Wie hoch Rechnungsbetrag beim Einreichen (Beihilfe und PKV)

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kolmin
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Wie hoch Rechnungsbetrag beim Einreichen (Beihilfe und PKV)

Beitrag von kolmin »

Hallo,

mein Frage bezieht sich darauf, ab welchem (aus mehreren Rechnungen aufsummierten) Rechnungsbetrag es sich lohnt, diese zum einen bei der Beihilfe und zum anderen bei der PKV (hier: Debeka) einzureichen.

Meine Idee zur PKV:
Bei der Debeka bekommt man eine Beitragsrückerstattung (BRE) überwiesen, wenn man in 1 Jahr keine Rechnungen eingereicht hat. Zur einfachen Rechnung wäre z.B. die BRE 650 EURO hoch. Da man bei der PKV ja nur 50 % erstattet bekommt, lohnt sich das Einreichen doch erst bei Rechnung größer als 1300 EURO, oder?

Meine Idee zur Beihilfe:
In RLP ist die Kostendämpfungspauschale 300 EURO, d.h. vereinfacht man muss für das Einreichen von Rechnungen auf jeden Fall immer 300 EURO zahlen. Da auch die Beihilfe nur 50 % der Rechnungen zurückerstattet, lohnt sich das Einreichen doch erst bei Rechnung größer als 600 EURO, oder?

Mein Fazit:
1. Rechnungen bis 600 EURO => weder bei Beihilfe noch bei PKV einreichen
2. Rechnungen zwischen 600 und 1300 EURO => nur bei Beihilfe einreichen
3. Rechnungen ab 1300 EURO => bei Beihilfe und PKV einreichen

Was meint ihr davon?


Wenn man es noch komplizierte machen will, dann müsste man eigentlich auch noch die Steuererklärung mit berücksichtigen. Denn dort müsste man ja auch noch den "Meldebetrag" von der BRE der PKV mit einrechnen, weil dieser ja dann von dem steuerlich absetzbaren PKV-Beiträgen wieder abgezogen wird. Da dürften, glaube ich, auch noch ca. 100 EURO sein. Aber lassen wir das erst einmal außen vor.

Anadur
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Re: Wie hoch Rechnungsbetrag beim Einreichen (Beihilfe und P

Beitrag von Anadur »

Zitat:

Wegfall der Kostendämpfungspauschale für bestimmten Personengruppen
- Die Pauschale entfällt
für Empfänger von Anwärterbezügen,

http://www.zbv-rlp.de/fachliche-themen/ ... esize%5D=1
Also bis ~1300€ Arztkosten würde ich bei der Debeka aufs einreichen verzichten, sofern man es sich leisten kann das vorzustrecken und die BRE tatsächlich so hoch ausfällt.
Die BRE wird allerdings als Einkommen versteuert, während imho der Ersatz für die Arztrechnung nicht als Einkommen versteuert wird. Insofern machts wohl schon Sinn etwas früher als die hier angenommen 1300€ als Richtwert zu sehen.

kolmin
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Re: Wie hoch Rechnungsbetrag beim Einreichen (Beihilfe und P

Beitrag von kolmin »

Danke für die Antwort.
Dann sehen wir das bezüglich PKV beide gleich.

Bezüglich Beihilfe:
Ich habe leider etwas bei meiner Ausführung vergessen.
Bin kein Referendar, sondern bereits Beamter auf Lebenszeit, bei dem die Kostendämpfungspauschale berücksichtigt wird. Deswegen die Frage, ab welchem Betrag ich bei der Beihilfe einreichen sollte.

nrw31
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Re: Wie hoch Rechnungsbetrag beim Einreichen (Beihilfe und P

Beitrag von nrw31 »

kolmin hat geschrieben: Bezüglich Beihilfe:
Ich habe leider etwas bei meiner Ausführung vergessen.
Bin kein Referendar, sondern bereits Beamter auf Lebenszeit, bei dem die Kostendämpfungspauschale berücksichtigt wird. Deswegen die Frage, ab welchem Betrag ich bei der Beihilfe einreichen sollte.
Kein langes Nachdenken notwendig, du hast es genau richtig erfasst: Ein Beihilfeantrag für Jahr X lohnt dann, wenn Du Rechungen/Rezepte über 600 EUR hast, d.h. Du mehr als 300 EUR Beihilfeanteil erreicht hast. Dann bekommst Du alles darüber erstattet.

In NRW z.B. kann es daher durchaus Sinn machen, in einem "Großausgabenjahr" möglichst viele Vorsorgen etc. zu bündeln. Denn: Sind die 300 EUR erreicht, wird darüber hinaus alles komplett bezahlt. Sprich: Im Zweifel die Kontrolluntersuchung lieber auf den 01.12. als den 15.01. legen.

Wichtig: Die Inanspruchnahme der Beihilfe hat keine Auswirkungen auf Steuern o.ä. Sobald du über 300 EUR bist, kannst Du das also beruhigt in Anspruch nehmen.

Herzliche Grüße
nrw31

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