exakter Unterschied BU und DU

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kolmin
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von kolmin »

Ich möchte mich auch mal in die Diskussionen zwecks BU / DU einmischen:

Die DU-Klausel ist sicherlich nicht schlecht, wenn diese vertraglich festgehalten ist.
Denn dann muss sich der Versicherer dem Urteil des Amtsarztes anschließen und nicht nachprüfen. Das war auch FRÜHER der Grund, warum die Beamten eine DU-Klausel haben sollten. Denn es wurde FRÜHER schnell jemand als DU eingestuft, obwohl er es eigentlich gar nicht wäre.

ABER:
In der HEUTIGEN Praxis sieht das lediglich anders aus. Die Beamten werden nicht mehr so ohne weiteres gleich als DU eingestuft. Das ist FALSCH. Heutzutage werden diese auch nur noch als teilweise DU eingestuft und dann in andere Bereiche abgeordert, um dort ihrer Tätigkeit nachzugehen. Oder man erhält einfach weniger Deputatsstunden (z.B. nur noch 50 % Stelle). Damit ist natürlich auch eine geringere Besoldung verbunden. Das Land spart somit nämlich einiges an Geld.
Soll bedeuten, wer heutzutage DU geschrieben wird (vom Amtsarzt), wird zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch vom Versicherer als BU eingestuft. Somit würde dann auch die BU eintreten und man erhält die vereinbarte BU-Rente. Deshalb ist es meiner MEinung nach viel wichtiger, dass das Bedingungswerk der BU auch stimmt (es gibt da einige Punkte zu beachten, die ich hier nicht weiter aufzählen werde).

LatinaTeacharin
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von LatinaTeacharin »

Soll bedeuten, wer heutzutage DU geschrieben wird (vom Amtsarzt), wird zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch vom Versicherer als BU eingestuft. Somit würde dann auch die BU eintreten und man erhält die vereinbarte BU-Rente. Deshalb ist es meiner MEinung nach viel wichtiger, dass das Bedingungswerk der BU auch stimmt (es gibt da einige Punkte zu beachten, die ich hier nicht weiter aufzählen werde).
Sicher?

Thomas Schösser
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Re: exakter Unterschied BU und DU

Beitrag von Thomas Schösser »

kolmin schrieb u.a.:
Soll bedeuten, wer heutzutage DU geschrieben wird (vom Amtsarzt), wird zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch vom Versicherer als BU eingestuft.
So pauschal kann man das nicht sagen. Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwei unterschiedlich definierte Begriffe.
Dazu kommt noch, dass die jeweiligen Versicherungsprodukte der vielen Gesellschaften teilweise sehr unterschiedliche Bedingungsaussagen im Vertragswerk hinterlegt haben.

Ob man eine Rentenleistung aus seiner BU- bzw. DU-Versicherung erhält, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Dabei können viele Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel der Beamtenstatus (auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit), die Ausgestaltung der Tätigkeit, das Krankheitsbild, die Dauer und der Grad der beruflichen Einschränkung, die Ausgestaltung des Bedingungswerks der bestehenden Versicherung, der Inhalt des amtsärztlichen Zeugnisses und vieles weitere mehr...
Thomas Schösser
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