Oberstufenkoordinator
Re: Oberstufenkoordinator
Das klingt unglaublich unprofessionell. Bei uns wird A15 selbstverständlich landesweit ausgeschrieben und die Schulleitung hat natürlich keine Entscheidungsbefugnis (wenn sie auch beim Verfahren sofern an ihrer Schule - was nicht sein muss - dabei sein kann). Wo kämen wir denn da hin, wenn bei so einem Posten der SL nach Gutdünken befördern könnte?
Re: Oberstufenkoordinator
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Zuletzt geändert von Clara76 am 01.02.2013, 19:21:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Oberstufenkoordinator
Ich finde es durchaus sinnvoll, dass Posten wie "Fachbetreuer" oder auch "Oberstufenkoordinator" schulintern besetzt werden. Ein externer müsste sich erst ewig in die Abläufe der neuen Schule einarbeiten - und es ergibt die Chance, dass man ohne einen Schulwechsel ein wenig aufsteigen kann, was auch ja nicht so verkehrt ist.
Re: Oberstufenkoordinator
Bei uns führt die Bezreg im Auftrag des Ministeriums ein mehrstufiges und mehrteiliges Verfahren durch, da ist eine Bewerbung nur der minimalste Teil. interessant, wie leicht man andernorts an so eine Stelle kommen kann.Clara76 hat geschrieben: Der SL kann keineswegs "nach Gutdünken" befördern. Sein Vorschlag wird vom KM und vom HPR beamtenrechtlich geprüft und die anderen Bewerbungen werden zum Vergleich herangezogen.
Fremdbesetzungen sidn bei uns im Übrigen explizit vorgesehen, um Mauscheleien zu verhindern und solche "ich stell mich mal mit dem SL gut, das wird mir bei der Beförderung schon helfen" Systeme zu verhindern.
Re: Oberstufenkoordinator
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Zuletzt geändert von Clara76 am 01.02.2013, 19:28:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Oberstufenkoordinator
Das ist de facto und de jure in NRW nicht wesentlich anders.
Erste Beförderung in der Regel frühestens nach Ablauf der dreijährigen Probezeit.
Zweite Beförderung frühestens ein Jahr nach der ersten, die Beförderung auf eine Schulleitungsstelle (A15) setzt eine sechsjährige Mindestdienstzeit voraus.
Erste Beförderung in der Regel frühestens nach Ablauf der dreijährigen Probezeit.
Zweite Beförderung frühestens ein Jahr nach der ersten, die Beförderung auf eine Schulleitungsstelle (A15) setzt eine sechsjährige Mindestdienstzeit voraus.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
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Re: Oberstufenkoordinator
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Zuletzt geändert von Clara76 am 01.02.2013, 19:27:58, insgesamt 1-mal geändert.