effi hat geschrieben:Isabella hat geschrieben:Mhm, da stimme ich dir zu, das wird nicht eintreffen.
Und mal ehrlich, wenn ihr einen Schüler habt, der z.B. im mündlichen Abi durchgefallen ist, würde euch das irgendwie beeindrucken wenn er euch bittet, dass ihr die Note noch mal überdenkt???
Warum nicht? Ich finde, sich als Lehrer zu irren ist nur allzu menschlich. Und manchmal sieht die Klausur bsp. am anderen Tag vielleicht doch ein bisschen anders aus. Ich jedenfalls finds gut, dass Lena es zumindest probieren möchte.
Sorry, aber das klingt doch etwas naiv.
In der Prüfungskommission für das mündliche Abitur sitzen drei Lehrer - Vorsitzender, Prüfer und Protokollant.
Aus eigener Erfahrung als Prüfer und Protokollant kann ich Euch sagen, dass die Note bzw. der Eindruck der Leistung des Schülers intensiv diskutiert wird und die Vorzüge und Mängel klar herausgestellt werden. Auf der Basis dessen wird eine Note erstellt, die entsprechend vorher in der Beratung der Kommission festgelegt wird und auch schriftlich fixiert wird.
Gerade wenn es um Bestehen oder Durchfallen geht, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, macht man sich besonders Gedanken über die Notengebung und deren Begründung.
Dann müssten schon alle drei Kommissionsmitglieder zum selben Zeitpunkt aus unerfindlichen Gründen irren. Das halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich.
Ferner: Eine Klausur kann ich mir im Notfall zehnmal ansehen, die mündliche Prüfung nur ein einziges Mal - und deshalb gibt es ja auch einen Protokollanten, damit man nichts übersieht. Und eine Prüfungskommission ist sich der besonderen Situation für gewöhnlich bewusst.
Wieso sollte eine Kommission ob des subjektiven Eindrucks des Prüflings (und eines entsprechenden Antrags) die Note ändern?
Reicht ein "ich bin nicht einverstanden mit der Note" des Prüflings, um an der Notengebung etwas zu ändern?
Und würde dies passieren, dann würde das in Anbetracht der Tatsache, dass man jetzt die Leistung des Prüflings nicht mehr unmittelbar vor Augen hat, erst Recht für Willkür sprechen als wenn man bei der Note bleibt.
Im übrigen fürchte ich, dass dem Antrag aus formalen Gründen nicht stattgegeben wird, wenn die Prüfungsordnung so etwas nicht vorsieht.
Gruß
Lysander