Hallo zusammen,
langsam wirds ernst und im Frühjahr ist das Erste Staatsex. zu schreiben, M/Ph LGy. Die Lpo (Bayern) hab ich gelesen und glaub auch verstanden, aber ich wollt mal nachfragen;
- die Fachnote (z. B Mathe vertieft) wird gebildet aus dem doppelten der schriftlichen Prüf. (je 2 Stück) und dem einfachen der Mündl. (3 Stück). Anschließend das ganze in dem Fall geteilt durch 7. Der Schnitt muss besser oder gleich 4,50 sein. Didaktik kommt dann extra dazu und muss ebenfalls mind. 4,50 sein. Stimmt doch soweit oder?
- dürfte man (theo.) in den Schriftlichen zwei 6en haben und muss halt in den mündl. entsprechend gut sein, um auszugleichen? Oder zählt eine 6 sowieso als durchgefallen? Habs nicht vor zu schreiben, aber würd halt wenigstens etwas beruhigen, insbes. in Algebra.
- kennt jemand in Mathe und Physik die Notenskala, bzw. stimmt es dass ab 20% der Punkte die Note 5 ist, ab 40% der Punkte die Note 4 etc?
1000 mal Danke schon mal viele Grüße, Josef.
Notenberechnung für 1. Examen (Gym) ?
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Also man kann schon ne 6 schreiben, das weiß ich. Wie es bei zwei 6ern ist, weiß ich jedoch nicht. Ich kenn mehrere leute, die es entweder nicht geschafft haben, auf ein Fach zu lernen, ne Themaverfehlung hatten oder beim Spicken (!) erwischt worden sind - jedes Mal gabs ne 6. Von daher: es kommt also vor.
Genauer kann ich dir aber nicht helfen.
Genauer kann ich dir aber nicht helfen.
"richtig fertige" Lehrerin :-)
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Hallo Josef,
du darfst theoretisch zwei 6er haben in den schriftlichen Prüfungen. Man kann sich ja hochrechnen, was man dann mündlich braucht um besser oder gleich 4,50 zu sein.
Hab ich auch immer gemacht! Normalerweise kann man das mündlich schon ausgleichen, gut wird die Note allerdings dann nicht mehr. Ich finde, die Note des ersten Examens steht und fällt mit den Noten in den schriftlichen Prüfungen ...
Deine Ausführungen zur Fachnote hören sich auch ziemlich richtig an, ist von Fach zu Fach unterschiedlich wie die verschiedenen Prüfungsteile gewichtet werden, aber ich kann mich erinnern, dass ich auch durch 7 teilen musste.
LG
du darfst theoretisch zwei 6er haben in den schriftlichen Prüfungen. Man kann sich ja hochrechnen, was man dann mündlich braucht um besser oder gleich 4,50 zu sein.
Hab ich auch immer gemacht! Normalerweise kann man das mündlich schon ausgleichen, gut wird die Note allerdings dann nicht mehr. Ich finde, die Note des ersten Examens steht und fällt mit den Noten in den schriftlichen Prüfungen ...
Deine Ausführungen zur Fachnote hören sich auch ziemlich richtig an, ist von Fach zu Fach unterschiedlich wie die verschiedenen Prüfungsteile gewichtet werden, aber ich kann mich erinnern, dass ich auch durch 7 teilen musste.
LG
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Nachfrage
Hallo zusammen,
habe gerade mein Erstes Staatsexamen LaGy (D, Sk) in Bayern hinter mir. An sich wahrscheinlich passabel, mdl. meist sehr gut. Trotzdem bezüglich der schriftlichen Prüf. (deren Ergebnis ich ja noch nicht habe) nochmal zur Nachfrage an die Wissenden: Gibt es in Bezug auf die schriftlichen Prüfungen kein KO- Kriterium (bei einer sechs ist man durchgefallen o.ä.- oder zählt tatsächlich nur die Fachnote, die sich dann wie in der LPO I dargestellt zusammenstzt (die dann nicht schlechter als 4, 5 sein darf). Außerdem: Woher habt Ihr die Info? Die LPO I sagt dazu meiner Ansicht nichts aus.
Vielen Dank für eine Antwort!
LG, J. K.
habe gerade mein Erstes Staatsexamen LaGy (D, Sk) in Bayern hinter mir. An sich wahrscheinlich passabel, mdl. meist sehr gut. Trotzdem bezüglich der schriftlichen Prüf. (deren Ergebnis ich ja noch nicht habe) nochmal zur Nachfrage an die Wissenden: Gibt es in Bezug auf die schriftlichen Prüfungen kein KO- Kriterium (bei einer sechs ist man durchgefallen o.ä.- oder zählt tatsächlich nur die Fachnote, die sich dann wie in der LPO I dargestellt zusammenstzt (die dann nicht schlechter als 4, 5 sein darf). Außerdem: Woher habt Ihr die Info? Die LPO I sagt dazu meiner Ansicht nichts aus.
Vielen Dank für eine Antwort!
LG, J. K.
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Also das mit der Berechnung steht ja eigentlich in der LPO I drinn, irgendwo am Anfang. Aber es ist halt so ein Beamtendeutsch (das wir ja auch in ein paar ja mal können werden - sodass ich im moment mir einfach nicht sicher bin irgendwo einen Absatz überlesen zu haben, wo es ein befürchtetes KO-Kriterium geben könnt. Z. B. zwei Sechsen.
Hat auch ewig gedauert bis ich sicher wusste, dass ich an meiner Uni für das Examen kein Student mehr sein muss - und mir so nen Haufen Geld sparen konnt. Auskunft des Prüf. Amt war damals, "es ist so, steht aber nirgends". Gruss
Hat auch ewig gedauert bis ich sicher wusste, dass ich an meiner Uni für das Examen kein Student mehr sein muss - und mir so nen Haufen Geld sparen konnt. Auskunft des Prüf. Amt war damals, "es ist so, steht aber nirgends". Gruss