Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
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lavidaloca
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Re: Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Beitrag von lavidaloca »

Weil das nicht machbar wäre, oder wie würdest du das finden, wenn du immer 50 Versionen der Schulaufgaben, etc. schreiben müsstest, weil die Schüler das immer wiederholen wollen?

Sie haben ja die Möglichkeit z.B. im Abitur noch eine zusätzliche Prüfung abzulegen, um noch eine 0,1-Verbesserung zu erzielen, sofern es punkttechnisch passt.

Aber ich verstehe diese Aufregung dennoch nicht... darum geht es jetzt überhaupt nicht. Da musst du doch gleich an das jeweilige KM wenden, wenn du findest, dass die Schüler sich auch immer für dies und jenes verbessern dürfen sollen.

Es ist hier ja schließlich ein Referendars-Forum... :)

Drops
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Re: Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Beitrag von Drops »

Ich lass das jetzt mal so stehen.

Illi-Noize
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Re: Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Beitrag von Illi-Noize »

Und um zur völligen Verwirrung beizutragen: Einzelne Arbeiten kann man natürlich nicht "nochmal machen", aber z. B. den Schulabschluss schon, wenn der Schnitt im ersten Durchlauf zu schlecht war. Ich war letztes Jahr Klassenlehrer einer Abschlussklasse und hatte dort mehrere drin, die den Abschluss bereits in der Tasche hatten, aber einen besseren Schnitt erreichen wollten (und keine Lehrstelle bekommen hatten) und so eben nochmal die 10. Klasse gemacht haben...

Drops
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Re: Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Beitrag von Drops »

Ach, mir fällt in dem Fall zu Bayern absolut nix mehr ein. :roll:

Thisbe
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Re: Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Beitrag von Thisbe »

Ich finde es schön, dass manche die Möglichkeit anscheinend haben. Ich würde sowas ohnehin nicht machen wollen, aber wenn es das gibt, wen stört es? In manchen Fächern wie Jura hat man diese Möglichkeit meines Wissens nach immer im 2. Staatsexamen, ist ein Haufen Mehrarbeit und wieso soll nicht ein gewisser "Zusatz-Einsatz" dann auch belohnt werden dürfen. Allerdings sind Quantensprünge in Jura wohl eher selten, darum ist die Frage nach dem Kosten-Nutzen natürlich eine wichtige, die man aber vorher nie beantworten kann, es sei denn, man sieht viel in sich schlummern, dass man nicht rausholen konnte/das nicht gewürdigt wurde..

Zitronenfalter
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Re: Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Beitrag von Zitronenfalter »

Illi-Noize hat geschrieben:Und um zur völligen Verwirrung beizutragen: Einzelne Arbeiten kann man natürlich nicht "nochmal machen", aber z. B. den Schulabschluss schon, wenn der Schnitt im ersten Durchlauf zu schlecht war. Ich war letztes Jahr Klassenlehrer einer Abschlussklasse und hatte dort mehrere drin, die den Abschluss bereits in der Tasche hatten, aber einen besseren Schnitt erreichen wollten (und keine Lehrstelle bekommen hatten) und so eben nochmal die 10. Klasse gemacht haben...
Das wundert mich ehrlich gesagt, aber Du wirst das ja sicher am besten wissen, wer alles in Deiner Klasse sitzt. In BaWü geht das jedenfalls nicht. Auch aus gutem Grund: Jeder einzelne Schüler zählt ja zum Klassenteiler dazu. In der Fläche müssen dann extra wegen diesem Vorgang zusätzliche Klassen ( =Lehrerstunden=Geld) gebildet werden. Da bin ich schon als Steuerzahler komplett dagegen. In BaWü gelingt es übrigens nur ungefähr jedem 5. seine Noten bei einer Wiederholung signifikant so zu verbessern, dass dies den Zeitaufwand eines ganzen Jahres rechtfertigen würde. Und hier handelt es sich ja um Schüler, die durch die Abschlussprüfung durchgesegelt sind und das Recht haben, zu wiederholen.Also vom unteren Ende der Notenskala, wo es ja noch leichter ist.

Gruß
Zitro
heiter weiter!

lavidaloca
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Re: Ref wiederholen zur Notenverbesserung

Beitrag von lavidaloca »

Drops hat geschrieben:Ach, mir fällt in dem Fall zu Bayern absolut nix mehr ein. :roll:
Ich versteh nicht, warum du dich hier so kritisch zeigst. Es geht nicht um die Schüler, sondern um die Frage, ob jemand Erfahrung mit der Wiederholung zur Notenverbesserung hat. Diese Möglichkeit gibt es in Bayern für das 1. und 2. Examen, daher steht es auch nicht zur Diskussion, ob das gut oder schlecht ist, sondern es ist einfach so und warum sollte man dann nicht die Möglichkeit nutzen? Soll ich jetzt, nur weil du das schlecht findest, die Chance verstreichen lassen und mich dann mein ganzes Leben über ärgern, weil ich keine Chance im Schuldienst habe????

Es soll hier wirklich nicht so rüber kommen, als wären mir die Noten der Schüler egal, aber das steht hier wirklich nicht zur Diskussion...

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