Antrag auf Überdenken?

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
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Luna-Marie
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PN

Beitrag von Luna-Marie »

Hallo Lena,

Du hast eine PN! :)

LG Luna

Lysander
Moderator
Beiträge: 2579
Registriert: 07.02.2005, 14:43:42
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Beitrag von Lysander »

effi hat geschrieben:
Isabella hat geschrieben:Mhm, da stimme ich dir zu, das wird nicht eintreffen.
Und mal ehrlich, wenn ihr einen Schüler habt, der z.B. im mündlichen Abi durchgefallen ist, würde euch das irgendwie beeindrucken wenn er euch bittet, dass ihr die Note noch mal überdenkt???
Warum nicht? Ich finde, sich als Lehrer zu irren ist nur allzu menschlich. Und manchmal sieht die Klausur bsp. am anderen Tag vielleicht doch ein bisschen anders aus. Ich jedenfalls finds gut, dass Lena es zumindest probieren möchte.
Sorry, aber das klingt doch etwas naiv.
In der Prüfungskommission für das mündliche Abitur sitzen drei Lehrer - Vorsitzender, Prüfer und Protokollant.
Aus eigener Erfahrung als Prüfer und Protokollant kann ich Euch sagen, dass die Note bzw. der Eindruck der Leistung des Schülers intensiv diskutiert wird und die Vorzüge und Mängel klar herausgestellt werden. Auf der Basis dessen wird eine Note erstellt, die entsprechend vorher in der Beratung der Kommission festgelegt wird und auch schriftlich fixiert wird.
Gerade wenn es um Bestehen oder Durchfallen geht, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, macht man sich besonders Gedanken über die Notengebung und deren Begründung.
Dann müssten schon alle drei Kommissionsmitglieder zum selben Zeitpunkt aus unerfindlichen Gründen irren. Das halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich.

Ferner: Eine Klausur kann ich mir im Notfall zehnmal ansehen, die mündliche Prüfung nur ein einziges Mal - und deshalb gibt es ja auch einen Protokollanten, damit man nichts übersieht. Und eine Prüfungskommission ist sich der besonderen Situation für gewöhnlich bewusst.

Wieso sollte eine Kommission ob des subjektiven Eindrucks des Prüflings (und eines entsprechenden Antrags) die Note ändern?
Reicht ein "ich bin nicht einverstanden mit der Note" des Prüflings, um an der Notengebung etwas zu ändern?
Und würde dies passieren, dann würde das in Anbetracht der Tatsache, dass man jetzt die Leistung des Prüflings nicht mehr unmittelbar vor Augen hat, erst Recht für Willkür sprechen als wenn man bei der Note bleibt.

Im übrigen fürchte ich, dass dem Antrag aus formalen Gründen nicht stattgegeben wird, wenn die Prüfungsordnung so etwas nicht vorsieht.

Gruß
Lysander

lenabalena
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Beitrag von lenabalena »

mal was ganz anderes...: ich mus smorgen zum arzt. aber beihilfe hab ich ja keine mehr. heißt das,dass dei pkv ihre 50% zahlt und ich selbst den rest löhnen muss? die gesetzliche nimmt mich erst auf,wenn ich den bescheid über algII hab,den hab ich nunmal noch nicht.muss aber morgen zum arzt,blasenentzündung:-/

hat da wer ne ahnung??



und zum anderen: wie gesgat: ich mach es irgendwie mehr für meine angehörigen als für mich. ich hab eigtl mit dem thema abgecshlossen.aber es glaubt mir ja keiner,dass es eh sinnlos ist widerspruch einzulegen.... :roll:

Lysander
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Beitrag von Lysander »

@Lena

Es ehrt Dich, dass Du das Deinen Lieben zuliebe tust. Weswegen diese aber nicht einsehen wollen, dass es im Grunde zwecklos ist, kann ich wiederum nicht verstehen.

Was die Beihilfe angeht:

Bist Du aktuell noch im Ref. oder bist Du formal nicht mehr Referendarin?
Falls Du noch im Ref. bist, hast Du auch noch einen Beihilfeanspruch.
Falls nicht und falls Du dennoch in der PKV bleiben kannst, zahlen die die vereinbarten 50%.
Ein anderer Tarif wird für Dich wohl nicht in Frage kommen, weil Du ohne Beamtenstatus ja eigentlich nicht in die PKV kannst.

Somit müsstest Du wohl die verbleibenden 50% aus eigener Tasche zahlen. Tut mir Leid, dass ich Dir da nichts positiveres erzählen kann.

Gruß
Lysander

lenabalena
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Beitrag von lenabalena »

hm naja war mir fast klar.mist!weil man ja als arbeitslose sooo viel geld hat.hoffe,das arbeitsamt kommt endlich mal in die puschen :roll:

nele

Beitrag von nele »

lenabalena hat geschrieben:mal was ganz anderes...: ich mus smorgen zum arzt. aber beihilfe hab ich ja keine mehr.
Warum hast du keine Beihilfe mehr? Hast du fristlos gekündigt?

Nele

lenabalena
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Beitrag von lenabalena »

wenn man die prüfung das 2.mal nicht schafft ist man ab dem tag aus dem referendariat und somit aus dem beamtentum draußen.

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