Ausbildungsstruktur Berlin

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
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Der Lehrer
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Ausbildungsstruktur Berlin

Beitrag von Der Lehrer »

Hallo Kollegen!

Hat jemand in letzter Zeit Ref in Berlin gemacht und würde seine Erfahrungen preisgeben? Kann jemand etwas zu den Prüfungsanforderungen sagen (wie viele Lehrproben, sonst. Prüfungen, etc.)? Wo kann man das nachlesen?

LG
Der Lehrer

haegar
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Re: Ausbildungsstruktur Berlin

Beitrag von haegar »

Hallo

Kann man hier: http://bildungsserver.berlin-brandenbur ... t_2Auf.pdf alles nachlesen.

Gruß

Der Lehrer
Beiträge: 15
Registriert: 21.01.2011, 1:49:15

Re: Ausbildungsstruktur Berlin

Beitrag von Der Lehrer »

schön und gut der ansatz in berlin. aber nur weil ich nun weiß, dass der kompetenzbegriff kognitionstheoretisch interpretiert wurde, weiß ich nun immer noch nicht wie viele prüfungen ich ablegen muss.

Es steht zwar auf Seite 34 folgendes:
Im Einzelnen werden die folgenden Formulare zur Verfügung gestellt:
1. Stand der Kompetenzentwicklung
o nach einem Unterrichtsbesuch nach § 8 (1) oder (2) LAusbO
o als Grundlage für ein Gespräch nach § 12 (1) LAusbO
2. Stand der Kompetenzentwicklung
o Protokoll nach einem Gespräch nach § 12 (1) LAusbO
3. Beurteilung der Kompetenzentwicklung
o über Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistung und Eignung gemäß § 4 (4), Satz 1 der Verordnung
über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (2. LPO) vom 25. Juli 1990 in
der aktuellen Fassung
4. Beurteilung über den Ausbildungsstand
o gemäß § 4 (4), Satz 2 der Verordnung über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter
(2. LPO) vom 25. Juli 1990 in der aktuellen Fassung

aber wie oft werden diese Beurteilungen vorgenommen und wie wirken diese sich auf die Endnote aus? Wenn ich zusammenfasse komme ich auf Folgendes:

- 1 Lehrprobe mit abschl. Gespräch
- 1 Gespräch
- 1 Staatsexamen
- das was in der Verordnung über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter steht (http://www.berlin.de/imperia/md/content ... e=2lpo.pdf)

Aber wie genau und vor allem WIE OFT wird das abgefragt/überprüft was dort seht?

im Kapitel "Beurteilungen über den Ausbildungsstand" (ab S.11) steht: "... geben Auskunft über die Kompetenzentwicklung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern innerhalb eines dokumentierten Zeitraumes. Diese Beurteilungen machen Aussagen zur Unterrichts- und Erziehungskompetenz, zur Innovationskompetenz sowie zu personalen und sozialen Kompetenzen und beziehen sich damit auf die Modulbeschreibungen. Sie werden auf der Grundlage und mit Hilfe von Indikatoren erstellt. Mit ihrer Hilfe werden die Beurteilungen (formativ) und Bewertungen (summativ) für alle Beteiligten nachvollziehbar und überprüfbar gemacht. Das wird insbesondere unterstützt durch die regelmäßige Erläuterung und Reflexion der Kompetenz-Beschreibungen in der Seminararbeit, d.h. auch in den Dienstbesprechungen der Seminare.
Die Beurteilungen geben genaue Beratungshinweise und bilden damit die Grundlage für Beratungsgespräche und die Fortsetzung der Ausbildung. Nur die Abschlussbeurteilung schließt mit einer Note ab, die in die Ausbildungsnote insgesamt einfließt. Die Note der Abschlussbeurteilung darf jedoch nicht als Durchschnittswert mitgedachter Noten vorheriger Beurteilungen gebildet werden, sondern ausschließlich als Aussage über den Stand der Kompetenzentwicklung am Tage der Fertigung der Beurteilung.

