Blackadder hat geschrieben:Freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung ist sehr selten. Obwohl ich seit fast einem Jahrzehnt Seminarausbilder bin, hatte ich bisher noch keinen Fall.
Rechtliche Infos unter
www.km.bayern.de/download/3422_asg2011.pdf im Punkt C 9.1
Mir schon klar, dass das Wenige machen, aber in bestimmten Fällen ist es vielleicht angebracht.
Die rechtlichen Voraussetzungen kenne ich, aber ist eben die Frage, ob es sich "lohnt", man muss ja in den 3-4 Monaten die 3 Lehrproben, das Kolloquium und die mündl. Prüfungen machen.
Das Problem ist einfach, dass man sich das erstmal finanzieren muss, denn parallel dazu arbeiten dürfte nicht gehen denke ich mal.
Außerdem ist es meiner Meinung nach (obwohl ich es mir überlege) nicht unproblematisch, wenn man bei wildfremden Seminarlehrern die Lehrproben ablegt, oder? Und v.a. in wildfremden Klassen, die man offenbar nur 1x zum Lehrversuch und dann zur Vorstunde sowie Lehrprobe sieht.