Hallo,
ich würde gerne meinen Schülern ein paar Ausschnitte aus einer Serie zeigen, die derzeit nur auf Netflix verfügbar ist. Kann ich meinen eigenen Account nutzen, um in meiner Klasse eine Sequenz online abzuspielen? Das Ganze geschieht nicht-kommerziell und nicht-öffentlich...ich war mir nur in rechtlicher Hinsicht nicht ganz sicher, da Netflix ja immer auf "Haushalte" begrenzt ist.
LG
Netflix im Unterricht?
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Re: Netflix im Unterricht?
Die Vorführung in einer Schulklasse ist in der Regel öffentlich, deswegen gibt es ja Nicht zum Rechtsbruch aufrufen! in den meisten Bundesländern, die Filme mit speziellen Lizenzen ankaufen...
P.S. M e d i e n z e n t r e n wird zensiert? xD
P.S. M e d i e n z e n t r e n wird zensiert? xD
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)
Re: Netflix im Unterricht?
Wenn ich es in der geschlossenen Schulklasse zeige, dann ist es doch keine öffentliche Veranstaltung? Gegenbeispiel wäre eine schulische Veranstaltung, zu der z.B. auch Eltern geladen werden. Oder eine öffentliche Filmvorführung in der Schule auf Einladung. Da braucht man die Rechte. Ich dachte aber, wenn ich es "nur" in meinem Unterricht zeige, ist das okay?
Unsicher war ich mir eben nur bei Netflix.. die konnten mir selbst leider auch keine weiteren Auskünfte geben.
Unsicher war ich mir eben nur bei Netflix.. die konnten mir selbst leider auch keine weiteren Auskünfte geben.
Re: Netflix im Unterricht?
Bei uns wurde im Rahmen einer Fortbildung zu Medien im Unterricht gesagt, das sei kein Problem, da ja keine öffentliche Vorführung. Man kann ja keine Eintrittskarten für die Schulstunde erwerben....
Re: Netflix im Unterricht?
Laut Günther Hoegg (dessen Buch "SchulRecht!" ich nur empfehlen kann) muss deine Schulklasse als "quasi-soziale-Gruppe" gelten. Das bedeutet sie muss mind. 20h in der Woche zusammen unterrichtet werden oder über ein Halbjahr etwa wöchentlich bis zwei-wöchentlich zusammen kommen. Die dann gezeigten Videos gelten als nichtöffentlich. Wie es sich mit einer Präsentation von Netflix verhält ist nicht spezifiziert, jedoch brauchst du keine öffentliche Lizenz, sofern o.g. Kriterien erfüllt sind. Dann ist die Schulklasse genauso zu werten, wie eine größere Freundesgruppe.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du für schulische Zwecke immer nur einen "Kleinen Teil" des Mediums (ob Text oder Bildmedium) verwenden, oder kleine Werke nutzen.
Siehe zu diesem Thema auch:
Yuthiel.
Ps.: Der Umkehrschluss gilt für o.g. ebenso. Ist deine Schulklasse nur kurzfristig zusammengewürfelt oder nicht regelmäßig zusammen, wäre dein Film eine öffentliche Vorführung und verstieße gegen das UrhG.
pps.: Das sollte selbstverständlich sein aber: natürlich sind meine Angaben nicht rechtssicher, da ich kein ausgebildeter Jurist bin und auch nur wiedergebe, was ich von Dritten weiß. Im Zweifel selbst recherchieren.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du für schulische Zwecke immer nur einen "Kleinen Teil" des Mediums (ob Text oder Bildmedium) verwenden, oder kleine Werke nutzen.
Siehe zu diesem Thema auch:
Hier der entscheidende Satz aus §52 Abs. 1 UrhG:
An dieser Stelle sei aber noch darauf verwiesen, dass es Einschränkungen gibt: §52 a. Bevor ich jetzt aber alles heraus zitiere, lies doch einfach im Gesetzestext nach:Die Vergütungspflicht entfällt für (...) Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.
Zum Abschluss nochmal der eindringliche Hinweis: beschäftige dich möglichst schnell mit dem Schul- und Beamtenrecht. Das angesprochene Buch von Günther Hoegg ist ein solider Einstieg.
Nichts zu danken,
Yuthiel.
Ps.: Der Umkehrschluss gilt für o.g. ebenso. Ist deine Schulklasse nur kurzfristig zusammengewürfelt oder nicht regelmäßig zusammen, wäre dein Film eine öffentliche Vorführung und verstieße gegen das UrhG.
pps.: Das sollte selbstverständlich sein aber: natürlich sind meine Angaben nicht rechtssicher, da ich kein ausgebildeter Jurist bin und auch nur wiedergebe, was ich von Dritten weiß. Im Zweifel selbst recherchieren.
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Re: Netflix im Unterricht?
Die Antwort von Yuthiel stimmt soweit.
Jetzt kommt es noch auf die AGB von Netflix an, ob du die Serie im Unterricht streamen darfst.
Darin heißt es:
4.2. Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz, um auf den Netflix-Dienst zuzugreifen und Netflix-Inhalte anzusehen. Abgesehen von der obigen beschränkten Lizenz werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche an Sie übertragen. Sie stimmen zu, den Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden.
Du DARFST Netflix also in der "quasi-sozialen Gruppe" nichtöffentlich streamen, also in deiner Klasse, da die AGB NICHT dagegen sprechen.
Jetzt kommt es noch auf die AGB von Netflix an, ob du die Serie im Unterricht streamen darfst.
Darin heißt es:
4.2. Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz, um auf den Netflix-Dienst zuzugreifen und Netflix-Inhalte anzusehen. Abgesehen von der obigen beschränkten Lizenz werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche an Sie übertragen. Sie stimmen zu, den Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden.
Du DARFST Netflix also in der "quasi-sozialen Gruppe" nichtöffentlich streamen, also in deiner Klasse, da die AGB NICHT dagegen sprechen.
Re: Netflix im Unterricht?
Laut der Rechtsunteweisung im Seminar gilt der Klassenraum generell als nicht öffentlich, solange nur die SuS anwesend sind, die man auch zu unterrichten hat.