Vielen Dank! Dann heißt es tatsächlich abwarten.
§6 aus dem Landesbesoldungsgesetz, von Tarsier zitiert, lässt mich ebenfalls hoffen: Aber vielleicht heißt das, man soll rückwirkend den Antrag auf NAchzahlung stellen?
Bei der GEW gibt es bisher leider auch keine genauen Infos.
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- 23.03.2017, 12:52:15
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- 23.03.2017, 9:49:44
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- Thema: Fragen zum Leistungsumfang Debeka
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka
Nicht Beratung, es geht um die Antragstellung und die Beantwortung der Gesundheitsfragen.
Da steht im Netz für den Streitfall Zeugen mitzubringen.
Da steht im Netz für den Streitfall Zeugen mitzubringen.
- 23.03.2017, 9:40:14
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka
Ich danke Ihnen lieber Herr Kliem! Brauche ich, wenn ich mir den Ausdruck vor Unterschrift ausdrucken lasse und zuhause genau durchsehe, dennoch Zeugen beim Abschluss aus Ihrer Sicht? Da finden sich so manche Ratschläge im Internet. Wenn, wäre es bei mir nur mein Bruder und da frage ich mich, ob das...
- 22.03.2017, 19:23:44
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka
Lieber Herr Kliem und liebe andere Spezialisten, ich möchte über meinen Vertreter der Debeka einen Antrag stellen. Nun weiß ich nicht, ob es auch bei anderen Versicherungn so ist, aber die Eingabe der Daten durch den Vertreter am PC und die elektronische Unterschrift ohne vorherige Durchsicht ist mi...
- 19.03.2017, 21:34:57
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Re: Absenkung Eingangsbesoldung (BW)
Hallo,
ich bitte vielmals um Entschuldigung! Es geht um BW. Ich habe im Ausgangspost alles angepasst.
Leider habe ich für 2016 keinen Widespruch eingelegt. Ist deshalb die rückwirkende Erstattung verwirkt?
ich bitte vielmals um Entschuldigung! Es geht um BW. Ich habe im Ausgangspost alles angepasst.
Leider habe ich für 2016 keinen Widespruch eingelegt. Ist deshalb die rückwirkende Erstattung verwirkt?
- 17.03.2017, 20:06:41
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- Thema: Absenkung Eingangsbesoldung (BW)
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Absenkung Eingangsbesoldung (BW)
Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass meine Frage: Gilt die aktuell beschlossene Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung in BW auch rückwirkend z.B. bei Einstellung zum SJ 16/17?
In den News der GEW steht etwas ungenau "Kollegen, die derzeit bzw. nach Einstellung zum SJ 17/18"
Dankeschön
aus gegebenem Anlass meine Frage: Gilt die aktuell beschlossene Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung in BW auch rückwirkend z.B. bei Einstellung zum SJ 16/17?
In den News der GEW steht etwas ungenau "Kollegen, die derzeit bzw. nach Einstellung zum SJ 17/18"
Dankeschön
- 17.03.2017, 20:00:30
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- Thema: Fragen zum Leistungsumfang Debeka
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka
Darf ich mich hier kurz dranhängen: Wenn Debeka die PKV der Wahl ist und es nur noch darum geht, ob man so genommen wird (ggf. mit Zuschlägen) oder über die Öffnungsaktion, stimmt es dann, dass man gar keine Risikovoranfrage oder einen Probeantrag braucht? Sprich man stellt den richtigen Antrag, ohn...