Gutachten anfechten?!

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Soulcake
Beiträge: 2
Registriert: 30.07.2009, 15:06:58

Gutachten anfechten?!

Beitrag von Soulcake »

Hallo, also ich bin durch das zweite Examen gefallen und habe heute die Gutachten meiner Fachleiter erhalten. Es wurde auch die Mitarbeit im Seminar bewertet und diese wurde folgendermaßen bezeichnet:( dies betrifft nur den pädagogischen Ausbildungsteil) [b]Frau X verhielt sich zumeist kooperativ und verlässlich.Im Rahmen des Pädagogischen Seminars hat sich Frau X gemäß ihrer Möglichkeiten an der Diskussion der verschiedenen Fragestellungen beteiligt.[/b]Wenn ich das so lese kommen mir da Zweifel, ob ich dort als Troubleshooter gelte? Ich hatte nie ernsthafte Probleme im Seminar und bin ganz sicher nicht dumm. Aber laut dieser Aussagen klingt das so. Gibt es eine Möglichkeit so ein Gutachten anzufechten?

Teacha
Beiträge: 781
Registriert: 07.10.2008, 17:14:45

Beitrag von Teacha »

Das ist natürlich doof, dass Du durchgefallen bist.

Die Formulierungen "zumeist kooperativ" und "gemäß ihrer Möglichkeiten" sind schon ein Hammer. In einem Arbeitszeugnis eines Arbeitgebers wäre so etwas nicht zulässig.

Wie sieht denn jetzt Deine Taktik aus?

Du bist ja erst einmal durchgefallen und es lag vermutlich nicht an diesem Gutachten, sondern an anderen Dingen. Wenn Du es noch einmal probieren möchtest, dann musst Du ja bei denselben Personen noch einmal durch die Prüfung. In diesem Fall würde ich jetzt keinen Lauten machen, da Du damit Deine Situation eher verschlechterst. Du hast noch eine Chance und diesmal darf nichts schiefgehen. Da ist eher Opportunismus angesagt. Die Anfechtung eines Gutachtens (und damit des ganzen Examens) würde ich erst in Erwägung ziehen, wenn man endgültig durchgefallen ist. Solltest Du beim 2. Versuch bestehen (was ja wirklich zu hoffen ist und die meisten bestehen ja beim 2. Versuch, es ist also nicht unwahrscheinlich), dann freu Dich und verlier kein Wort mehr über die Sache. Es ist den Ärger nicht wert. Der Hebel Deiner Ausbilder ist ungleich länger als Deiner und Genugtuung oder Ähnliches erhält man eh nicht.

Setze lieber alle Deine Energie in den 2. Versuch, das ist sinnvoller.

Kassa-
Beiträge: 180
Registriert: 03.12.2005, 12:50:23

Beitrag von Kassa- »

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zuletzt geändert von Kassa- am 11.01.2010, 10:48:56, insgesamt 1-mal geändert.

Soulcake
Beiträge: 2
Registriert: 30.07.2009, 15:06:58

Beitrag von Soulcake »

Ich habe jetzt ersteinmal die Prüfer gewechselt und starte nach den Ferien erneut zum zweiten Versuch. Also riesen Trubel möchte ich da eigentlich auch nicht machen.Vorher wurde mir da nichts gesagt. Aber von Seiten des Seminars wird immer schön von "Transparenz" geredet...Deshalb bin ich ja auch so baff, über das Gutachten.

Kassa-
Beiträge: 180
Registriert: 03.12.2005, 12:50:23

Beitrag von Kassa- »

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zuletzt geändert von Kassa- am 11.01.2010, 10:48:28, insgesamt 1-mal geändert.

kakaotrinkerin

Beitrag von kakaotrinkerin »

Wenn du den Prüfer wechseln konntest, dann ist das schonmal eine gute Sache. Wäre nicht überall möglich, also sei froh drum.

Die Formulierungen sind schon recht negativ, ob das in einem Arbeitszeugnis so zulässig wäre, weiß ich nicht. Fakt ist ja, dass in einem Arbeitszeugnis nichts eindeutig Negatives stehen darf, aber mittlerweile haben sich natürlich entsprechende Floskeln entwickelt, und das ist, soweit ich weiß, auch zulässig.

Das, was man dir reingeschrieben hat, klingt ja auch nicht auf den ersten Blick negativ, von daher denke ich, dass das rein rechtlich zulässig sein wird.

Wenn du absolut nicht nachvollziehen kannst, wie man zu diesen Beurteilungen deiner Person kommt, würde ich, wenn du dir das zutraust, vielleicht um ein Gespräch mit dem Seminar bitten. Aus taktischen Gründen wäre es aber dabei sicher unklug, ein riesen Palaver zu veranstalten und denen mangelnde Fairness und andere Unzulänglichkeiten zu unterstellen. Ich würde dann vielleicht eher darauf abstellen, dass dir klar ist, dass es im Examen irgendwelche Probleme gegeben hat, dass du aber absolut überrascht warst, dass man deine Mitarbeit im Seminar als so schlecht eingestuft hat. Wenn da steht, dass du meistens zuverlässig und kooperativ warst, dann impliziert dies ja, dass das nicht immer so war. Wenn du dir da keinen Reim drauf machen kannst, würde ich sagen, dass dir persönlich keine Situation bekannt ist, in denen du unzuverlässig und unkooperativ warst und dass du darum bitten würdest, dass man dir das erklärt, damit du dies zukünftig vermeiden kannst.

kakaotrinkerin

Beitrag von kakaotrinkerin »

Ach ja, eine Anfechtung des Gutachten wäre sicher auch nicht soooo einfach möglich. Ein Verwaltungsgericht prüft solche Dinge nur, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, und das ist bei einem einzelnen Gutachten, wegen dem du ja sicher nicht durch die Prüfung gefallen bist, gar nicht gegeben. Außerdem würde ein Gericht immer nur prüfen, ob alle Formalia beachtet worden sind, über deinen tatsächlichen pädagogischen Fähigkeiten maßen die sich kein Urteil an

Antworten