Hallo ihr Lieben,
erstmal vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt und mir versucht zu helfen.
Erst einmal zu mir: Ich studiere Realschullehramt (Mathe/ Wirtschaft/Ethik) in Bayern.
Mein Problem ist aber von persönlicher Art.
Es geht hierbei um meine Schwester. Sie besucht zur Zeit eine 4. Klasse und möchte anschließend auf ein Gymnasium wechseln. Das Problem jedoch ist, dass sie erhebliche Probleme dabei hat, z.B. ein Geodreieck anzulegen und gerade Linien zu ziehen. Ähnliche Probleme werden wohl auch am Computer aufauchen (Linkshänderin) und sie dort Probleme mit dem Tastaturschreiben haben wird. Außerdem sind Kontaktsportarten und Turnen, also allgemein alles mit Bällen und wo man beide Arme braucht, nur eingeschränkt möglich, da zu gefährlich.
Grund hierfür ist eine Plexusparese am rechten Arm, d.h. bei der Geburt wurden in der Schulter einige Nerven beschädigt bzw. ausgerissen. Dies wurde zwar bestmöglich operabel behoben. Nach einem Schlüsselbeinbruch hat sich dieser Knochen dann auch noch aufgelöst. Hier wurde mit einem Beckenknochen und einigen Platten und Schrauben dann ausgebessert.
Die Funktion in der Hand ist da, jedoch sehr grobmotorisch.
Lange Rede, kurzer Sinn: Sie kann den Arm nur eingeschränkt benutzen. (Behinderung 30%, wobei hier noch verhandelt wird)
Nun die Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass sie auf dem Gymnasium einen Nachteilsausgleich bekommt und v.a. wenn ja, in welchem Maße.
Über Erfahrungen und eventuelle Hilfsmitteltipps wäre ich ebenfalls dankbar.
Liebe Grüße
Muerde
Fragen zum Nachteilsausgleich
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Re: Fragen zum Nachteilsausgleich
Hat mit dem Referendariat nichts zu tun! -> *schwupps*
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Re: Fragen zum Nachteilsausgleich
Hängt sehr stark von den Personen mit denen sie dort zu tun hat ab ...Nun die Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass sie auf dem Gymnasium einen Nachteilsausgleich bekommt und v.a. wenn ja, in welchem Maße.
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich liegt m.E. gemäß der Gesetzeslage eindeutig vor.
Je nachdem, ob man auf Bewusstsein oder Ignoranz dieser Gesetzeslage stößt, müsste man ggf. auch nachdrücklicher ihr Recht einfordern.
Möglichkeiten, die mir für den Nachteilsausgleich einfallen:
Sie erhält mehr Zeit, wenn sie zeichnen soll/für eine motorische Tätigkeit, welche die Koordination beider Hände/Arme erfordert.
Sie erhält Wahl-Aufgaben, darf z.B. in Geometrie zwischen zeichnerischen und mehr argumentativen Aufgaben wählen. Bei Konstruktionsaufgaben macht sie auch mal "nur" eine Skizze und führt dafür den Konstruktionstext genauer aus.
Sie darf am Computer oder Tablet mit einem Geometrieprogamm zeichnen - sofern ihr das eine Erleichterung verschafft. Davon ging ich aus, da man ja mit Touchpad oder Mouse arbeiten kann.
Re: Fragen zum Nachteilsausgleich
Schau mal, hier steht genau, wer wann was wo beantragen muss:
https://www.isb.bayern.de/foerderschule ... ausgleich/
https://www.isb.bayern.de/foerderschule ... ausgleich/
Re: Fragen zum Nachteilsausgleich
Achso, der Thread ist schon ein paar Wochen alt. Hat die TE gesehen, dass er verschoben wurde?
Re: Fragen zum Nachteilsausgleich
frlkassandra hat das gut beschrieben. Grundlage dafür wird ein medizinisches Gutachten sein (was ja aber in dem Fall kein Problem ist, nachzuweisen).
Der Nachteilsausgleich wird von der Klassenkonferenz beschlossen (zumindest hier in BW) und muss auf Grundlage des Gesetztes zur Chancengleichheit gewährt werden.
Je nachdem wieviel und welche Erfahrung die Schulleitung damit hat, kann es sehr schnell oder langsam gehen, bis alles durch ist.
Der Nachteilsausgleich wird von der Klassenkonferenz beschlossen (zumindest hier in BW) und muss auf Grundlage des Gesetztes zur Chancengleichheit gewährt werden.
Je nachdem wieviel und welche Erfahrung die Schulleitung damit hat, kann es sehr schnell oder langsam gehen, bis alles durch ist.
Re: Fragen zum Nachteilsausgleich
gibt es einen festgestellten sonderpädagogischen förderbedarf?
dann gibt es wahrscheinlich auch einen nachteilsausgleich. wie dieser aussieht, wird von der schule (evtl. mit MSD) festgelegt.
meine schülerin hat einen schulbegleiter, der für sie in geometrie zeichnet und ihr beim ausschneiden hilft, da sie hier auch eine behinderung hat, allerdings deutlich stärker als bei deiner schwester.
dann gibt es wahrscheinlich auch einen nachteilsausgleich. wie dieser aussieht, wird von der schule (evtl. mit MSD) festgelegt.
meine schülerin hat einen schulbegleiter, der für sie in geometrie zeichnet und ihr beim ausschneiden hilft, da sie hier auch eine behinderung hat, allerdings deutlich stärker als bei deiner schwester.