Chance einer Prüfungsanfechtung
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Und was machst du in der Zwischenzeit? Bist du noch am Seminar?
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Nein... war mein 2t Versuch... habe eine Vertretungsstelle...
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Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Man unterschreibt doch in NRW bei Vertretungsstellen, dass man nicht schon endgültig durchgefallen ist?!Bruce1984 hat geschrieben:Nein... war mein 2t Versuch... habe eine Vertretungsstelle...
Das bist du doch (bis dein Widerspruch durchgeht...)?!
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
chilipaprika hat geschrieben:Man unterschreibt doch in NRW bei Vertretungsstellen, dass man nicht schon endgültig durchgefallen ist?!Bruce1984 hat geschrieben:Nein... war mein 2t Versuch... habe eine Vertretungsstelle...
Das bist du doch (bis dein Widerspruch durchgeht...)?!
Im Vertrag stand nicht darüber. Ich weiß aber, dass sich die Gesetzeslage geändert hat.
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Der Widerspruch wurde plötzlich abrupt abgelehnt. Wir werde jetzt klagen. Natürlich hoffe ich das beste. Ich bin mit ziemlich sicher, dass die Kommission die PO (Bestehensregelung) nicht gekannt hat. Sie dachten, dass ich mit einer 4 oder 5 das Examen bestehe. Die Frage ist nur, hätten Sie das gewusst, hätten Sie mir dieselben Noten gegeben? Die haben sich doch was dabie gedacht, als Sie mich zum K. zugelassen haben und mir später gratuliert haben!?
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Plötzlich und abrupt abgelehnt, ein starkes Stück ...
In welcher alternativen Realität lebst du eigentlich? Dass eine Prüfungskommission, bei der es sicher nicht für alle Mitglieder gleichzeitig die erste Prüfung überhaupt gewesen sein dürfte, die Prüfungsordnung nicht kennt? Zumal ein Durchfallen ja keine Seltenheit ist und die Bestehenskriterien nicht gerade kompliziert sind?
Wenn man diesen Diskussionsfaden durchliest, entsteht der Eindruck, dass du dich an die (abwegige) Hoffnung klammerst, man könnte den Prüfungstag aufgrund eines mit den gezeigten Leistungen nichts zu tun habenden Formfehlers "rückgängig machen". Dieser Formfehler ist aber völlig unabhängig davon, dass man dich für ungeeignet befunden hat. Daher wurde dir also kein Unrecht getan, weil die Prüfung ohne diesen Fehler zum gleichen Ergebnis geführt hätte.
Vernünftig wäre also, sich einen Beruf zu suchen, der den eigenen Fähigkeiten entspricht. Unvernünftig ist, zu versuchen, sich mit juristischen Winkelzügen in einen Beruf einzuschleichen und 40 Jahre lang dort sein Unwesen zu treiben. Dazu zitiere ich gern Helen Lovejoy: "Kann denn nicht ein einziges Mal jemand an die Kinder denken?"
In welcher alternativen Realität lebst du eigentlich? Dass eine Prüfungskommission, bei der es sicher nicht für alle Mitglieder gleichzeitig die erste Prüfung überhaupt gewesen sein dürfte, die Prüfungsordnung nicht kennt? Zumal ein Durchfallen ja keine Seltenheit ist und die Bestehenskriterien nicht gerade kompliziert sind?
Klar. Die Noten hängen von deiner Leistung ab und nicht davon, ob dir irgendjemand wünscht, dass du bestehst oder durchfällst. Ein solcher Gedanke scheint dir aber völlig fremd zu sein: Dass das Leistungsprinzip gilt und dass vereidigte Beamte sich tatsächlich an Gesetze und Vorschriften halten ...Bruce1984 hat geschrieben:Sie dachten, dass ich mit einer 4 oder 5 das Examen bestehe. Die Frage ist nur, hätten Sie das gewusst, hätten Sie mir dieselben Noten gegeben?
Wenn man diesen Diskussionsfaden durchliest, entsteht der Eindruck, dass du dich an die (abwegige) Hoffnung klammerst, man könnte den Prüfungstag aufgrund eines mit den gezeigten Leistungen nichts zu tun habenden Formfehlers "rückgängig machen". Dieser Formfehler ist aber völlig unabhängig davon, dass man dich für ungeeignet befunden hat. Daher wurde dir also kein Unrecht getan, weil die Prüfung ohne diesen Fehler zum gleichen Ergebnis geführt hätte.
Vernünftig wäre also, sich einen Beruf zu suchen, der den eigenen Fähigkeiten entspricht. Unvernünftig ist, zu versuchen, sich mit juristischen Winkelzügen in einen Beruf einzuschleichen und 40 Jahre lang dort sein Unwesen zu treiben. Dazu zitiere ich gern Helen Lovejoy: "Kann denn nicht ein einziges Mal jemand an die Kinder denken?"
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Ich glaube du hast gar nicht verstanden, was genau passiert ist...
Es tut gut im Netz Dampf abzulassen, dann mach das, wenn es dir gut geht.
Ps. Es gibt genug Indizien dafür, dass die K. nicht Bestehensregelung nicht gekannt haben muss.
Es tut gut im Netz Dampf abzulassen, dann mach das, wenn es dir gut geht.
Ps. Es gibt genug Indizien dafür, dass die K. nicht Bestehensregelung nicht gekannt haben muss.