Wie genau/wann und wie oft werden diese INDIKATOREN überprüft. Heißt es, dass man für jedes Modul (erziehen, unterrichten, usw.) ein Portfolio abgeben muss bzw. eine Modularbeit schreibt wie im Studium? Oder wird das von jemandem nach Laune beurteilt, ob man sich gut entwickelt oder nicht?

In anderen Bundesländern weiß man genau: man hat bspw. 2 Lehrproben, 1 Staatsexamen, 1 Kolloquium, 1 mündl. Prüfung, 1 Schulleitergutachten (inkl. Indikatoren) und daraus ergibt sich die Note fürs Ref. Das Handbuch Vorbereitungsdienst scheint mir ausgezeichnet zu sein um den Berliner Ansatz darzustellen (welchen ich auch sehr gut und durchdacht halte) aber für die Refs ist das ganze viel zu undurchsichtig und unspezifisch?! Oder habe ich irgendwas verpasst?

Ich meine wenn man die Anlagen des Handbuchs Vorbereitungsdienstes mal anschaut, sollen die Prüfer dann die indikatoren beurtelen (wie und wie oft weiß man nicht) ob durch den Ref "Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbständigen Lernen und Arbeiten gefördert" (S. 36) werden. Wie soll man das denn bspw. innerhalb von einer U-Stunde Beobachtung beurteilen? Oder welche Kriterien sind der Beurteilungsleitlinie "Unterricht fachgerecht planen, durchführen und analysieren" (S. 36) zu Grunde gelegt? Pädagogik ist doch immer etwas normatives - woher weiß ich, was die Senatsverwaltung unter "richtigem" Erziehen versteht?!

Ich bin verwirrt. Weiß denn niemand wie viele Prüfungen man in Berlin ablegen muss? : D

fateric
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Re: Ausbildungsstruktur Berlin

Beitrag von fateric »

HI,

zur Prüfungsordnung:

es werden im Durchschnitt 2 Unterrichtsbesuche pro Seminarleiter pro Halbjahr (im Schnitt!!) fällig. Allerdings kann man auch den allgemeinen Seminarleiter zusammen mit einem der Fachseminarleiter einlagen.

Es sind also 12 bis 18 Unterrichtsbesuche fällig. Diese sind alle unbenotet und dienen der Beratung.

Nach 12 Monaten gibt es dann eine erste Einschätzung, nach 18 Monaten die Vornote. Die Vornote geht mit 1/3 in die Gesamtnote ein. Hier werden die 3 Seminarleiter und der Schulleiter die Noten festlegen.

Dann gibt es noch die Staatsexamensarbeit. Die schreibt man bei einem der drei Seminarleiter, alle anderen lesen diese zusätzlich. Die Note der Arbeit macht 1/6 der Gesamtnote aus.

Am Prüfungstag (also im letzten Ausbildungshalbjahr) findet eine Prüfung statt. Der Referendar muss dann zwei Stunden zeigen (eine in jedem seiner Fächer). Anschließend findet eine 1Stündige Prüfung statt, in der die Stunden ausgewertet werden und auch Fachdidaktische / Schulerechtliche / ... Fragen gestellt werden. Jeder der drei Teile geht mit 1/6 in die Note ein.

Anwesend sind dabei die drei Seminarleiter, der Schulleiter, ein Lehrervertretet und ein Prüfungsvorsitzender (z.B. fremder Schulleiter, jemand vom Senat)

Also:

Vornote 1/3
Staatsexamensarbeit 1/6
Prüfung Fach 1 1/6
Prüfung Fach 2 1/6
Prüfung 1/6


Wenn man eine 5 in der Vornote hat, wird man nicht zur Prüfung zugelassen. Hat man im einen Fach eine 5, im anderen eine 4, braucht man darauf folgende Prüfung auch nicht machen und ist durchgefallen.
Durchgefallen bedeutet: Wiederholen eines halben oder ganzen Jahres. Das hängt von der Note der Staatsexamensarbeit ab (bei einer 5 1 Jahr, bei einer 3 oder besser 1/2 Jahr)


Ich hoffe, das ist jetzt etwas klarer.

Der Lehrer
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Re: Ausbildungsstruktur Berlin

Beitrag von Der Lehrer »

wow! das war perfekt. danke! : )

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