gesundheitsfragen seht ist die Beantwortung immer wichtig.
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Hallo Kathy,
also erstmal ist es nie falsch zuviele Angaben zu machen sondern nur wenn man zu wenige macht. Du willst doch schliesslich im Leistugnsfall auch Leistung erhalten oder?
Sollte es zu einer Ablehnung seitens der DeBeKa kommen schreibe eine Stellungnahme zur Ablehnung an die DeBeKa und schildere wahrheitsgemäss diesen Sachverhalt.
_________________
Gruss
-LarS-
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Lars hat auf jeden Fall recht. Die Versicherer Spaßen mit solchen Dingen nicht. Letztlich sollte man Theoretisch eine Kopie von den letzten Besuchsberichten beim Arzt beifügen. (Klar machte kaum einer)
NUr wenn ich wissentlich Dinge verschweige, scheinen sie noch so unbedeutend, Migräne Kopfschmerz etc. verletze ich die Vorvertragliche Anzeigepflicht. Wenn ich das Vorsätzlich mache , ist das Versicherungsbetrug. Folge 1. Die Krankenversicherungs ist Leistungsfrei , 2. Ich bin als Beamter u.u. Vorbestraft weil einen Vers.-Bertug durchführen wollte.
Also vorsicht wenn ein Vermittler nur mal so nach erkrankungen Fragt. Nicht er entscheidet sondern die Vers. Gesellschft ob es relevant ist oder nicht.
Bei Fragen einfach Mailen.
Klappy
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wenn Ihr solche Gesundheitsfragen seht ist die Beantwortung immer wichtig.
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Hallo Kathy,
also erstmal ist es nie falsch zuviele Angaben zu machen sondern nur wenn man zu wenige macht. Du willst doch schliesslich im Leistugnsfall auch Leistung erhalten oder?
Sollte es zu einer Ablehnung seitens der DeBeKa kommen schreibe eine Stellungnahme zur Ablehnung an die DeBeKa und schildere wahrheitsgemäss diesen Sachverhalt.
_________________
Gruss
-LarS-
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Lars hat auf jeden Fall recht. Die Versicherer Spaßen mit solchen Dingen nicht. Letztlich sollte man Theoretisch eine Kopie von den letzten Besuchsberichten beim Arzt beifügen. (Klar machte kaum einer)
NUr wenn ich wissentlich Dinge verschweige, scheinen sie noch so unbedeutend, Migräne Kopfschmerz etc. verletze ich die Vorvertragliche Anzeigepflicht. Wenn ich das Vorsätzlich mache , ist das Versicherungsbetrug. Folge 1. Die Krankenversicherungs ist Leistungsfrei , 2. Ich bin als Beamter u.u. Vorbestraft weil einen Vers.-Bertug durchführen wollte.
Also vorsicht wenn ein Vermittler nur mal so nach erkrankungen Fragt. Nicht er entscheidet sondern die Vers. Gesellschft ob es relevant ist oder nicht.
Bei Fragen einfach Mailen.
Klappy
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo Stefan,
arbeitest du bei der Debeka? Du hast soviel Ahnung von dem ganzen Versicherungskrams.
Meine Frage: Ist es wirklich nötig, als Referendar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Liebe Grüße
arbeitest du bei der Debeka? Du hast soviel Ahnung von dem ganzen Versicherungskrams.
Meine Frage: Ist es wirklich nötig, als Referendar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Liebe Grüße