Antrag auf Überdenken?

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
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nele

Beitrag von nele »

Ok., alles klar - das habe ich nicht gewusst.

Dann viel Glück für Donnerstag, es wäre informativ und sehr nett, wenn du hier berichten könntest, was für Möglichkeiten es in der Hinsicht gibt und auf was für Rechtsgrundlagen die beruhen. Auch wenn es mich persönlich nicht betrifft, bin ich immer an Informationen über Vorschriften aller Art interessiert, und vielleicht hilft es auch Leuten hier in der Zukunft!

Nele

lenabalena
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Registriert: 17.12.2005, 3:15:50

Beitrag von lenabalena »

ok.bin aber erst ab montag wieder online dann.

hab mich eben übrigens mal inseriert als babysitterin und tagesmutter, bis ich eine stelle bekomm.



irgendwas muss man ja tun!

effi
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Registriert: 04.01.2006, 12:52:45

Beitrag von effi »

Danke, Lysander, für naiv halte ich mich nicht.
Aber als Lehrer sollte man auch manchmal Eingeständnisse machen können. Meine Meinung. Und sich in einer Note geirrt zu haben hat nix mit Naivität zu tun :roll:
Referendariat - wir haben's überlebt!

Lysander
Moderator
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Beitrag von Lysander »

effi hat geschrieben:Danke, Lysander, für naiv halte ich mich nicht.
Aber als Lehrer sollte man auch manchmal Eingeständnisse machen können. Meine Meinung. Und sich in einer Note geirrt zu haben hat nix mit Naivität zu tun :roll:
Das habe ich auch nicht gemeint.
Es ist meiner Meinung nach naiv daran zu glauben, dass man nach mündlichen Prüfungen und dem von mir beschriebenen Prozedere auf einmal meint, sich geirrt zu haben, zumal die Note ja zu dritt bzw. zu viert beraten und festgelegt wird. Der Irrtum des Einzelnen ist da vergleichsweise irrelevant. Da müsste sich schon die ganze Kommission geirrt haben.
Und selbst wenn ich einen Punkt drüber oder drunter liege und die Note dennoch mehrheitlich anders festgelegt wird, dann spielt der "Irrtum" ebenfalls keine wirkliche Rolle mehr.

Nebenbei: Für naiv halte ich Dich als Person nicht, denn dafür kenne ich Dich nicht.
Ich halte lediglich die Vorstellung dieses Szenarios für ein wenig naiv. Nicht mehr, nicht weniger.

Gruß
Lysander

kakaotrinkerin

Beitrag von kakaotrinkerin »

Ich kann Lysander da nur zustimmen- dieses Szenario halte ich auch für recht naiv. Und ich glaube auch, dass sich eine Prüfungskommission durchaus auch darüber bewusst ist, was es heisst, jemanden zum zweiten mal durchs zweite Stex fallen zu lassen. Ich denke, dass die gerade bei solchen schwierigen Angelegenheiten mit weitreichenden Folgen ihre Entscheidungen wasserdicht machen und man da mit einem "ich bin nicht einverstanden" nicht viel rausholen kann.

Zum anderen weiß ich auch nicht, ob es einen "Antrag auf Überdenken" wirklich gibt. Das hab ich noch nie gehört. Meines Wissens nach gibt es nur die MÖglichkeit, gegen einen solchen Verwaltungsakt, den die Note nunmal darstellt, Widerspruch bei einem Verwaltungsgericht einzureichen. Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass Du das meinst, aber anscheinend ist dem ja doch nicht so.

Lass dich morgen mal gut beraten, aber ich geh eigentlich davon aus, dass dir jeder halbwegs normale Jurist von einem solchen Widerspruch abraten müsste, weil man ja hier offensichtlich überhaupt nicht mit formalen Fehlern argumentieren kann, sondern nur mit subjektiven Empfindungen.

Und auch wenn es verständlich ist, dass deine Angehörigen diese Entscheidung so nicht hinnehmen wollen, sollen sie sich auch bewusst machen, dass es bei einer völlig aussichtslosen Lage nur verschwendete Zeit und Mühe wäre vor Gericht zu ziehen. Bedenke bitte auch, dass Du, falls Du vor Gericht verlierst, was ja hier vermutlich so sein wird, auch auf den gesamten Kosten sitzenbleiben wirst.

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